Es gibt Grund zur Hoffnung: Weniger Neuinfektionen, rückläufige Patient*innenzahlen in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen – all das zeigt, dass der Lockdown wirkt und sich die Mehrheit der Bevölkerung an die Regeln hält. Diese Fortschritte im Kampf gegen die zweite Coronawelle dürfen wir nicht leichtfertig verspielen. Daneben muss die Ausbreitung der ansteckenderen Virusmutation in jedem Fall verhindert werden. Insofern ist es folgerichtig, dass sich die Konferenz der Ministerpräsident*innen auf eine Verlängerung des Lockdowns bis zum 14. Februar 2021 geeinigt hat.

Auch in den nächsten Wochen müssen die Einschnitte im Alltag mitgetragen und die Kontakte auf ein Mindestmaß reduziert werden. Das gilt im privaten Bereich, das gilt aber auch am Arbeitsplatz. Arbeitsminister Hubertus Heil hat deswegen eine Verordnung zum Homeoffice auf den Weg gebracht. Sie verpflichtet die Arbeitgeber, ihre Beschäftigten – sofern das möglich ist – stärker im Homeoffice arbeiten zu lassen. Der Arbeitgeber muss genau begründen, warum Homeoffice aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist. Das Büro und der Weg zur Arbeit werden nicht länger zum Risiko. Und wenn die Beschäftigten sich und andere vor Ansteckung schützen können, erhalten sie gleichzeitig auch ihre Arbeitskraft.

Schulen und Kitas bleiben geschlossen, auch das hat die MPK beschlossen. So schwer diese Entscheidung auch für Kinder, Jugendliche und Eltern wiegt – wir  müssen ernst nehmen, dass sich die Virusmutation offenbar stärker unter jüngeren Menschen verbreitet.

Die Wirtschaft steht weiter vor einer Mammutaufgabe: Schließungen, abgesagte Veranstaltungen, Umsatzausfälle. Seit fast einem Jahr stützt die Bundesregierung Unternehmen, Vereine und Selbstständige in dieser schwierigen Situation. Erst kürzlich haben Wirtschaftsinstitute Deutschland bescheinigt, dass wir deutlich besser als vorausgesagt durch die Krise kommen. Umso wichtiger ist, dass wir auf Druck von Olaf Scholz bei den Wirtschaftshilfen nochmal deutlich nachlegen konnten: Die Überbrückungshilfe III wird einfacher, umfangreicher und zielgenauer. Wir bieten Lösungen für Saison-Waren, die auch später niemand mehr kauft, wie Modeartikel oder Faschingshüte. Darüber hinaus unterstützen wir Soloselbstständige mit nunmehr einmalig 7.500 statt 5.000 Euro – zusätzlich zur Grundsicherung.

Und wir setzen trotz der anfänglichen Widerstände aus der Unionsfraktion die Insolvenzantragspflichten bis Ende April 2021 aus, damit Unternehmen, die durch die verzögerte Auszahlung in eine Notlage kommen, nicht unverschuldet einen Insolvenzantrag stellen müssen.

In den vergangenen Monaten der Pandemie haben wir erfahren, wie wichtig das eigene Zuhause ist. Die Wohnung ist der Mittelpunkt des privaten und des sozialen Lebens – und muss für alle verlässlich und bezahlbar sein. Weil das aber längst nicht überall gewährleistet ist, muss der Staat hier einen rechtlichen Rahmen setzen. Nach monatelangen Blockaden der Union bringen wir in dieser Woche endlich das Baulandmobilisierungsgesetz ein.  An unseren zwei zentralen Forderungen – Umwandlungsschutz und Baugebot für Kommunen – wird nicht mehr gerüttelt. Wir sind der Garant dafür, dass Mieter*innen besser geschützt werden, der Wohnungsbau an Fahrt aufnimmt und Spekulanten und Wohnungskonzerne nicht auf Kosten der Mieter*innen Gewinne machen.

Ebenso in erster Lesung beraten wir in dieser Woche die Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (SGB VIII-Reform) wird über eine Million jungen Menschen zugutekommen. Im Vorfeld hat ein intensiver Beteiligungsprozess stattgefunden, so dass der Entwurf den breiten Rückhalt aller Akteur*innen aus der Kinder- und Jugendhilfe hat. Um Kinder und Jugendliche besser zu schützen, wird die Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteuren im Kinderschutz besser verzahnt. Mit dem Gesetz werden wir das Aufwachsen vieler junger Menschen spürbar erleichtern.

Wir gedenken am 27. Januar, dem Tag der Auschwitz-Befreiung, den Opfern des Nationalsozialismus: den knapp sechs Millionen europäischen Jüdinnen und Juden, den Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Homosexuellen, politischen Gefangenen, den Kranken und Behinderten sowie den millionenfach verschleppten Zwangsarbeitern. Das Datum erinnert und ermahnt uns gleichermaßen: Die Shoa ist Teil deutscher Identität, die Auseinandersetzung damit eine Selbstverständlichkeit. Im Deutschen Bundestag findet aus diesem Anlass eine Gedenkstunde statt, die in diesem Jahr im Zeichen des Jubiläums 1.700 Jahre jüdisches Leben in Deutschland steht. Gerade wenn Hass und Hetze sich in unserer Gesellschaft und auch im Parlament weiter ausbreiten, halten wir Sozialdemokrat*innen dagegen. Immer wieder aufs Neue.