Hunderttausendfach begegnen die Menschen in Deutschland den Flüchtenden mit einer nie gekannten Hilfsbereitschaft und Solidarität.
Klar ist aber auch, dass die Gesellschaft diese Herausforderung nur bewältigen kann, wenn es Erfolge im internationalen Kampf gegen die Fluchtursachen (Bürgerkriege,
Destabilisation ganzer Staaten und terroristische Gefahren) gibt und Hilfe für die
Nachbarländer der Krisengebiete erbracht wird. Vor allem bedarf es
innereuropäischer Solidarität und einer gemeinsamen Asyl- und Flüchtlingspolitik der
Europäischen Union. Das steht ebenso auf der Tagesordnung wie die Schaffung einer
nachhaltigen Infrastruktur für Flüchtlinge und ihre Integration in unser Land.
Der Koalitionsausschuss hat sich am Sonntagabend deshalb mit der aktuellen Flüchtlings- und Asylsituation beschäftigt und sich auf eine gemeinsame Position für das weitere Vorgehen und die anstehenden Gespräche und Entscheidungen auf Ebene der EU und mit den Bundesländern verständigt.
Im Einzelnen bedeutet das unter anderem:
Bund, Länder und Kommunen
Asylverfahren einschließlich von Rückführungen beschleunigen
- Priorität haben weiterhin die Beschleunigung der Asylverfahren und der Abbau der beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMAF) anhängigen Verfahren, u. a. durch die zügige Besetzung der bereits beschlossenen neuen Stellen und der unbürokratischen Gewinnung weiteren Personals für Entscheidungskapazitäten.
- Bei der Bundespolizei werden 3000 zusätzlich Stellen für die kommenden drei Jahre geschaffen.
- Kosovo, Albanien und Montenegro werden durch Gesetzesänderung zu sicheren Herkunftsstaaten bestimmt.
- Die Höchstdauer des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen kann bis zu sechs Monate betragen – entsprechend verlängert sich die Residenzpflicht.
- Für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern verlängert sich der Aufenthalt in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zum Ende des Verfahrens und der in der Regel darauf folgenden Rückführung.
Menschenwürdige Erstaufnahmeeinrichtungen schaffen:
Der Bund wird Länder und Kommunen beim Ausbau von ca. 150.000
winterfesten Plätzen in menschenwürdigen Erstaufnahmeeinrichtungen für
Flüchtlinge verstärkt unterstützen. Er wird Ländern und Gemeinden
alle verfügbaren Plätze in Bundesliegenschaften zur Unterbringung von
Flüchtlingen auf Anforderungen sofort und mietzinsfrei zur Verfügung stellen und
die Kosten für die Herrichtung übernehmen. Soweit Bundesliegenschaften nicht zur Verfügung stehen, wird der Bund die Schaffung der erforderlichen Plätze finanziell angemessen unterstützen.
In einem Beschleunigungsgesetz soll für einen befristeten Zeitraum für die
Bewältigung der aktuellen Asyl- und Flüchtlingssituation die Abweichung von
geltenden Regelungen oder Standards ermöglicht werden. Die Länder werden
ihrerseits zu entsprechenden Regelungen ermuntert.
Fehlanreize beseitigen:
Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen soll so weit wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden, und Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen bis zum Ende des Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben. Die Höchstdauer zur Aussetzung von Abschiebungen wird von 6 auf 3 Monate reduziert.
Entlastung der Kommunen:
Der Bund wird zur Bewältigung der Flüchtlings- und Asylsituation die Ansätze im
Haushalt 2016 um 3 Milliarden Euro erhöhen und Ländern und Kommunen weitere
3 Milliarden Euro zur Verfügung stellen. Über die Einzelheiten der Verwendung wird mit den Ländern bis zum 24. September 2015 Einvernehmen erzielt.
Integration:
Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete entfällt nach drei Monaten. Um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen frühzeitig und zielgerichtet zu unterstützen, wird die Koalition die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und für die berufsbezogene Deutschförderung und für qualifiziertes Personal in den Jobcentern entsprechend dem steigenden Bedarf aufstocken.
Alternativen zum Asylweg:
Für Angehörige der Staaten des Westbalkan (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien,
Serbien, Kosovo, Albanien und Montenegro) will die Koalition die Möglichkeiten der legalen Migration aus dem Herkunftsland zur Arbeitsaufnahme in Deutschland schaffen. Wer einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen kann, soll arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.
Sozialen Wohnungsbau ausbauen:
Der Bund wird Kommunen und kommunalen Gesellschaften über
Konversionsliegenschaften hinaus auch weitere Immobilien und Liegenschaften
schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen.
Freiwilliges Engagement:
Das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist von
unschätzbarem Wert. Die Koalition wird diese Arbeit unterstützen und beim Freiwilligendienst des Bundes bis zu 10.000 zusätzliche Stellen einrichten.
Europa
Doch auch Europa muss seine Flüchtlingspolitik optimieren. Die Herausforderung angesichts der immensen Flüchtlingszahlen kann von der Europäischen Union nur gemeinsam und auf der Grundlage ihrer Werte- und Rechtsordnung bewältigt werden.
Bei den bevorstehenden Treffen auf europäischer Ebene sollen daher folgende Themen im Mittelpunkt stehen:
Es müssen menschenwürdige Aufnahme- und Registrierungseinrichtungen (so genannte Hotspots) in den EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden, an deren Außengrenzen der Flüchtlingsandrang besonders groß ist, und es muss eine solidarische und faire Verteilung und Aufnahme schutzbedürftiger Flüchtlinge durch die EU-Mitgliedstaaten geben und eine gemeinsam EU-Liste sicherer Herkunftsländer. Außerdem bedarf es einer grundlegenden Reform der EU-Asylpolitik mit dem Ziel eines einheitlichen EU-Asylrechts. Nicht zuletzt muss die Schleuserkriminalität massiv und entschlossen bekämpft werden.
Bekämpfung der Fluchtursachen und Stabilisierung der Nachbarländer
Die Koalition prüft, ob ähnlich wie in Niger weitere Anlaufstellen und Einrichtungen in Nordafrika eingerichtet werden können. Außerdem will sie das EU-Engagement zur Bekämpfung der Fluchtursachen in den hauptsächlichen Herkunftsländern durch europäische Mittel verstärken.
Deutschland wird seine Mittel für die Krisenbewältigung- und -prävention ausbauen. Dafür werden die entsprechenden Mittel im Haushalt des Auswärtigen Amtes um jährlich 400 Millionen Euro aufgestockt. Schließlich werden die Visastellen in den Auslandsvertretungen verstärkt.
Hier lässt sich das Papier zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses downloaden.