Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss können wir endlich mit einer seit Jahren überfälligen Reform der Notfallversorgung loslegen. Es kommt jetzt darauf an, die Patientensteuerung verbindlich zu verbessern und die Notaufnahmen spürbar zu entlasten, erklären Christos Pantazis und Tanja Machalet.
Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung darf nicht zulasten der Versicherten gehen. Statt höherer Beiträge oder Leistungskürzungen setzen wir auf strukturelle Reformen für mehr Effizienz und eine bessere, gerechtere Versorgung. Die von der Kommission dazu erarbeiteten Vorschläge sind eine fundierte und tragfähige Grundlage für die nun anstehenden Beratungen in der Koalition, sagen Dagmar Schmidt und Christos Pantazis.
Die finanzielle Lage der Gesetzlichen Krankenversicherung ist ernst. Für uns ist klar: Alle Akteure im System – Leistungserbringer, Kostenträger und Politik – werden ihren Beitrag leisten müssen. Ein "Weiter so" auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wird es nicht geben, sagt Christos Pantazis.
Heute hat die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken einberufene GKV-Finanzkommission ihre Vorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 vorgelegt. Damit beginnen nun die Arbeiten an einer zentralen Sozialreform. Eine gute medizinische Versorgung ist Daseinsvorsorge mit unmittelbarer Auswirkung auf die Lebensqualität. Mit dem Koalitionsvertrag haben sich CDU/CSU und SPD darauf verständigt, „eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische Versorgung für die Menschen im ganzen Land zu sichern.“ Dafür wagen wir tiefgreifende strukturelle Reformen, stabilisieren die Beiträge, sorgen für einen schnelleren Zugang zu Terminen und verbessern die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen.“ Unser gemeinsamer Dank gilt der Kommission, die in den vergangenen Monaten mit Hochdruck an Reformvorschlägen gearbeitet hat. Die Vorschläge liefern eine fundierte Grundlage für den Reformprozess, sagen Dagmar Schmidt und Albert Stegemann.
Mit dem Beschluss des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) wird die Krankenhausreform rechtssicher umsetzbar. Die Neuausrichtung stellt Behandlungsqualität und medizinischen Bedarf in den Mittelpunkt, stärkt die Planungssicherheit der Länder und schafft die finanziellen Voraussetzungen für den notwendigen Strukturumbau. Ziel ist eine verlässliche, moderne und patientenorientierte Krankenhausversorgung, sagt Christos Pantazis.
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