Mein Standpunkt

Grundgesetzänderungen für bessere Bildung und sozialen Wohnungsbau

In dieser Plenarwoche beschließen wir wieder eine Vielzahl an Gesetzen, die die SPD-Fraktion durchgesetzt hat. Eines dieser vielen wichtigen Gesetze möchte ich besonders hervorheben: die Grundgesetzänderungen, mit denen wir neue Kanäle für Investitionen öffnen.
Dr. Rolf Mützenich, MdB
(Foto: Benno Kraehahn)

Wir haben uns mit der Union, der FDP und den Grünen auf die Änderung der Artikel 104b, 104c, 104d neu, 125c und 143e des Grundgesetzes verständigt. Hinter diesen technischen anmutenden Änderungen verbirgt sich die Öffnung neuer Kanäle, damit der Bund in den Ländern in Bereiche investieren kann, bei denen dringend benötigtes Geld fehlt: Bei der digitalen Ausstattung von Schulen, bei der dauerhaften Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und beim Ausbau des umweltfreundlichen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sind auch ein wichtiger Beitrag, um die sozialen und regionalen Unterschiede in Deutschland abzubauen und damit für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen.

Bisher durfte der Bund Investitionen in die Bildungsinfrastruktur nicht flächendeckend vornehmen. Die Länder verfügen jedoch nicht über genügend finanzielle Mittel, um alle Schulen mit einer modernen digitalen Ausstattung zu versehen. Diese wird dringend benötigt, damit alle Lernenden sich in der Arbeits- und Lebenswelt von morgen zurecht finden. Künftig darf der Bund diese Investitionen flächendeckend tätigen und stellt 3,5 Milliarden Euro in dieser Legislaturperiode für den Digitalpakt Schule zur Verfügung.

Die Befristung der Fördermöglichkeit des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund bis zum Jahr 2020 wird gestrichen, so dass das Engagement des Bundes dauerhaft fortgeführt werden kann. Damit können den Ländern in dieser Legislaturperiode 5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden, damit mehr sozialer Wohnraum geschaffen wird und damit auch den Druck auf die Mietpreise zu mindern.

Die Förderung des ÖPNV ist eine wichtige Aufgabe, um Mobilität für alle sicherzustellen und durch individuellen Autoverkehr entstehende Umweltbelastungen zu verringern. Die bestehende Befristung und Deckelung der Mittel der Investitionen bis 2025 wird gestrichen, so dass der Bund auch hier dauerhaft und mit mehr Mitteln als bisher für eine attraktiven ÖPNV sorgen kann. Dazu sind in dieser Legislaturperiode 2,3 Milliarden Euro vorgesehen.

Ein großes Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes

Diese Grundgesetzänderungen sind also ein großes Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes. In Köpfe, Arbeitsplätze, gleichwertige Lebensverhältnisse, Heimat und Umwelt. Ein Investitionspaket, welches mit über 10 Milliarden Euro alleine auf Seiten des Bundes in dieser Legislaturperiode ausgestattet ist und zu denen noch weitere Mittel der Länder kommen. Wir wollen gleichwertige Lebensbedingungen und faire Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Wohnort sichern und gehen mit den Investitionsmöglichkeiten des Bundes einen wichtigen Schritt in diese Richtung.

Diese Änderungen haben wir gemeinsam in parteiübergreifenden Verhandlungen erreicht und damit deutlich gemacht, dass wir bei großen politischen Problemen auch jenseits von Parteigrenzen zu zügigen Lösungen in der Lage sind. Das ist auch ein wichtiger Beitrag, um die Handlungsfähigkeit des Parlamentes hervorzuheben und klar zu machen, dass gerne wohlfeil geäußerte Vorwürfe, „die Politik“ könne nichts entscheiden, nicht stimmen. Wir haben eine 2/3-Mehrheit, die wir in Bundestag und Bundesrat brauchen, auf die Beine gestellt, indem wir intensiv verhandelt und einen guten, für alle beteiligten Parteien tragbaren Kompromiss gefunden haben, mit dem wir konkrete Probleme lösen.

Rolf Mützenich, SPD-Fraktionsvize, erläutert den UN-Migrationspakt und stellt klar, warum dieses Übereinkommen im großen Interesse Deutschlands liegt. Mit der Unionsfraktion gebe es dazu einen gemeinsamen Antrag.

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