Die unfassbaren Vorfälle in Sachsen bei der Festnahme und Inhaftierung des Terrorverdächtigen Jaber al-Bakr müssen umfassend und rasch aufgeklärt werden. Die Aneinanderreihung von Pleiten und Pannen in Sachsen legen nahe: Das waren nicht nur einzelne Fehler, das ist ein Organisationsversagen. Es ist daher gut, dass der Deutsche Bundestag sich diese Woche mit den Vorgängen in Sachsen und möglichen Konsequenzen daraus befasst. Eine solche Fehlerkette darf sich nicht mehr wiederholen! Entscheidend für einen erfolgreichen Kampf gegen den Terror ist nicht nur eine gute Ermittlungsarbeit, sondern auch der professionelle Umgang mit Verdächtigen und Tätern. Dies müssen die Polizei- und Justizbehörden der Länder gewährleisten. 

Einigung zu Bund-Länder-Finanzbeziehungen:
Das Kooperationsverbot fällt.

Mit der Ende voriger Woche vereinbarten Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern engagiert sich der Bund künftig noch wesentlich stärker, um die finanzielle Leistungsfähigkeit gerade auch der finanzschwächeren Länder zu gewährleisten. Der Bund übernimmt damit eine Garantenstellung für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland, ohne die Länder allerdings aus der notwendigen Solidarität füreinander zu entlassen.

Im Zuge der Einigung konnten wir wichtige langjährige Forderungen der SPD durchsetzen. Besonders erfreulich: Wir haben den Einstieg in das Ende des Kooperationsverbots geschafft. Damit kann endlich auch der Bund in gute Schulen investieren. Bislang ist ihm eine solche Kooperation mit den Ländern im Schulbereich untersagt. Mit der vereinbarten Grundgesetzänderung wird dieses Verbot nun aufgebrochen. Hierfür hat die SPD-Bundestagsfraktion seit Jahren gekämpft. Denn für uns ist klar: Moderne, gut ausgestattete Schulgebäude und Klassenräume und eine zeitgemäße IT-Ausstattung sind entscheidend für mehr Chancengleichheit in der Bildung. 

Wir konnten zudem durchsetzen, dass ein Verbot der Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen verfassungsrechtlich verankert wird. Bundesautobahnen und Bundesstraßen bleiben damit unwiderruflich öffentliches Eigentum. Mit der Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft Verkehr werden wir Bundesfernstraßen besser planen und schneller bauen können. Vereinbart ist, dass dabei die Interessen der Beschäftigten der Straßenbauverwaltung hinsichtlich Status, Arbeitsplatz und Arbeitsort berücksichtigt und die Personalvertretungen eingebunden werden.

Aus unserer Sicht bilden die zwischen Bund und Ländern vereinbarten Punkte ein Gesamtpaket. Es muss nun schnell auf den Weg gebracht werden. Rosinenpickerei und das Herauslösen einzelner Elemente wird es mit uns nicht geben.

Die SPD sorgt für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt

Mit den beim Koalitionstreffen mit der Union vereinbarten Eckpunkten zur Lohngerechtigkeit haben wir nach dem Mindestlohn einen weiteren wichtigen Meilenstein für mehr Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt erreicht.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Dafür setzt sich die Sozialdemokratie seit Jahren entschlossen ein. Denn noch immer werden Frauen bei der Lohngestaltung in Deutschland teilweise erheblich benachteiligt. Ich bin überzeugt: Mit dem Gesetz zur Lohngerechtigkeit und der von uns durchgesetzten Quote setzen wir einen notwendigen Kulturwandel gegen die Ungleichbehandlung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt in Gang.

Ein entscheidender Hebel für faire Vergütungsstrukturen ist mehr Transparenz. Deshalb sollen Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten künftig einen individuellen Auskunftsanspruch haben. Damit erhalten mehr als 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu anderen bezahlt werden. Wenn tatsächlich ungerechtfertigt zu wenig Lohn gezahlt wurde, besteht ein Anspruch auf Nachzahlung. In Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten muss darüber hinaus regelmäßig geprüft werden, ob Frauen systematisch benachteiligt werden. In tarifgebundenen Unternehmen und in Betrieben, die verbindlich einen Tarifvertrag anwenden, sollen die Beschäftigten ihren Auskunftsanspruch über die Betriebsräte wahrnehmen. So wird gleichzeitig die Rolle der Betriebsräte gestärkt und die Tarifbindung gefestigt.

Mehr Geld für Familien und Alleinerziehende

Die SPD hat weitere finanzielle Verbesserungen für Alleinerziehende und Familien durchgesetzt. Neben der Anhebung der steuerlichen Kinderfreibeträge und des Kindergelds wird auch der Kinderzuschlag zum Jahresbeginn 2017 nochmals erhöht. Davon werden rund 250.000 Kinder konkret profitieren. Der Kinderzuschlag wird zusätzlich zum Kindergeld ausgezahlt und soll ein Abgleiten einkommensschwacher Familien in Leistungen nach SGB II verhindern. Insgesamt werden dann Kinder von Geringverdienerinnen und -verdienern künftig mit 362 Euro monatlich unterstützt. 

Außerdem haben wir mit der Union und den Ländern vereinbart, dass Kinder von Alleinerziehenden künftig länger staatlich unterstützt werden, wenn der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt: Die Begrenzung der Bezugsdauer beim Unterhaltsvorschuss auf bislang sechs Jahre wird abgeschafft und die Altersgrenze des Kindes von bisher 12 auf 18 Jahre angehoben. Mit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses bekämpfen wir Kinderarmut und investieren in die Zukunft von Jugendlichen. Für uns ist entscheidend: Die Unterstützung muss zielgerichtet dort ankommen, wo sie gebraucht wird. Denn jedes Kind und jeder Jugendliche muss die gleiche Chance auf ein gutes Leben haben.