Der Deutsche Bundestag hat gestern das bestehende Lobbyregister nachgeschärft. Interessensvertreter müssen künftig noch klarer darstellen, wo und in wessen Auftrag sie Einfluss nehmen wollen und wer sie finanziert. Dabei gilt für Wohlfahrtsverbände eine Sonderregelung, um die Spendeneinnahmen nicht zu gefährden. Mit den Verschärfungen werden Entscheidungen in Bundestag für die Bürgerinnen und Bürger noch nachvollziehbarer. Gerade in schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass die parlamentarischen Abläufe transparent sind, erklärt Johannes Fechner.