Wir gehen in die Plenarwoche mit zwei wichtigen Kompromissen beim Kohleausstieg und der Information über Schwangerschaftsabbrüche sowie einer klaren Forderung bei der Mindestausbildungsvergütung.

Ergebnisse Strukturwandelkommission

Die Strukturwandelkommission hat am Freitag nach langem Ringen fast einstimmig einen Bericht mit Empfehlungen für einen geordneten Ausstieg aus der Kohleverstromung verabschiedet. Wichtig ist dabei, dass wir Klimaschutz zusammen bringen mit einem Strukturwandel, der die Betroffenen an die Hand nimmt und mit ihnen zusammen die Zukunft der Regionen gestaltet. Unser Konzept, aus Betroffenen Beteiligte zu machen, ist aufgegangen. Wir haben und werden mit den Betroffenen in den Revieren reden, nicht über sie.

Damit ist der Kohleausstieg aber noch lange nicht abgehakt. Der Vorschlag der Kommission muss jetzt umgesetzt werden. In Gesetze und Regierungshandeln. Wichtig ist, dass wir die Menschen in den Braunkohlerevieren dabei die ganze Zeit begleiten, die einzelnen Schritte erklären und diskutieren und mit Ihnen über ihre Zukunft sprechen.

Informationen über Schwangerschaftsabbrüche

Auch bei einem weiteren wichtigen Thema hat es in der Bundesregierung einen Kompromiss gegeben, der in Kürze die Fraktionen des Bundestages erreichen wird. Gestern ist der Entwurf eines „Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch“, welches auch eine Änderung des § 219a Strafgesetzbuch enthält, in die Ressortabstimmung gegangen.

Der Gesetzentwurf erfüllt die beiden Anforderungen, die wir an eine Neuregelung gestellt haben:

  1. Dass Frauen sich in der persönlichen Notlage einer ungewollten Schwangerschaft darüber informieren können, wo sie einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen können.
     
  2. Dass es Ärztinnen und Ärzten straffrei möglich ist, objektiv darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen.

Außerdem können Ärztinnen und Ärzte weitere Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Hinweis, insbesondere eine Verlinkung in ihrem Internetauftritt, auf Informationsangebote neutraler Stellen wie einer Ärztekammer zugänglich machen.

Darüber hinaus enthält das Verhandlungsergebnis noch weitere Verbesserungen beim Zugang zu Verhütungsmitteln und der Fortbildung von Ärztinnen und Ärzten.

Ich freue mich sehr, dass wir in dieser für beide Seiten der Koalition wirklich schwierigen Frage einen Kompromiss gefunden haben, der die beiden Kernprobleme der bisherigen Regelung angeht und werde mich nun im parlamentarischen Verfahren für eine Mehrheit einsetzen.

Mindestausbildungsvergütung

Bei der Reform des Berufsbildungsgesetzes setzen wir uns für eine am Tarif orientierte Mindestvergütung von 80 Prozent der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütungen ein. Wir wollen einen echten Mindestlohn für Azubis und unterstützen damit die Forderungen der DGB-Jugend, mit der wir gemeinsam in den nächsten Wochen für unsere Vorstellungen werben werden.

Die Mindestausbildungsvergütung muss höher liegen als das Schüler-BAföG und an Tarifsteigerungen teilnehmen. Der Vorrang für bestehende tarifliche Regelungen muss bestehen bleiben, damit es nicht zu geringeren Vergütungen kommen kann.

So bekommen Auszubildende einen anständigen Lohn für ihre im Betrieb geleistete Arbeit und wir machen die Berufsausbildung attraktiver, um auch künftig genügend Auszubildende für offene Stellen gewinnen zu können.