Der Deutsche Bundestag hat heute in erster Lesung über die Reform des Gewaltschutzgesetzes aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz beraten. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, den Schutz vor häuslicher Gewalt deutlich zu verbessern, Schutzlücken zu schließen, Betroffene wirksamer vor Hochrisikotätern zu schützen und die Täterarbeit als Präventionsmaßnahme zu stärken.
Die Europäische Kommission befasst sich aktuell mit der Europäischen Bürgerinitiative „My Voice, My Choice“. Diese fordert die Vorlage eines Legislativvorschlags für einen EU-Finanzierungsmechanismus, der Mitgliedstaaten unterstützt, die freiwillig eine grenzüberschreitende Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen ermöglichen. Hintergrund ist, dass Frauen in einzelnen EU-Staaten aufgrund besonders restriktiver Regelungen faktisch gezwungen sind, in andere Mitgliedstaaten zu reisen, um Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung zu erhalten. Europa darf sich bei Fragen der körperlichen Selbstbestimmung nicht hinter Kompetenzdebatten verstecken.
Die am 10. Februar veröffentlichte Dunkelfeldstudie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“ (LeSuBiA) zeigt in dramatischer Deutlichkeit: Gewalt in Deutschland ist massiv – und bleibt in der überwältigenden Mehrheit unangezeigt. Frauen, junge Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund und LSBTIQ*-Personen sind besonders betroffen, sagt Jasmina Hostert.
Am Donnerstag hat der Bundestag Regeln zur grenzüberschreitenden Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union beschlossen. Damit wird die entsprechende EU-Richtlinie (EU) 2023/1544 und die Verordnung (EU) 2023/1543 umgesetzt. Mit diesem Gesetz können Behörden leichter auf digitale Beweismittel über mitgliedsstaatliche Grenzen hinweg zugreifen, erklärt Carmen Wegge.
Der Bundestag hat in 2./3. Lesung die Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Terrorismusbekämpfung beschlossen. Mit der Reform werden Vorbereitungshandlungen zu terroristischen Anschlägen neu strukturiert und maßvoll erweitert, Strafrahmen bei Spionagetätigkeiten angehoben, Ermittlungsbefugnisse angepasst und neue Tatmittel bei der Vorbereitung terroristischer Straftaten erfasst, erklären Johannes Fechner, Carmen Wegge und Sebastian Fiedler.
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