Das Bürgergeld: mehr Respekt, Chancen und Sicherheit
Mit dem Bürgergeld lassen wir Hartz IV hinter uns. Die Karenzzeit für Wohnen und Vermögen in den ersten zwei Jahren sorgt nun dafür, dass das Lebensumfeld erhalten bleiben kann. Die Regelsätze wurden deutlich erhöht, außerdem wird die Inflation künftig zeitnah berücksichtigt. Durch bessere Aus- und Weiterbildung bringen wir Menschen nun gezielter in Arbeit. Mit einem Coaching-Angebot und der Entfristung des sozialen Arbeitsmarktes unterstützen wir diejenigen, die es besonders schwer haben, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Seit dem 1. Juli 2023 gelten außerdem das Weiterbildungsgeld von 150 Euro monatlich, höhere Freibeträge bei Hinzuverdienst und der Kooperationsplan für mehr Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Mehr Rente bundesweit: gleicher Rentenwert in Ost und West
Die Renten sind zum 1. Juli 2023 um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten gestiegen. Durch die kräftigen Rentenerhöhungen 2022 und 2023 wird die Rentenangleichung Ost ein Jahr früher erreicht als geplant – damit gilt nun ein gleicher Rentenwert in Ost und West. Mit dem Härtefallfonds hat der Bund darüber hinaus eine Stiftung zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und jüdische Zuwander:innen aus der ehemaligen Sowjetunion sowie für Spätaussiedler:innen eingerichtet. Die Betroffenen können bis 30. September 2023 einen Antrag auf eine Einmalzahlung von 2.500 Euro stellen. Seit Ende Juni werden die ersten Leistungen ausgezahlt.
Mehr Geld für Familien
Wir sorgen für mehr gesellschaftliche Teilhabe und finanzielle Sicherheit für Kinder und Familien. Zum 1. Januar 2023 haben wir das Kindergeld auf 250 Euro pro Kind angehoben. Auch der einkommensabhängige Kinderzuschlag ist für Familien mit geringem Einkommen auf bis zu 250 Euro monatlich angestiegen. Der nächste große Schritt ist dann die Kindergrundsicherung, mit der wir familienpolitische Leistungen bündeln und so Kinderarmut wirksam bekämpfen wollen.
Das Wohngeld-Plus: höheres Wohngeld für mehr Menschen
Seit dem 1. Januar 2023 haben mehr Personen Anspruch auf Wohngeld – bis zu zwei Millionen Haushalte statt wie zuvor 600.000. Eine Heizkosten- und Klimakomponente wird dauerhaft ins Wohngeld integriert. Durchschnittlich steigt das Wohngeld um rund 190 Euro pro Monat. Das bedeutet mehr als eine Verdoppelung. Mit dem Wohngeld-Plus helfen wir also genau dort, wo Hilfe gebraucht wird – bei den Miet- und Nebenkosten. Denn für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen sind die Wohnkosten deutlich zu hoch.
Mit Deutschlandtempo voran
Wir wollen Deutschland modern und zukunftssicher machen. Dafür müssen wir schneller werden – bei der Energiewende, beim Bauen und bei der Infrastruktur. Insbesondere Planungs- und Genehmigungsverfahren müssen deutlich beschleunigt werden, damit beispielsweise Windräder schneller an den Start gehen können. Ausbau und Nutzung von erneuerbaren Energien haben künftig Vorrang. Wird bei ausgewählten Projekten beim Straßen- und Schienenbau das überragende öffentliche Interesse festgestellt, kann auch hier zügiger gebaut werden. Stauschwerpunkte und Engstellen können dann schneller beseitigt werden. Wir brauchen mehr Wohnungen und müssen schneller bauen, deshalb haben wir die Verfahren durch die Vermeidung von Doppelprüfungen und kürzere Genehmigungsfristen auf kommunaler Ebene gestrafft. Zudem werden wir mehr Prozesse digitalisieren.
Fachkräfte für Deutschland
Mit der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben wir nun eines der modernsten Einwanderungsmodelle weltweit. Wir eröffnen Menschen aus Ländern außerhalb der EU wesentlich mehr Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten, und verbessern nachhaltige Einwanderung und Integration von Fach- und Arbeitskräften. Die Erwerbseinwanderung wird künftig auf drei Säulen basieren: Qualifikation, Erfahrung und Potenzial. Wir vereinfachen die Anerkennung von Abschlüssen, und eine Chancenkarte schafft mehr Möglichkeiten, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen. Die Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration bleibt für uns wichtig. Es gibt keine Aufweichung der Tarifbindung und sozialen Standards und keine generelle Öffnung für Leiharbeit. Auch die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gehört zum Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik. Dies werden wir im zweiten Halbjahr 2023 auf den Weg bringen.
Aus- und Weiterbildung gestärkt
Für viele Betriebe ist der Fachkräftemangel die größte Herausforderung. Auch der Arbeitsmarkt verändert sich: Einige Berufe fallen weg, andere entstehen. Deshalb brauchen wir ein Aus- und Weiterbildungssystem auf der Höhe der Zeit, um inländische Potenziale zu heben. Dazu vereinfachen wir die Weiterbildungsförderung und öffnen sie für alle Betriebe. Zudem führen wir ein Qualifizierungsgeld ein. Damit ermöglichen wir Beschäftigten in Betrieben im Strukturwandel, sich zu Fachkräften weiterzuentwickeln. Während der Weiterbildung tragen die Betriebe die Weiterbildungskosten, und die Beschäftigten erhalten das Qualifizierungsgeld als Lohnersatzleistung.
Recht auf Ausbildung eingeführt
Wir unterstützen junge Menschen dabei, eine Ausbildung zu finden. Dazu führen wir Berufsorientierungspraktika ein und übernehmen Fahrtkosten – auch für Heimfahrten, wenn die Ausbildung in einer anderen Region absolviert wird. Neu ist auch eine Ausbildungsplatzgarantie für junge Menschen, die keinen betrieblichen Ausbildungsplatz finden und in einer Region mit zu wenig Ausbildungsplätzen wohnen. Sie haben künftig einen Rechtsanspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung.
Das Deutschlandticket ist da
Grünes Licht für einen günstigen öffentlichen Nahverkehr: Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket, die deutschlandweite ÖPNV- und Regio-Flat für 49 Euro im Monat. Mit dem Ticket können Busse und Bahnen im gesamten Nah- und Regionalverkehr in Deutschland genutzt werden. Das Deutschlandticket revolutioniert den öffentlichen Nahverkehr. Mobilität wird nachhaltiger und für viele Menschen bezahlbarer. Es ist eine wichtige Entlastung für viele Pendler:innen und ein wegweisender Baustein der Mobilitätswende.
Mehr Geld für Kinderheilkunde und Geburtshilfe
Wir investieren 2023 und 2024 pro Jahr knapp eine Milliarde Euro mehr in Kinderheilkunde und Geburtshilfe. Das derzeitige System der Krankenhausfinanzierung führt dazu, dass Kinderheilkunde und Geburtshilfe in immer weniger Krankenhäusern angeboten werden. Die Zahl der Patient:innen ist aber gestiegen. Mit den zusätzlichen Mitteln schaffen wir hier schnell Abhilfe. Danach greift die Krankenhausreform, die den wirtschaftlichen Druck in allen Krankenhausabteilungen senken und die Qualität der Behandlungen verbessern soll.
Pflegende Angehörige entlasten
Zum 1. Januar 2024 erhöhen wir Pflegegeld und Pflegesachleistungen. Wer Angehörige pflegt, kann künftig jährlich für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person das Pflegeunterstützungsgeld in Anspruch nehmen. Ab 2025 führen wir ein Entlastungsbudget für pflegende Angehörige ein, also einen gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Damit können Pflegeleistungen flexibler abgerufen werden. Für Eltern von Kindern und Jugendlichen unter 25 Jahren mit einer schweren Behinderung gilt es bereits ab 2024. Wir stabilisieren die Pflegeversicherung, indem wir die Beiträge moderat erhöhen. Familien mit mehr als zwei Kindern zahlen künftig aber weniger.
Mehr Chancen für Menschen mit Behinderung
In einer inklusiven Gesellschaft sollte der Arbeitsmarkt allen Menschen gleichermaßen offenstehen. Zu viele Unternehmen drücken sich trotz Beschäftigungspflicht davor, Menschen mit Behinderung einzustellen. Deshalb haben wir die Ausgleichsabgabe erhöht, die Arbeitgeber zahlen müssen, die keine schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Die Einnahmen investieren wir vollständig in die Beschäftigungsförderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und erhöhen den Lohnkostenzuschuss, den Unternehmen erhalten, wenn sie Menschen mit Behinderung beschäftigen.
Verbesserte Versorgung mit Kinderarzneimitteln
Fiebersaft, Antibiotika und andere Medikamente waren in Apotheken zuletzt oft Mangelware. Wir steuern dagegen, indem wir die Preisregeln für Kinderarzneimittel lockern und Festbeträge und Rabattverträge abschaffen. Durch Anreize sorgen wir dafür, dass genug Medikamente verfügbar sind. Pharmaunternehmen können ihre Abgabepreise einmalig um bis zu 50 Prozent erhöhen, die Krankenkassen tragen die Mehrkosten. In Ausschreibungen müssen insbesondere in der EU hergestellte Antibiotika und andere versorgungskritische Arzneimittel berücksichtigt werden. Um drohende Lieferengpässe frühzeitig zu erkennen, führen wir ein Frühwarnsystem ein.
Demokratie stärken
Der größte Feind unserer Demokratie steht rechts – das haben nicht zuletzt die Anschläge in Halle 2019 und in Hanau 2020 auf furchtbare Weise gezeigt. Mit dem Demokratiefördergesetz schaffen wir erstmals eine gesetzliche Grundlage, um zivilgesellschaftliches Engagement für unsere Demokratie dauerhaft zu stärken und zu fördern. Dabei geht es um Prävention jeglicher Form des Extremismus, indem wir die Arbeit von zivilgesellschaftlichen Vereinen, Verbänden und Projekten langfristig absichern und wissenschaftlich begleiten. Das Gesetz wurde vom Bundestag in Erster Lesung auf den Weg gebracht – wir wollen dieses wichtige Vorhaben zügig abschließen.
Verkleinerung des Bundestages beschlossen
Endlich ist es geschafft: Wir haben das Wahlrecht reformiert. Ab der nächsten Bundestagswahl wird es dauerhaft nur noch 630 Abgeordnete im Deutschen Bundestag geben. Ausgleichs- und Überhangmandate und die Direktmandatsklausel fallen weg. Ausschlaggebend ist alleine das Zweitstimmenergebnis. Die Fünf-Prozent-Klausel bleibt. Damit haben wir eine faire, transparente und effektive Reform des Wahlrechts umgesetzt und sichern die Arbeits- und Kontrollfähigkeit des Parlaments. Wir können Reform – auch und gerade, wenn sie uns selbst betrifft.
Sanktionenrecht reformiert
Wir haben das Sanktionenrecht reformiert: Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafen wird halbiert und „geschlechtsspezifische“ und „gegen die sexuelle Orientierung gerichtete“ Tatmotive führen zu höheren Strafen. Ersatzfreiheitsstrafen werden verhängt, wenn Geldstrafen nicht bezahlt werden. Mit der Halbierung bringen wir eine sinnvolle Entlastung auf den Weg, denn Ersatzfreiheitsstrafen sind teuer und bringen Menschen auch bei geringen Delikten in Haft. Hasskriminalität gegen Frauen und queere Menschen richtet sich gegen die Grundwerte unserer Gesellschaft. Deswegen müssen diese Tatmotive zu höheren Strafen führen. Patriarchale Besitzansprüche und Vorstellungen von einer Ungleichwertigkeit der Geschlechter werden künftig bei der Feststellung von niedrigen Beweggründen berücksichtigt.
Hinweisgeber:innen schützen
Menschen, die den Mut haben, auf Missstände hinzuweisen, leisten einen wichtigen Beitrag für die Allgemeinheit, sei es in der Politik oder in der Wirtschaft. Denn nur so können sich Dinge verbessern. Aber diese Personen brauchen Schutz, damit sie sich überhaupt melden. Diesen erhalten sie nun mit den neu geschaffenen Regelungen zum Hinweisgeberschutz. Uns ist dabei wichtig, dass das Gesetz einen sehr weiten Anwendungsbereich hat und dass es Arbeitnehmer:innen, die Missstände in ihren Betrieben aufdecken, umfassend vor Repressalien schützt.
Tierhaltung besser kennzeichnen
Wir haben eine Tierhaltungskennzeichnung für Schweinefrischfleisch im Lebensmitteleinzelhandel beschlossen. Verbraucher:innen können so klar erkennen, wie ein Tier gehalten wurde, und diese Information bei ihren Kaufentscheidungen berücksichtigen. Noch in diesem Jahr wird das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz um verarbeitete Produkte sowie Außer-Haus-Verpflegung und Gastronomie erweitert und der komplette Lebenszyklus der Schweine aufgenommen. Weitere Tierarten wie zum Beispiel Milchkühe, Mastbullen oder Geflügel folgen ab 2024.