Petitionen
Artikel 17 Grundgesetz gibt jedem das Recht, persönliche oder allgemeine Bitten und Beschwerden beim Deutschen Bundestag einzureichen. Petitionen sind die einzige Form direkter Demokratie auf der Bundesebene. Sie bieten einen einfachen Weg, sich an der politischen Willensbildung zu beteiligen.
Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion wurden Online-Petitionen, öffentliche Petitionen und öffentliche Sitzungen des Petitionsausschusses eingeführt. Das Petitionsrecht bietet damit weitere Möglichkeiten, Einfluss auf die Politik zu nehmen. Denn Petitionen gewährleisten nicht allein Hilfe in Einzelfällen. Sie sind nicht nur ein Kontrollinstrument der Verwaltung. Sie sind auch dazu da, politische Fragen zu diskutieren. Sie bieten die Chance, neue Themen zu setzen. Sie ermöglichen politische Initiativen und die Übermittlung politischer Vorschläge direkt an das Parlament. Petitionen sind Elemente eines politischen Frühwarnsystems, das Defizite verdeutlicht. Sie machen aufmerksam, in welche Richtung sich die politischen Wünsche und Hoffnungen der Bevölkerung entwickeln.
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