25.04.2024
Heute wird der Bundestag eine Reform der Abgeordnetenbestechung beschließen, um bestehende Straflücken zu schließen. Bislang konnte ein Abgeordneter nur strafrechtlich belangt werden, wenn er sich für Tätigkeiten bezahlen ließ, die zum Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit gehören, also zum Beispiel für eine bestimmte Rede, Abstimmung im Bundestag oder einem seiner Gremien. In der sogenannten Masken-Affäre kassierten die ehemaligen Unionsabgeordneten Georg Nüßlein und Alfred Sauter Millionen für die Vermittlung von Maskengeschäften, mussten aber freigesprochen werden und durften ihre Millionenprovisionen behalten, weil der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung nicht erfüllt war, da sie die Gewinne neben ihrem Mandat einnahmen. Diese Konstellation ist zukünftig strafbar, erklären Johannes Fechner, Canan Bayram und Stephan Thomae.
13.03.2024
Die Ahrtalkatastrophe und die Sturmfluten an unserer Küste haben zuletzt gezeigt: Extrem- und Starkwetterereignisse werden zunehmen und zu größeren Schäden führen. Neben verstärkter Prävention und baulichen Anpassungen braucht es eine höhere Versicherungsdichte gegen Elementarschäden. Mit dem Positionspapier wollen wir als SPD-Bundestagsfraktion abseits konkreter Ereignisse die Diskussion um die Elementarschadenversicherung vorantreiben, erklärt Johannes Fechner.
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