Mein Standpunkt

Wir kämpfen weiter für ein notwendiges Rückkehrrecht in Vollzeit!

Thomas Oppermann beim Pressestatement
(Foto: picture-alliance / dpa)

Unionsfraktion versperrt den Weg aus Teilzeitfalle

Wer einmal seine Arbeitszeit reduziert hat, bleibt meist auf Teilzeit. Über ein Drittel der Teilzeitbeschäftigten – meist Frauen – stecken in der „Teilzeitfalle“ und wollen mehr arbeiten, aber ihr Arbeitgeber verhindert es. Die Union hat mit ihrem Nein zu einem gesetzlichen Rückkehrrecht in Vollzeit hunderttausenden Beschäftigten den Ausweg aus der Teilzeitfalle versperrt. Sie sind damit weiterhin von Altersarmut bedroht, denn Teilzeitbeschäftigte erhalten meist nur eine unzureichende Rente. Die Blockade der Union ist auch wirtschaftspolitisch angesichts des wachsenden Fachkräftemangels und der dringend gebotenen höheren Erwerbstätigkeit von Frauen unsinnig. Mit unserem heutigen Beschluss macht die SPD-Bundestagsfraktion deutlich: Wir kämpfen weiter für ein notwendiges Rückkehrrecht in Vollzeit!

SPD-Fraktion setzt sich bei Bund-Länder-Finanzreform durch

In dieser Sitzungswoche wollen wir eine Neuregelung der föderalen Finanzbeziehungen auf den Weg bringen. Das nach zweijährigen Verhandlungen zwischen Bundesregierung und Ländern vereinbarte Reformpaket wurde im parlamentarischen Verfahren auf Druck unserer Fraktion an entscheidenden Stellen verändert. Es hat sich gelohnt, dass die SPD-Bundestagsfraktion auf eine intensive und sorgfältige parlamentarische Beratung des umfassenden Gesetzespakets bestanden hat. Wir haben in den zentralen Bereichen des Gesetzpakets mit Erfolg wichtige Kernforderungen durchgesetzt:

  • Erstens sichern wir die finanzielle Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen nach Auslaufen des Solidarpakts.
  • Wir haben zweitens erreicht, dass das Kooperationsverbot aufgebrochen und der Bund nun 3,5 Milliarden Euro für Bildungsinvestitionen in finanzschwachen Kommunen bereitstellen kann.
  • Mit der Ausweitung des Unterhaltsvorschusses unterstützen wir drittens berufstätige Alleinerziehende und ihre Kinder.
  • Und viertens verankern wir im Grundgesetz eine eindeutige Schranke gegen die Privatisierung von Autobahnen und Bundesstraßen wie auch der neuen Infrastrukturgesellschaft.

Das ist ein gutes Gesamtergebnis, mit dem wir zu Recht zufrieden sein können.

Die Reform des föderalen Finanzausgleiches verschafft den Ländern im Anschluss an den auslaufenden Solidarpakt die notwendige Rechtssicherheit, damit diese ihre Aufgaben erfüllen und die Schuldenbremse einhalten können. Dafür wird sich der Bund noch wesentlich stärker finanziell engagieren. Allein 2020 werden die Länder vom Bund zusätzlich rund 10 Milliarden Euro erhalten. Der Bund bekennt sich damit zu seiner Pflicht, gemeinsam mit den Ländern gleichwertige Lebensverhältnisse in unserem Land zu sichern. Denn die Chance auf ein gutes Leben in unserem Land darf nicht vom Wohnort abhängen. Deshalb gibt es auch in Zukunft einen fairen Ausgleich zwischen finanzstarken und finanzschwächeren Bundesländern, der die finanzstarken nicht aus ihrer solidarischen Verantwortung entlässt.

Ein großer Erfolg der SPD-Bundestagsfraktion ist, dass der Bund endlich auch in gute Schulen mit moderner IT-Ausstattung und modernen Klassenräume investieren kann. Bislang ist ihm eine solche Kooperation mit den Ländern im Bildungsbereich untersagt. Mit der geplanten Grundgesetzänderung wird dieses Verbot nun aufgebrochen. Bis zum Jahr 2022 stellt der Bund nun insgesamt 3,5 Mrd. Euro zusätzlich für die Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen zur Verfügung, um Ländern und Kommunen zu helfen, den massiven Sanierungsstau an deutschen Schulen abzubauen.

Ein weiterer wichtiger Fortschritt für fast eine Million alleinerziehender Eltern und ihrer Kinder ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses. Wie von unserer Fraktion gefordert, wird die Altersgrenze von jetzt 12 Jahre auf 18 Jahre angehoben und die zeitliche Befristung der Bezugsdauer von maximal sechs Jahren abgeschafft. Berufstätige Alleinerziehende, bei denen das unterhaltspflichtige Elternteil seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, erhalten dadurch mehr staatliche Unterstützung, damit sie ihre Doppelbelastung von Job und Kinderbetreuung besser stemmen können.

Privatisierung von Autobahnen ausgeschlossen

Ein Bestandteil des Reformpakts ist die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Diese soll künftig den Bau, die Planung und Verwaltung von Autobahnen und Bundesstraßen übernehmen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat von Anfang an klar gemacht: Eine Privatisierung wird es mit uns nicht geben. Nach zähem Ringen mit der Union ist es unserer Fraktion gelungen, den Regierungsentwurf an entscheidenden Stellen zu verändern. Im Ergebnis haben wir verhindert, dass Autobahnen und Bundesstraßen privatisiert werden können. Im Grundgesetz wird festgeschrieben, dass der Bund 100prozentiger Eigentümer sowohl der Bundesfernstraßen als auch der Infrastrukturgesellschaft bleibt. Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft oder möglicher Tochtergesellschaften ist grundgesetzlich ebenfalls ausgeschlossen.

Um effizienter arbeiten zu können, ist die Infrastrukturgesellschaft als privatrechtliche GmbH organisiert – wie dia etwa bei stadteigenen Stadtwerken und Verkehrsgesellschaften, aber auch bei vielen Bundesinstitutionen der Fall ist, zum Beispiel die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ). Auf diese GmbH hat das Parlament aber nun mehr Kontroll- und Einflussmöglichkeiten, als es gegenüber dem Bundesverkehrsministerium und sechzehn Landesverkehrsministerien je hatte. Der Einfluss des Parlaments wird mit der Reform also gestärkt.

Erstmals gibt es auch eine klare gesetzliche Grenze für die Zusammenarbeit des Staates mit dem privaten Sektor im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaften (ÖPP). Sie werden künftig nur auf nicht miteinander verbundenen Teilstrecken von maximal 100 Kilometer möglich sein. Über die Mauteinnahmen bestimmt weiterhin der Bundestag.

Ein besonders wichtiges Anliegen war uns, dass beim Personalübergang die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben. Das ist uns gelungen: Alle wechselbereiten Beschäftigten der Straßenbauverwaltungen der Länder werden vom Bund übernommen und grundsätzlich dort eingesetzt, wo sie bisher arbeiten. Die Verkehrsinfrastrukturgesellschaft ist zudem verpflichtet, Tarifverträge für alle Beschäftigten der Infrastrukturgesellschaft abzuschließen.

Wirtschaftlichen Erfolg fortsetzen – in die Zukunft investieren

Unzählige gute Ideen und der Fleiß von Millionen Menschen haben Deutschland wirtschaftlich erfolgreich gemacht. Die Lage auf dem Arbeitsmarkt ist weiterhin gut. Und nie zuvor waren so viele in unserem Land erwerbstätig wie heute. Damit unsere Wirtschaft stark bleibt und wir unseren Wohlstand bewahren, müssen wir heute investieren. In gute Verkehrswege, flächendeckend schnelles Internet, in Forschung, eine gute schulische Bildung und berufliche Ausbildung. Wenn wir hingegen von der Substanz leben, riskieren wir, dass unser Land den Anschluss verpasst.

Wir wollen mit einer klugen Wirtschafts- und Energiepolitik die richtigen Rahmenbedingungen schaffen, damit Unternehmen, mittelständische Betriebe und Start-ups weiter innovativ sind und international wettbewerbsfähig bleiben. Nur dann können sie gute und sichere Arbeitsplätze bieten. Der Übergang ins digitale Zeitalter ist hierbei eine Schlüsselaufgabe, die alle Wirtschaftsakteure meistern müssen. Auf dem Wirtschaftsempfang der SPD-Bundestagsfraktion am 31. Mai werden wir mit Gesprächspartnern aus der Praxis darüber diskutieren, welche Strategien notwendig sind, damit aus dem digitalen Wandel und anderen wirtschaftspolitische Herausforderungen echte Chancen werden.

Livestream-Übertragung ab 17 Uhr auf www.spdfraktion.de/wirtschaftsempfang2017 und auf der Fraktions-Facebookseite.

Die Bundesverteidigungsministerin muss sich umgehend um eine Verlegung der deutschen Soldaten vom türkischen Incirlik kümmern. Seine Fraktion werde dazu einen Beschluss fassen, sagt Thomas Oppermann.

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