Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben einen gemeinsamen Antrag auf "Einsetzung eines Hauptausschusses, eines Petitionsausschusses sowie eines Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung" (Drs. 19/85) vorgelegt, den der Bundestag am Dienstagvormittag verabschiedet hat.

Danach obliegt der Vorsitz in den drei Ausschüssen bis zur Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse "dem Präsidenten oder einem/einer seiner Stellvertreter/-innen ohne Stimmrecht". Sowohl dem Petitionsausschuss als auch dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung sollen danach bis auf Weiteres je neun ordentliche und stellvertretende Mitglieder angehören und dem Hauptausschuss je 47 ordentliche und stellvertretende Mitglieder.

Alle drei Ausschüsse haben sich am Mittwoch konstituiert.

Die Einsetzung des Hauptausschusses erfolgt laut Vorlage vorübergehend "für die Zeit bis zur Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse" des Bundestages. Seine Zuständigkeiten werden dem Beschluss zufolge durch Überweisungen des Bundestagsplenums begründet.

Der Hauptausschuss ist "Ausschuss im Sinne der Grundgesetzartikel 45 und 45 a", die die Bestellung von Ausschüssen für die Angelegenheiten der Europäischen Union, sowie für auswärtige Angelegenheiten und für Verteidigung vorschreiben. Zudem sei der Hauptausschuss auch "Haushaltsausschuss im Sinne der entsprechenden gesetzlichen und geschäftsordnungsrechtlichen Vorgaben". Er kann Anhörungen durchführen, hat jedoch kein Selbstbefassungsrecht.

"Mit der Konstituierung der sonstigen ständigen Ausschüsse des Deutschen Bundestages ist der Hauptausschuss aufgelöst. Nach seiner Auflösung werden alle dort noch nicht erledigten Vorlagen vom Plenum an die zuständigen Ausschüsse überwiesen", heißt es im Antrag weiter.

Ein so genannter Hauptausschuss war erstmals zu Beginn der vergangenen Wahlperiode eingesetzt worden. Seine Hauptaufgabe war es, stellvertretend für die noch nicht eingesetzten ständigen Ausschüsse Vorlagen zu beraten und Beschlussempfehlungen für das Plenum zu formulieren.

Die Mitglieder:

Im Hauptausschuss sitzen für die SPD-Fraktion:

Carsten Schneider (Sprecher), Niels Annen, Gabriela Heinrich, Eva Högl, Johannes Kahrs, Katja Mast, Rolf Mützenich, Axel Schäfer, Gabi Weber und Dagmar Ziegler.

Im Geschäftsordnungsausschuss sitzen Sonja Steffen (Sprecherin) und Matthias Bartke.

Im Petitionsausschuss sitzen Stefan Schwartze (Sprecher) und Martina Stamm-Fibich. Der ehemalige SPD-Fraktionsvorsitzende Thomas Oppermann führt als Bundestagsvizepräsident den Vorsitz.