Mit dem Klimaschutzgesetz haben wir 2019 den Weg zu Klimaneutralität geebnet. Diese Woche geht eine Novelle in die 1. Lesung, mit der wir zügig auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts reagiert haben: Bis 2030 wollen wir 65 Prozent weniger Treibhausgasemissionen, bis 2040 eine Reduktion von 88 Prozent. Und: Spätestens 2045 leben wir klimaneutral. Um das zu erreichen, sind wir heute dabei, unser Leben, Arbeiten und Wirtschaften bedeutend zu verändern. Das geht aber nur, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Die Debatte um eine vorgezogene Erhöhung der CO2-Preise muss darauf Rücksicht nehmen, dass klimafreundliche Alternativen für viele aktuell noch nicht zur Verfügung stehen oder noch unbezahlbar sind. Daher ist es richtig, den CO2-Preis – wie beschlossen – Schritt für Schritt anzuheben, statt zu schnell und unzuverlässig an der Preisschraube zu drehen. Am Ende ist der CO2-Preis ein wichtiges Instrument unter vielen. Wichtig ist, dass wir jetzt den Turbostart für den Ausbau Erneuerbarer Energien und für die Schaffung klimafreundlicher Alternativen, beispielsweise den Ausbau von Ladesäulen, brauchen.

Dass die bereits in der Regierung vereinbarte hälftige Aufteilung der CO2-Heizkosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen von der Union verhindert wurde, zeigt abermals, auf welcher Seite der Koalitionspartner steht. Ebenso hat die Union eine notwendige und mögliche Einigung beim Thema Kinderrechte ins Grundgesetz verhindert. CDU/CSU waren in letzter Konsequenz nicht bereit, die Rechte von Kindern und ihren Familien zu stärken. Diese historische Chance haben sie vertan.

Einem anderen Gesetz konnten wir aber dann doch zum Durchbruch verhelfen – trotz hartnäckiger Widerstände in den Unionsreihen: dem Zweiten Führungspositionengesetz. Vorstandsposten in Deutschland werden in Zukunft nicht mehr eine reine Männerdomäne bleiben. Und börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen können sich auch nicht länger mit einer Zielgröße null Frauen durchschummeln, sondern müssen das künftig begründen.

Ebenso beschlossen wird in dieser Woche der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Auch dafür haben wir lange gekämpft. Wir unterstützen den Ausbau mit 3,5 Mrd. Euro für Investitionen und beteiligen uns darüber hinaus auch an den laufenden Betriebskosten. Dass ist gut angelegtes Geld, wie zuletzt auch die Corona-Zeit in aller Deutlichkeit gezeigt hat – und wird vielen Kindern und ihren Familien zugutekommen.

Eine weitere gute Nachricht ist, dass wir die Pflege reformieren. Hubertus Heil, Olaf Scholz und unser Verhandlungsteam der Fraktion sind in den Gesprächen mit Gesundheitsminister Spahn hartnäckig geblieben: Künftig werden Pflegekräfte in Deutschland nach Tariflohn bezahlt. Das bedeutet für die Beschäftigten in der Pflege eine ordentliche Bezahlung und die Anerkennung, die sie verdienen. Fakt ist, dass das mehr kostet. Das kann aber nicht nur von den Pflegebedürftigen getragen werden. Um die Eigenanteile in der Pflege nicht weiter steigen zu lassen, erhalten Pflegebedürftige in der stationären Pflege bald jährlich gestaffelte Zuschüsse zu den pflegebedingten Kosten. Sie fallen umso höher aus, je länger man sich in einem Pflegeheim aufhält. Damit entlasten wir vor allem diejenigen, die besonders lang auf stationäre Versorgung angewiesen sind. Ab 2022 stellen wir dafür einen Bundeszuschuss zur Pflegeversicherung in Höhe von einer Mrd. Euro zur Verfügung.

Faire Arbeitsbedingungen und eine gute Gesundheitsversorgung sind auch der Garant dafür, dass wir die Corona-Pandemie überwinden können. Die vergangenen Wochen lassen uns hoffen: Sinkende Infektionszahlen und eine niedrige 7-Tage-Inzidenz machen Restaurant- und Biergartenbesuche wieder möglich. Dennoch müssen wir weiter achtsam sein. Steigende Infektionszahlen in Nachbarländern und neue Virusvarianten können auch hierzulande das Infektionsgeschehen wieder hochtreiben. Auch nach mehr als einem Jahr befinden wir uns immer noch in der Pandemie. Deshalb verlängern wir in dieser Woche das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite um weitere drei Monate.

Ich freue mich, dass wir diese Woche mit Evelyn Zupke die Erste Beauftragte für die Opfer der SED-Diktatur im Deutschen Bundestag wählen. 1962 in Binz auf Rügen geboren, engagierte sie sich seit ihrer Zeit in Berlin als DDR-Oppositionelle. Ab dieser Woche wird sie für fünf Jahre in Politik und Öffentlichkeit die Anliegen der Opfer der SED-Diktatur und der kommunistischen Herrschaft in der Sowjetischen Besatzungszone vertreten. Dazu gehört auch ein Bericht an den Deutschen Bundestag zur aktuellen Situation der Opfer.

Das Amt der Opferbeauftragten wurde mit der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Überführung der Akten aus der Stasi-Unterlagenbehörde in das Bundesarchiv geschaffen. Die Amtszeit des Leiters der ehemaligen Stasi-Unterlagenbehörde, Roland Jahn, endet am 17. Juni.

Und auch am Ende dieser Legislaturperiode arbeiten wir als SPD-Bundestagsfraktion weiterhin an Inhalten. Wir beschließen heute noch sechs Positionspapiere zu wichtigen Themen:

  • Nach zwei Jahrzehnten geht nicht nur für Afghanistan, sondern auch für Deutschland ein einschneidendes Kapitel der jüngeren Geschichte zu Ende. Auch künftig werden wir uns in Afghanistan engagieren und für eine Nachsorge aller Beteiligten einsetzen. [PDF]
     
  • Anlässlich des 80. Jahrestages erinnern wir an den Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Sowjetunion und gedenken der Opfer dieses rassistischen Hegemonialkrieges. Es bleibt unsere gemeinsame Aufgabe und historische Verpflichtung, das Leid der Völker nicht zu vergessen und zu weiterer Versöhnung beizutragen. [PDF]
     
  • Innenpolitisch stehen wir für eine sozial gerechte und klimaneutrale Mobilität: Unser Ziel ist eine Garantie für jede Bürgerin und jeden Bürger, wohnortnah an den Öffentlichen Verkehr angeschlossen zu sein. [PDF]
     
  • Die berufliche Bildung sehen wir als Chance auf ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Integration. Wir fordern eine Ausbildungsgarantie sowie ein Recht auf Weiterbildung. [PDF]
     
  • Femizide, also geschlechtsspezifische Gewalt – oder gar Tötung – von Frauen und Mädchen, müssen in unserer Gesellschaft benannt und bekämpft werden. Dazu gehören umfassende Angebote zu Prävention und Gewaltverhütung. [PDF]
     
  • Auch fordern wir die Streichung von § 219a StGB. Das geltende Recht verschlechtert den Zugang zu gynäkologischen Angeboten, weil durch Stigmatisierung und Einschüchterung immer weniger Ärzt:innen bereit sind, unter diesen Bedingungen Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Frauen benötigen einen freien und einfachen Zugang zu sachlichen medizinischen Informationen. [PDF]