Heute hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass die Zurückweisung eines Kandidatenvorschlags eines AfD-Abgeordneten für das Amt des Bundestagsvizepräsidenten durch das Bundestagspräsidium rechtmäßig war. Die SPD-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil und die Rechtssicherheit, die es bringt, ausdrücklich, sagt Johannes Fechner.