Die hohe Anzahl an Asyl- und Schutzsuchenden, die vor Krieg, Verfolgung und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind, stellen Deutschland und Europa auf absehbare Zeit vor große Herausforderungen. Deutschland trägt dabei im Vergleich zu anderen EU-Mitgliedstaaten einen überproportionalen Anteil. Dank des überwältigenden haupt- und ehrenamtlichen Engagements tausender Menschen hat das Land diese Herausforderung angenommen und bislang nach Kräften gemeistert.

Doch die Länder und Kommunen benötigen dringend Hilfe durch den Bund, um den hohen Flüchtlingszahlen auch weiterhin gerecht zu werden. Am Donnerstagabend trafen sich deshalb Bundeskanzlerin Merkel und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder, um Maßnahmen zu beschließen, die die Flüchtlingspolitik ordnen und strukturieren und die Länder und Kommunen finanziell entlasten.

Neben der Verkürzung der Asylverfahren und dem Stellenzuwachs beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) sind aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion folgende Punkte ein großer Erfolg:

Flüchtlinge 

Der Bund erhöht den für 2015 vorgesehenen Betrag zur Entlastung der Länder um 1 Milliarde, die über Umsatzsteuerpunkte verteilt werden. Der Bund trägt dann ab dem 1. Januar 2016 einen Teil der Kosten für den Zeitraum von der Registrierung bis zur Erteilung eines Bescheides durch das BAMF. Das geschieht, indem der ermittelte durchschnittliche Aufwand pro Asylbewerber nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Höhe von 670 Euro monatlich an die Länder erstattet wird. (Einbezogen sind alle Fälle, die am 1. Januar 2016 im Verfahren sind und im Laufe des Jahres ins Verfahren kommen für die jeweilige Dauer).

Für das Jahr 2016 erhalten die Länder eine Abschlagszahlung. Ende 2016 erfolgt eine personenscharfe Spitzabrechnung für 2016, die bei der für 2017 festzulegenden Abschlagszahlung berücksichtigt wird. Darüber hinaus wird den Ländern für diejenigen Antragsteller, die nicht als politisch Verfolgte und Kriegsflüchtlinge anerkannt wurden für pauschal einen Monat ebenfalls 670 Euro erstattet.

Schließlich leistet der Bund einen Beitrag zur Finanzierung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 350 Millionen Euro jährlich.

Für die SPD-Fraktion war auch wichtig, dass die Einführung der Gesundheitskarte für Asylbewerber den Ländern überlassen bleibt. Der Bund schafft die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen von den Ländern verpflichtet werden können, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlungen bei Asylbewerbern zu übernehmen. In diesem Zusammenhang kann die Ausgabe einer elektronischen Gesundheitskarte vereinbart werden. Die Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des AsylbLG bewegen.

Auch der Impfschutz für Asylbewerber wird verbessert.

Sozialer Wohnungsbau 

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen. Zu diesem Zweck erhöht der Bund die (den Ländern zugewiesenen) Kompensationsmittel in den Jahren 2016 bis 2019 um jeweils 500 Millionen Euro. Die Länder stimmen zu, die Kompensationsmittel zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau zu verwenden.

Der Bund wird zudem Kommunen und kommunalen Gesellschaften über Konversionsliegenschaften hinaus auch weitere Immobilien und Liegenschaften schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen. Außerdem werden der Bund und die Länder unverzüglich mittels geeigneter Anreizinstrumente den Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter Wohnungslage fördern. Der soziale Wohnungsbau kommt allen zugute, nicht nur den Flüchtlingen.

Kinderbetreuung 

Die steigende Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt die Kinderbetreuung vor große Herausforderungen. Die Bundesregierung wird die Betreuung von (allen) Kindern weiter unterstützen. Dazu wird der Bund die finanziellen Spielräume im Bundeshaushalt, die durch den Wegfall des Betreuungsgeldes bis 2018 entstehen, nutzen, Länder und Kommunen bei Maßnahmen zur Verbesserung der Kinderbetreuung zu unterstützen (gemäß Umsatzsteuerverteilung).

Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) lobt die Ergebnisse der Konferenz. Sie seien „für die Familien im Land“ wichtig gewesen. Es solle kein Unterschied zwischen deutschen und Flüchtlingsfamilien gemacht werden. Schwesig: „Keine Kinder erster und zweiter Klasse“.

Auch SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann sagt: „Die SPD hat sich mit ihrer Forderung durchgesetzt, dass die freigewordenen Mittel aus dem Betreuungsgeld in die Kinderbetreuung investiert werden. Es ist ein großer Erfolg, dass die Länder und Kommunen die Mittel jetzt mit dieser klaren Zweckbindung erhalten. Das ist gut für alle Kinder in Deutschland.“

 

Alexander Linden