Die SPD-Bundestagsfraktion hat lange dafür gekämpft. Jetzt ist es soweit: Sogenannte Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner:innen vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Arztpraxen sind künftig verboten und werden mit einem Bußgeld geahndet, sagt Josephine Ortleb und Carmen Wegge.
Schätzungen zufolge gibt es zwei bis drei Millionen Kinder in Deutschland mit einem psychisch kranken oder suchtkranken Elternteil. Diese Kinder leiden oft sehr. Außerdem sind sie stark gefährdet, selbst zu erkranken. Die Ampelfraktionen haben darum gemeinsam mit der CDU/CSU in einem Antrag (Donnerstag im Plenum) Maßnahmen formuliert, die das Hilfesystem für die betroffenen Familien stärken und die Lebenssituation der Kinder verbessern sollen, sagen Leni Breymaier und Ulrike Bahr.
Heute berät der Bundestag den Gesetzentwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz in 2./3. Lesung. Die SPD-Fraktion begrüßt die Verbesserungen für Freiwillige und arbeitet weiter an der Absicherung der finanziellen Rahmenbedingungen, sagt Erik von Malottki.
Die im Koalitionsvertrag verankerte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hat heute ihren Ergebnisbericht vorgelegt. Die Kommission hat unter anderem Regulierungsmöglichkeiten von Schwangerschaftsabbrüchen außerhalb des Strafrechts geprüft und hat festgestellt, dass dies in einem gewissen Rahmen möglich ist, sagen Leni Breymaier und Sonja Eichwede.
Das Urteil des Ersten Senats zur Vaterschaftsanfechtung ist in erster Linie ein Auftrag an uns als Gesetzgeber, das Abstammungsrecht so auszugestalten, dass dem Elterngrundrecht aller Elternteile Rechnung getragen wird. Dabei räumt das Bundesverfassungsgericht explizit die Möglichkeit von mehr als zwei Elternteilen ein, also beispielsweise Mutter, leiblicher Vater und rechtlicher Vater. Dieser Ausgestaltungsmöglichkeit stehen wir als SPD-Bundestagsfraktion offen gegenüber, erklärt Jan Plobner.
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