Hohe Inzidenzwerte und immer mehr Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Wir müssen die dritte Welle der Corona-Pandemie jetzt brechen! Seit Beginn der Krise wissen wir: Die Pandemie kennt weder Länder- noch Kreis- oder Stadtgrenzen. Wir werden das Virus nur in den Griff bekommen, wenn Bundestag, Bundesregierung und die Bundesländer an einem Strang ziehen.
Die Bevölkerung erwartet von uns zu Recht, dass wir bei der Impfkampagne ebenso an Fahrt aufnehmen wie beim Testen in Schulen und Betrieben. Vor allem wünschen sich die Menschen eine Perspektive: für nachvollziehbare Öffnungen des kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Wenn wir diese Schritte gehen, müssen die zu treffenden Maßnahmen für die Menschen aber auch einheitlich und schlüssig sein. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits seit November vergangenen Jahres für rechtssichere, transparente und bundeseinheitliche Regeln zur Eindämmung der Pandemie ein. Viele Monate hat sich die Union, aber auch das Bundeskanzleramt gegen unsere Vorschläge gesperrt. Umso mehr begrüßen wir, dass beim Koalitionspartner offensichtlich ein Umdenken stattgefunden hat und die Bundesregierung jetzt eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg gebracht hat.
Ziel ist, die so genannte Notbremse bundeseinheitlich zu regeln und das Krisenmanagement insgesamt auf eine rechtssichere, einheitliche und für die Bevölkerung nachvollziehbare Grundlage zu stellen. In den Verhandlungen mit der Union konnten wir wichtige Punkte durchsetzen: Rechtsverordnungen der Bundesregierung stehen immer unter einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Darüber hinaus schreiben wir eine Testangebotspflicht in Unternehmen fest und erhöhen die Kinderkrankentage.
Es ist selbstverständlich: Ausgangsbeschränkungen können immer nur das letzte Mittel sein. In unserem Positionspapier „Es geht nur gemeinsam!“ gehen wir deshalb über die im IfSG vereinbarte Notbremse hinaus – und zeigen Perspektiven auf. So drängen wir darauf, die Produktion von Impfstoffen und Tests auszubauen, die Nutzung von bundesweit digitalen Anwendungen zur Kontaktnachverfolgung auszuweiten und die digitale Vernetzung unserer Gesundheitsämter zu beschleunigen.
Gleichzeitig ist es uns wichtig, die bestehenden Hilfs- und Unterstützungsprogramme für Arbeitnehmer:innen, Familien und Unternehmen aufzustocken und zu verlängern. Dazu gehören eine Verlängerung der Überbrückungshilfen III bis mindestens Ende 2021 sowie der Akuthilfen für pflegende Angehörige.
Auf viele Menschen wirkt die Corona-Pandemie wie die Stunde der Exekutive. Diesem Eindruck stellen wir uns entgegen. Dass diese Woche das Parlamentarische Begleitgremium Covid-19-Pandemie als Unterausschuss des Gesundheitsausschusses eingesetzt wird, ist deshalb das richtige Signal. Das interdisziplinäre Gremium wird gesundheitliche und soziale Fragen der Covid-19-Pandemie beraten und auf wissenschaftlicher Basis Handlungsempfehlungen geben. Darüber hinaus unterrichtet die Bundesregierung das Gremium regelmäßig über das aktuelle Infektionsgeschehen und zu aktuellen Fragen der Pandemiebekämpfung.
In den vergangenen Monaten haben wir viel Geld in die Hand genommen, um der Pandemie und ihren Folgen mit voller Kraft entgegenzutreten. Aufgrund des länger andauernden Lockdowns sieht der Entwurf für den Nachtragshaushalt 2021 zusätzliche Mittel von rund 60 Milliarden zur Bekämpfung des Virus, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zum Erhalt des sozialen Zusammenhalts in unserem Land vor. Und auch wenn die akute Krise überwunden ist, wird es noch dauern, bis wir die Folgen der Pandemie hinter uns lassen können. Deshalb ist es richtig, dass wir auch 2022 von der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse Gebrauch machen.
Und wir stärken in dieser Woche die Rechte von Kindern und Jugendlichen. Endlich werden Kinderrechte im Grundgesetz verankert, denn: Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie haben besondere Bedürfnisse. Sie müssen besonders geschützt, gefördert und ihre Meinung ernst genommen werden. Das Kindeswohl bekommt deshalb endlich Verfassungsrang, darauf hatten wir in den Koalitionsverhandlungen gegenüber CDU/CSU bestanden – und bringen diesen Paradigmenwechsel nun endlich in den Bundestag ein.