Die Ampel-Koalition entlastet die Bürger:innen angesichts der steigenden Lebenshaltungs- und Energiekosten mit zahlreichen Maßnahmen in Höhe von insgesamt 30 Milliarden Euro.

  • Die Energiepreispauschale von 300 Euro entlastet 44 Millionen Erwerbstätige. Gilt auch für kurzzeitige Beschäftigungen und Minijobs. Arbeitnehmer, die am 1. September 2022 in einem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten die Pauschale mit der Lohnzahlung im September. Selbstständige bekommen die Pauschale durch eine Herabsetzung ihrer Einkommensteuerzahlung im September, sofern die Vorauszahlung die Höhe der Pauschale erreicht. Arbeitnehmer, die am 1. September nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen, und Selbständigen mit geringen Vorauszahlungen wird die Energiepreispauschale über die Einkommensteuererklärung ohne gesonderte Antragsstellung gewährt. Die Pauschale unterliegt der Einkommensbesteuerung. 
  • Familien erhalten zudem einen Kinderbonus von 100 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für die SPD-Fraktion war besonders wichtig, dass der Bonus gerade auch Familien mit geringeren Einkommen zugutekommt. Darum wird der Bonus nicht auf Transferleistungen angerechnet. Die Auszahlung erfolgt mit der Kindergeldzahlung im Juli 2022. 
  • Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten ab Juli 2022 einen Kindersofortzuschlag von 20 Euro pro Monat. Davon profitieren Kinder, deren Familien Anspruch auf Grundsicherung, Sozialhilfe oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach Bundesversorgungsgesetz haben. Auch Kinder von Asylbewerber:innen erhalten den Zuschlag. Es ist der erste Schritt auf dem Weg zur Umsetzung einer Kindergrundsicherung.
  • Von einer erneuten Einmalzahlung von 100 Euro (zusätzlich zu den bereits beschlossenen 100 Euro) profitieren diejenigen, die Grundsicherung, Sozialhilfe oder Unterstützung nach Asylbewerberleistungs- und Bundesversorgungsgesetz erhalten. Die Auszahlung ist im Juli 2022 geplant.
  • Die Fernpendlerpauschale steigt rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer. Zudem können höhere Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Der Grundfreibetrag wird von 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro erhöht. Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt um 200 Euro auf 1200 Euro, rückwirkend ab dem 1. Januar 2022. 
  • Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für 3 Monate auf das europäische Mindestmaß. Los geht's zum 1. Juni. 
  • Eine bundesweite 90 Tage ÖPNV- und Regio-Flatrate für 9 Euro pro Monat für alle Bürger:innen von Anfang Juni bis Ende August. 

Lage der Fraktion - der Podcast
Folge 22: Was bringt uns das 9-Euro-Ticket?

PDF mit der Übersicht aller Maßnahmen zum Herunterladen.