Die Evakuierung von deutschen Staatsangehörigen, afghanischen Ortskräften und ihren Familien sowie gefährdeten Vertreter:innen der afghanischen Zivilgesellschaft laufen auf Hochtouren. Auch nach Ende der militärischen Evakuierung, die bis zum 31. August durchgeführt wird, wollen wir dafür sorgen, dass schutzbedürftige Menschen das Land verlassen können.
Die internationale Gemeinschaft, die Nachrichtendienste, die Bundesregierung, aber auch andere haben die Lage falsch eingeschätzt. Wir wollen daraus für die Auslandseinsätze der Bundeswehr die richtigen Lehren ziehen. Wir fordern die Einsetzung einer Enquetekommission in der nächsten Legislaturperiode. Sie soll – unter Einbeziehung von Expert:innen – das zivile, polizeiliche und militärische Engagement in Afghanistan insgesamt bewerten und Vorschläge für laufende und zukünftige Friedenseinsätze formulieren.
Viele afghanische Frauen und Männer haben unsere Arbeit in Afghanistan in den vergangenen Jahren unterstützt. Einigen von ihnen ist dank der Evakuierungsflüge die Ausreise geglückt. Wir wollen sie und ihre Angehörigen nach ihrer Ankunft in Deutschland so gut wie möglich unterstützen. Der rechtliche Rahmen dafür steht, die Jobcenter und das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration sind vorbereitet. So haben die afghanischen Ortskräfte und ihre Angehörigen ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende und aufgrund der Dauerbleibeperspektive den vollen Arbeitsmarktzugang.
Die Corona-Pandemie ist trotz fortschreitender Impfungen nicht überwunden – die kontinuierlich steigenden Infektionszahlen zeigen das. Deshalb gilt weiterhin das Prinzip „Vorsicht“. Damit auch in den nächsten Monaten Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, müssen die rechtlichen Grundlagen dafür beibehalten werden. Kurz gesagt: Die epidemische Lage muss verlängert werden. Gleichzeitig gilt aber auch: Nur wenn sich eine ausreichende Zahl von Menschen impfen lässt, werden wir wieder zu einem normalen Leben zurückkehren können.
Seit Monaten drängt die SPD-Bundestagsfraktion angesichts des Impffortschritts darauf, neben der Inzidenz weitere Parameter im Infektionsschutzgesetz zu verankern, um die Infektionslage differenziert bewerten zu können. Das hat die Unionsfraktion bis Ende vergangener Woche leider immer wieder abgelehnt. Das plötzliche Einlenken von Jens Spahn war längst überfällig.
Auch die Flutkatastrophe wird uns in dieser Woche beschäftigen. Sie hat nicht nur viele Menschenleben gefordert, sondern auch milliardenschwere Schäden verursacht. Nach der Soforthilfe, die Olaf Scholz schnell und unbürokratisch für die dringenden Nöte der Menschen in den Hochwassergebieten bereitgestellt hatte, werden wir in dieser Woche ein Aufbauhilfe-Paket in Höhe von 30 Milliarden Euro auf den Weg bringen. Was durch den Wiederaufbau für ein normales Leben mit Geld zu bezahlen ist, werden wir damit finanzieren. Neben den finanziellen Hilfen ist es aber auch wichtig, den Unternehmen in den betroffenen Regionen Zeit zu geben, ihre Fragen zur Sanierung und zur Finanzierung der Hochwasserschäden zu klären. Deshalb setzen wir auf Initiative unserer Justizministerin für diese Betriebe die Insolvenzantragspflicht aus und sichern damit auch Arbeitsplätze vor Ort. Wir regeln außerdem den Pfändungsschutz neu, damit Betroffenen auch dann die unpfändbaren Hochwasser-Soforthilfen von ihrem Kreditinstitut ausgezahlt werden, wenn diese auf einem Pfändungsschutzkonto eingehen.
https://youtu.be/zTL8-sc8ZNc
Pressestatement des Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag Rolf Mützenich am 24.08.21.