Die Folgen der Pandemie haben unser Leben in den letzten Monaten massiv beeinträchtigt. Um das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen, mussten wir teilweise weitreichende Einschränkungen beschließen. Gleichwohl gilt ein zentrales Gebot unseres Rechtsstaates: Wenn von bestimmten Personengruppen keine Infektionsgefahr mehr ausgeht, sind Grundrechtseinschränkungen nicht mehr zu rechtfertigen.

Und da hinreichend belegt ist, dass vollständig geimpfte und an Covid-19 genese Menschen (sechs Monate nach ihrer Gesundung) andere höchstwahrscheinlich nicht mehr infizieren, können Grundrechtseinschränkungen für diese Personengruppen nicht mehr gelten – sie sind weder notwendig noch begründbar.

Auf unseren maßgeblichen Druck hin hat die Bundesregierung mit Hochdruck an einer Rechtsverordnung gearbeitet, durch die vollständig Geimpfte und Genesene ihre Freiheitsrechte schnell wieder zurückbekommen. Die Verordnung wurde in dieser Woche im Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass die Möglichkeit, sich impfen zu lassen, nicht zur sozialen Frage wird. Solange der Impfstoff noch knapp ist, sollte deshalb die bisher geltende Impfreihenfolge auch beibehalten werden.

Anders als CDU/CSU haben wir die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche immer im Blick behalten. Wir alle wissen, dass sie in dieser Zeit die besonders Leidtragenden sind: Geschlossene Kitas, Schulen und Sportstätten isolieren junge Menschen und bringen sie an ihre Belastungsgrenzen. Umso mehr müssen wir jetzt dafür tun, damit Lernrückstände aufgeholt werden und Angebote für Ferien, Freizeit und Sport gemacht werden können. Mit dem zwei Milliarden schweren Aufholpaket sorgen wir dafür. Und ganz besonders nehmen wir diejenigen in den Blick, die vorher schon benachteiligt waren – unter anderem mit einem Kinderfreizeitbonus von einmalig 100 Euro je Kind. Er soll im Herbst an Kinder gehen, die im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bezugsberechtigt sind, weil ihre Eltern Grundsicherung beziehen oder nur wenig verdienen.

Die Pandemie hat drastisch gezeigt, wie wichtig eine verlässliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur ist - nicht nur für Kinder und ihre Eltern, sondern auch für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass wir nun auch beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder einen wichtigen Schritt nach vorn geschafft haben. Damit die Länder genügend Zeit haben, die Infrastruktur für ein solches Betreuungsangebot aufzubauen, tritt der Rechtsanspruch ein Jahr später als geplant, 2026, in Kraft. Neben dem Sondervermögen und den Mitteln aus dem Konjunkturpaket mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Mrd. Euro ist der Bund auch bereit, sich an den Betriebskosten zu beteiligen: mit 100 Mio. jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. pro Jahr.

In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber an seine Verantwortung aus Art. 20a Grundgesetz erinnert, für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen – und deshalb bis Ende kommenden Jahres die Treibhausgasreduktion auch ab 2030 näher zu regeln. Genau das wollten wir bereits im Klimaschutzgesetz festlegen. Doch die Union hat sich damals gegen verbindliche Ziele ab 2030 gesperrt.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vorgelegt, der ein neues deutsches Klimaziel für 2030 und weitere Reduktionsziele in den nachfolgenden Jahren vorsieht.

Mit dem Rückenwind vom Bundesverfassungsgericht können wir jetzt handeln, um das Leben künftiger Generationen zu schützen. Neben der Festlegung von Zielmarken zeigen wir auf, wie die Einsparung von CO² gelingen kann: durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Leider steht das unionsgeführte Bundeswirtschaftsministerium auch hier auf der Bremse.

In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte setzen wir diese Woche ein wichtiges Signal: Wir machen Wohnraum wieder bezahlbar. Nach Jahren zäher Blockaden und Verzögerungen der Union fassen wir das Baugesetzbuch neu. Wo Wohnraum knapp ist, wird die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen gestoppt. Wo gebaut werden kann, muss auch gebaut werden. So verhindern wir die unsägliche Spekulation von Grund und Boden. Die Kommunen bekommen als Experten vor Ort deutlich mehr Power.