Vorstand
Der Fraktionsvorstand setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Geschäftsführenden Fraktionsvorstands und weiteren aus der Fraktion gewählten Mitgliedern. Der Fraktionsvorstand führt die Geschäfte der Fraktion, plant ihre Arbeit, bereitet die Fraktionssitzungen vor und berichtet der Fraktion über seine Beratungen. In der Regel tagt der Fraktionsvorstand in den Sitzungswochen montags um 17 Uhr.
Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand (GfV) besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden, den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sowie den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführern und dem Justiziar. Der GfV bereitet die Sitzungen des Fraktionsvorstandes vor und unterrichtet diesen über die Regelung laufender Angelegenheiten der Geschäftsführung.