Das informelle Treffen von 27 Staats- und Regierungschefs der EU in Bratislava war ein erster notwendiger Schritt auf dem Weg hin zu einer Europäischen Union, die wieder stärker zusammenarbeitet und sich in den wesentlichen Fragen handlungsfähig zeigt. Allerdings ist klar: Lippenkenntnisse oder Absichtserklärungen sind noch keine Lösung für die fundamentalen Probleme, mit denen Europa konfrontiert ist. Vielmehr entscheidet sich die Zukunft der EU in der konkreten Zusammenarbeit seiner Mitgliedstaaten. Deshalb muss der in Bratislava verabredete Fahrplan nun entschlossen umgesetzt werden.

Die EU muss gerade auch jungen Menschen eine wirtschaftliche Perspektive bieten. Und sie muss ihre Bürgerinnen und Bürger wirksam vor inneren und äußeren Gefahren schützen. Diese Herausforderungen kann Europa nur gemeinsam bewältigen. Das Projekt der europäischen Integration wird erst wieder dann das notwendige Vertrauen der Menschen genießen, wenn die EU und ihre Mitgliedstaaten unter Beweis stellen, dass sie in der Lage sind, zu handeln und gemeinsam an einem Strang zu ziehen. Dies gilt insbesondere auch beim besseren Schutz der EU-Außengrenzen und der Abwehr von Terrorgefahren.

CETA – Globaler Handel braucht fortschrittliche Regeln

Der SPD-Parteikonvent in Wolfsburg hat gestern mit deutlicher Mehrheit dafür votiert, in den parlamentarischen Beratungs- und Ratifizierungsprozess des Freihandelsabkommens CETA mit Kanada einzutreten. Vor dieser Entscheidung hat sich unsere Partei lange und intensiv mit den Argumenten von Befürwortern und Kritikern auseinandergesetzt. Während andere Parteien einer ernsthaften Diskussion aus dem Weg gehen, führt die SPD die notwendige Debatte über eine gerechte Handelspolitik offen und konstruktiv. Denn wir wissen: Internationale Kooperationen und Handelsabkommen sind unverzichtbar, um faire Regeln für den globalen Handel durchzusetzen.

Ich bin überzeugt: Das Ringen um ein gutes EU-Handelsabkommen mit Kanada hat sich gelohnt. Wir haben dadurch ein noch fortschrittlicheres Abkommen erzielt. Gemeinsam mit Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat die SPD es geschafft, dass ein bereits fertig ausgehandeltes Handelsabkommen in für uns zentralen Punkten nachgebessert wurde. So wird es erstmals keine privaten Schiedsgerichte mehr geben, sondern einen internationalen Handelsgerichtshof mit öffentlich bestellten Richtern. Zusätzlich wurden Standards bei Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten sowie beim Umweltschutz angehoben. Außerdem werden wichtige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge, etwa die kommunale Wasserversorgung, geschützt.

In unserem gestrigen Beschluss haben wir jedoch deutlich gemacht, dass an einigen Stellen noch Klärungsbedarf besteht. Daher ist es gut, dass der kanadische Premierminister Justin Trudeau und Sigmar Gabriel sich gemeinsam dafür ausgesprochen haben, den CETA-Vertrag durch eine rechtsverbindliche Erklärung der Vertragsparteien zu konkretisieren. Klar ist: Erst nach einer positiven Entscheidung des Europäischen Parlaments können bestimmte Teile des Abkommens, die nicht unter nationale Zuständigkeit fallen, vorläufig angewendet werden. Deshalb sprechen wir uns dafür aus, dass das Europäische Parlament vor einer vorläufigen Anwendung zunächst eines ausführlichen Anhörungsprozesses mit den nationalen Parlamenten und der Zivilgesellschaft durchführt und abschließt.

Gegen Missbrauch bei Werkverträgen und Leiharbeit

Mit fast einer Million Beschäftigten hat die Leiharbeit 2015 in Deutschland einen neuen Höchststand erreicht. Umso dringlicher ist es, dem Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen auf Kosten der Beschäftigten einen Riegel vorzuschieben. Es ist nicht hinnehmbar, wenn Stammbelegschaften durch Leiharbeit verdrängt werden oder Werkvertragsnehmerinnen und -nehmer ständig Überstunden und Wochenendarbeit leisten, ohne dafür die entsprechenden tariflichen Zuschläge zu erhalten. Ich freue mich daher, dass die Union ihre bisherige Blockade augenscheinlich aufgegeben hat und wir nun endlich den Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles in erster Lesung im Bundestag beraten können.

Mit klaren Regeln werden wir künftig bei der Leiharbeit dafür sorgen, dass sie ausschließlich als Instrument zum Ausgleich von Auftragsspitzen und Urlaubszeiten eingesetzt wird. Wichtigste Neuerung ist die Regelung zur gleichen Bezahlung („Equal Pay“): Künftig müssen Leihbeschäftigte nach neun Monaten die gleiche Bezahlung erhalten wie Stammbelegschaften. Zweiter wichtigster Baustein ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von grundsätzlich 18 Monaten. Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn sich die Tarifpartner im Tarifvertrag auf eine längere Überlassungsdauer verständigen. Zudem wollen wir dafür sorgen, dass Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.

Auch bei den Werkverträgen schließen wir bestehende rechtliche Lücken, um zu verhindern, dass Unternehmen Arbeitsverhältnisse als Werkverträge deklarieren, bei denen es sich de facto um Leiharbeit handelt. Deshalb soll die sogenannte Vorratsverleiherlaubnis abgeschafft werden, damit künftig Werkverträge und Leiharbeit klar getrennt sind. Für ehrliche Arbeitgeber schaffen wir zudem mehr Rechtssicherheit durch eine klare Definition von abhängiger bzw. selbstständiger Tätigkeit und wir stärken die Informationsrechte des Betriebsrates.

Bundesteilhabegesetz: mehr ermöglichen

Das Bundesteilhabegesetz ist eine der wichtigsten sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode. Deshalb war es notwendig und wichtig, Verbände und betroffene Akteure von Anfang an der Formulierung des Gesetzentwurfes kontinuierlich zu beteiligen. Ich bin überzeugt: Dieses Vorhaben ist ein bedeutender Schritt hin zur umfassenden gesellschaftlichen Teilhabe und für ein selbstbestimmteres Leben von Menschen mit Behinderungen.

Im Vergleich zum Referentenentwurf enthält der Gesetzentwurf der Bundesregierung zahlreiche weitere Verbesserungen: Insbesondere wurden die Regeln zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen verbessert. Bereits 2017 werden die Freibeträge für Erwerbseinkommen und für Barvermögen deutlich erhöht. Menschen, die auf Eingliederungshilfe angewiesen sind, können dann bis zu 260 Euro monatlich mehr als bisher hinzuverdienen. Und sie können 25.000 Euro statt bisher nur 2.600 Euro an Barvermögen ansparen. Von 2020 an werden weitere Verbesserungen kommen, u. a. durch eine weitere Anhebung der Vermögensfreigrenze auf dann 50.000 Euro und den Wegfall der Anrechnung des Partnereinkommens.

Der Einstieg in einen Systemwechsel bei der Eingliederungshilfe – weg vom Fürsorgeprinzip der Sozialhilfe hin zu einer auf den individuellen Bedarf zugeschnitten Leistung – bedeutet unterm Strich einen immensen Fortschritt für die Betroffenen.