Vier Stunden lang und in mehr als 40 Redebeiträgen hat sich der Bundestag am 13. November mit dem Thema Sterbehilfe in einer so genannten Orientierungsdebatte auseinander gesetzt. Damit wollen die Parlamentarier eine breite gesellschaftliche Debatte über die Begleitung von Sterbenden in Gang setzen. Ziel ist es, einen gesetzlichen Rahmen zur Sterbehilfe zu finden.

SPD-Fraktionsvizin Carola Reimann (SPD) stellte fest, dass die wenigsten Menschen gern über das Sterben sprechen würden. Dies sei ein schwieriges Thema im Privaten wie im Politischen. Es gehe nicht nur um rechtliche Fragen, sondern um wichtige ethische und persönliche Fragen. Reimann will, dass „selbsternannten Sterbehelfern und anderen zwielichtigen Personen das Handwerk gelegt wird“. Sie wolle nicht, dass sich verzweifelte Menschen an anonyme Sterbevereine wenden müssen. Die Beihilfe zum Suizid durch den Arzt solle unter strenger Begrenzung in Einzelfällen möglich sein und im Gegensatz zu heute einheitlich geregelt werden. Die Beihilfe zum Suizid solle „keine neue Behandlungsoption oder ein neues Betätigungsfeld werden“, so Reimann, aber sie solle die Selbstbestimmung der Menschen stärken.

Reimann hatte gemeinsam mit Karl Lauterbach und Burkhard Lischka sowie Unionsabgeordneten ein Positionspapier zum Thema erarbeitet.

Es gehe darum, erläuterte SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach, Rechtssicherheit für Ärzte zu schaffen, damit sie den Patienten helfen können, die ihr eigenes Leben und den bevorstehenden Tod nicht als würdevoll empfänden. „Diesen Menschen dürfen wir die Tür nicht verschließen“, sagte Lauterbach. Sterbehelfer würden die Menschen und die Krankheiten nicht kennen. Oft sei der Tod vermeidbar, z. B. bei psychisch Kranken. Organisierte Sterbehelfer und „Seriensterbehelfer“ müssten verboten werden. Es handele es sich um eine humanitäre Einzelaufgabe der Ärzte. Über eine solche grundsätzliche Werteentscheidung müsse der Bundestag befinden, erläuterte Lauterbach.

Debatte mit Fingerspitzengefühl

„Es kommt nicht oft vor, dass wir eine schwierige Diskussion in diesem Haus mit so viel Fingerspitzengefühl und Respekt führen“, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Aus seiner Sicht steht es dem Gesetzgeber in einem liberalen Rechtsstaat und einer pluralistischen Gesellschaft nicht zu, den Menschen in solch existenziellen Fragen Vorschriften zu machen. Sterbebegleitung gehöre in die Vertrauenssphäre des Schwerkranken zu seinen nahen Angehörigen, Freunden, Seelsorgern und den behandelnden Ärzten, so Oppermann. Ein Arzt, der in einer extremen Ausnahmesituation eine Gewissensentscheidung trifft und sich dazu entschließt, einem schwerstkranken Patienten – natürlich im Rahmen dessen, was das Strafrecht zulässt – Beistand zu leisten, dürfe nicht von einer Ärztekammer belangt werden können, forderte Oppermann. Allerdings sieht er bei einer expliziten rechtlichen Regelung die Gefahr einer Institutionalisierung. Es sei richtig, sich die Zeit zu nehmen, um über diese Fragen ein Jahr lang sorgfältig zu diskutieren, bevor entschieden werde.

In der Debatte gehe es um etwas Grundsätzliches, sagte Kerstin Griese, Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Fraktion. Es gehe um eine Gesellschaft, in der „wir in Würde leben und sterben können“, um eine sorgende Gesellschaft, die Schwerkranken helfe. Griese ist es wichtig, die Menschen über Alternativen zum Suizid aufzuklären. Viele Menschen hätten Angst anderen zur Last zu fallen, dem müsse eine Kultur des Lebens entgegengesetzt werden. Ärzte sollten in Einzelfällen Beihilfe zum Suizid leisten können, und dies solle im ärztlichen Standesrecht geregelt werden. 

Kein Rechtsanspruch auf aktive Sterbehilfe

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl hatte gemeinsam mit ihrer Kollegin Kerstin Griese ein Positionspapier zur Sterbehilfe verfasst. Högl und Griese sehen keinen Grund zu einer gesetzlichen Änderung. In der Debatte stellte sie klar: „Ich halte die bisherigen Regelungen in Deutschland für sehr gut“. Die Abgrenzung zwischen strafbarer Tötung auf Verlangen und straffreier Beihilfe zum Suizid habe sich in Deutschland bewährt. Ärztliche Möglichkeiten, die es heute schon gebe, dürften auf keinen Fall eingeschränkt werden. Aber: „Der ärztlich assistierte Suizid oder gar die aktive Sterbehilfe dürfen auf keinen Fall zu einem Rechtsanspruch oder zu einem Normalfall werden“.

Högl sieht gesetzgeberischen Handlungsbedarf nur bei Vereinen und Einzelpersonen, die Sterbehilfe geschäftsmäßig, regelmäßig und organisiert anbieten. Niemand dürfe mit Sterbehilfe Geld verdienen.

Sie wies auf den „Flickenteppich von Regelungen der Landesärztekammern hin und appellierte an die Ärztinnen und Ärzte, ihr Standesrecht zu überarbeiten mit dem Ziel, den Flickenteppich zu beseitigen und die klare Aussage zu treffen, dass ärztlicher Beistand und auch Beihilfe in Einzelfällen zwar keine ärztliche Aufgabe sei, jedoch als Gewissensentscheidung des ein-zelnen Arztes, der Ärztin, möglich und wünschenswert sind.

Aus Sicht des rechtspolitischen Sprechers der Fraktion Johannes Fechner geht es darum, dass der ärztlich assistierte Suizid "auf jeden Fall straffrei bleibt“. Handlungsbedarf für den Gesetzgeber sieht er einerseits darin, dass einzelne Berufsordnungen der Landesärztekammern Sterbebegleitung verbieten und damit für Ärzte Rechtsunsicherheit droht. Fechner stellte auch klar, dass es keinen Rechtsanspruch eines Patienten auf Sterbehilfe gegenüber dem Arzt geben dürfe.

Die Kraft aufbringen, Sterben zu lassen

Anstand, Respekt und Ehrfurcht vor den Menschen, die sich in einer ausweglosen Lage be-finden – das sollte der Kern der Debatte sein, forderte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Burkhard Lischka. Die Würde des Menschen „sollte nicht nur in seinem Leben, sondern auch in seinem Tod unantastbar sein“, sagte Lischka. Es zähle der Mensch, nicht die strafrechtliche Bevormundung. Der Staat habe zu verbieten, was inakzeptabel sei, eine gewinnorientierte Sterbehilfe beispielsweise oder anstößige Werbung dafür. Auch Laien dürften für Lischka nicht ohne Kontrolle Todkranken Suizidbeihilfe leisten.

Er will, dass es einen letzten Freiraum für mitfühlendes ärztliches Ermessen in unvorstellbaren Notlagen gibt. Gleichwohl: Wer, so Lischka, auch den ärztlich assistierten Suizid rigoros unter Strafe stellen will, wird damit „ein fatales Schweigen zwischen Arzt und Patienten schaffen, das die existenzielle Not vieler Menschen nur noch vergrößern wird“. Eine humane Gesellschaft müsse in Situationen, in denen etwa Schmerz nicht mehr beherrschbar ist, „auch die Kraft aufbringen, Sterben zu lassen“.

Der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Edgar Franke (SPD) stellte die Frage in den Raum, ob es einer Regelung zur Sterbehilfe überhaupt bedürfe, wenn die Palliativmedizin gestärkt würde. Er verwies auf die Tatsache, dass jedoch 70 Prozent der Deutschen laut einer Umfrage für eine aktive Sterbehilfe seien.

Für Franke geht es vor allem um rechtliche Aufklärung, die die Verunsicherung aller Beteiligten beseitigt, es gehe nicht um eine Rechtsänderung.

Auch er rekurrierte auf die Ärzteschaft und mahnte, nur mit dieser könne es Lösungen in Fragen der Sterbehilfe und Sterbebegleitung geben, nicht gegen sie.

Kein Töten auf Verlangen

Die bayerische SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar beschrieb in ihrer Rede ihre persönlichen Erfahrungen als Ärztin auf dem Land und forderte einen deutlich stärkeren Ausbau der Palliativmedizin. Bei todkranken Patienten komme irgendwann der Punkt, an dem man als Ärztin nur noch Schmerz und Angst nehmen könne. Sie wünsche sich als Ärztin, „wenn in einer vertrauten Arzt-Patienten-Beziehung der Sterbewille an mich herangetragen wird, dass ich zu einer ethisch abgewogenen Entscheidung kommen kann, die geleitet ist vom Patientenwohl und vom Patientenwillen und die ich mit meinem Gewissen in Einklang bringen kann“. Diese Einzelfallentscheidung, so Dittmar, müsse sie ohne Androhung von berufsrechtlichen Konsequenzen treffen können. Und das sei in vielen Bundesländern für Ärzte aufgrund der unterschiedlichen Standesregelungen schwierig.

Der SPD-Abgeordnete René Röspel machte deutlich, dass die Beihilfe zum Suizid damit ende, dass der Patient das Medikament selbst trinken müsse. Ein Töten auf Verlangen dürfe es nicht geben.

Die SPD-Abgeordnete Bärbel Bas sagte, dass die Bedürfnisse der Menschen für ein würdevolles Lebensende genauso individuell seien wie das Leben selbst. „Die Politik ist  gut beraten – das tun wir hier –, Impulse zu setzen oder eben auch gesellschaftliche Debatten, so wie heute, anzustoßen und zu begleiten“, so Bas. Sie sei sich allerdings nicht sicher, ob es weiterhelfe, auf Normen, Regelungen und das Strafrecht zu setzen. Sie selbst sei noch nicht entschieden, und viele Fragen seien offen.

Der Abgeordnete Lars Castellucci wies in seinem Beitrag darauf hin, dass es viel mehr Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten geben müsse. Denn damit seien schon die größten Konflikte zu lösen. Ein „Geschäft mit dem Tod“ lehnt auch er ab. Castellucci sprach von einer „Sehnsucht der Menschen nach Zuwendung, die keine Dienstleistung sei. „Es geht um Menschen, die da sind.“ Die Umfragen zur aktiven Sterbehilfe sind für ihn „ein Schrei gegen die Einsamkeit“.

Palliativmedizin massiv ausbauen

Die Debatte zeigte, dass die Bundestagsabgeordneten fraktionsübergreifend die Palliativmedizin in Deutschland umfassend ausbauen und die Hospize stärken wollen. Palliativmedizin steht für die Behandlung von Patientinnen und Patienten, die schwerkrank sind und keine Hoffnung auf Heilung mehr haben. Sie erhalten medizinische Hilfe zur Schmerzlinderung sowie psychologische Unterstützung. Die Palliativmedizin verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, um den Menschen ein erträgliches und würdiges Lebensende zu ermöglichen.

Alle Abgeordneten waren sich einig, dass schwer- und todkranke Menschen eine gute medizinische Versorgung zur Linderung von Schmerzen, eine gute Pflege und eine menschenwürdige Begleitung am Ende ihres Lebens brauchen. Auch die Ausbildung von Medizinern soll stärker auf die Palliativmedizin ausgerichtet werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) legte dazu ein Papier vor, das mit den Fraktionen von SPD und CDU/CSU abgestimmt ist.

Ende Februar wollen die fünf Parlamentariergruppen, die bereits Positionen formuliert haben, Gesetzentwürfe vorlegen, die dann in 1. Lesung beraten werden sollen. Das Gesetz soll erst Ende 2015 beschlossen werden.

Die einzelnen Positionspapiere und die rechtliche Lage in Deutschland sind in diesem Artikel nachzulesen.

 

Alexander Linden / Anja Linnekugel