Abrüstung und Rüstungskontrolle
Abrüstung und Rüstungskontrolle waren immer ein Grundpfeiler sozialdemokratischer Friedenspolitik. Außenminister Heiko Maas hat die zweijährige Mitgliedschaft Deutschlands im UN-Sicherheitsrat (2019/2020) genutzt, um Abrüstung und Rüstungskontrolle auf die internationale Tagesordnung zu setzen. Dabei muss auch Europa Impulse setzen. Dass wir in Deutschland und in der EU weiterhin am Ziel der nuklearen Abrüstung festhalten, ist besonders wichtig, seitdem die USA und Russland den seit 1987 bestehenden Vertrag über nukleare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag) aufgekündigt haben. Unser Ziel ist es, eine neue nukleare Aufrüstungsspirale zu verhindern. Deshalb unterstützen wir auch weiterhin den Vertrag über den Offenen Himmel („Open Skies“) und haben uns für eine Verlängerung des New-Start-Vertrages eingesetzt, der jetzt bis 2026 gilt.
Allianz für den Multilateralismus
Sozialdemokratische Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik beruht auf Zusammenarbeit statt auf nationalen Alleingängen. Um dem zunehmenden Nationalismus in der Welt zu begegnen, hat Bundesaußenminister Heiko Maas die „Allianz für den Multilateralismus“ ins Leben gerufen. Zusammen mit unseren Partnern machen wir uns weltweit für Frieden, Demokratie, Gleichberechtigung und die Einhaltung der Menschenrechte stark. Außenminister Heiko Maas hat die deutsche Mitgliedschaft im UN-Sicherheitsrat auch dazu genutzt, den thematischen Schwerpunkt „Frauen, Frieden und Sicherheit“ zu setzen.
Die global gültige UN-Agenda 2030 ist dabei unsere politische Richtschnur. Im Bundestag haben wir Anträge zum Ausbau der nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft, zum Klimaschutz, zur Gleichstellung der Geschlechter und zum Schutz von Kindern vor Kinderarbeit verabschiedet. Schwere Menschenrechtsverletzungen – insbesondere Kriegsverbrechen – bleiben viel zu oft ungesühnt. Wir wollen das Völkerstrafrecht stärken, um dies zu ändern. Zur besseren nationalen Verfolgung haben wir deshalb auch unser nationales Völkerstrafrecht ergänzt.
Neustart in den transatlantischen Beziehungen
Die NATO bietet für die Landesverteidigung auch künftig den Rahmen der sicherheitspolitischen transatlantischen Zusammenarbeit. Dabei geht es primär um den Schutz unseres Bündnisgebietes. Eine solche Sicherheit können wir am besten im solidarischen Verbund gewährleisten. Die Vereinigten Staaten sind weiterhin der wichtigste und engste außereuropäische Partner Deutschlands. Die Regierung Biden/Harris bietet für Deutschland und Europa die Chance eines Neustarts der transatlantischen Beziehungen. Wir wollen dieses Momentum nutzen, um das Verhältnis zu den USA neu zu denken und neu zu gestalten.
Stärkung der deutsch-französischen Zusammenarbeit
Nahezu zeitgleich mit der Ratifizierung des Vertrags von Aachen im Januar 2019 vereinbarten der Deutsche Bundestag und die Assemblée nationale, ihre Zusammenarbeit weiter zu intensivieren. Die bislang auf die Exekutive beschränkte institutionalisierte Zusammenarbeit wird mit dem Parlamentsabkommen auf die Legislative ausgedehnt. Wir haben dieses Ziel von Beginn an unterstützt. Kernstück ist die Deutsch-Französische Parlamentarische Versammlung. Sie setzt sich aus jeweils 50 Abgeordneten beider Parlamente zusammen und tagt zweimal pro Jahr. Die Abgeordneten thematisieren beispielsweise die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, etwa im Rahmen der Pandemiebekämpfung. Darüber hinaus kommen die Mitglieder der Versammlung in fünf Arbeitsgruppen zusammen, um etwa Fragen der Außen- und Verteidigungspolitik, der Klima- und Umweltpolitik, aber auch der Migration und Integration zu diskutieren und gemeinsame Lösungen zu finden.
OSZE für künftige Aufgaben stärken
Die Unterzeichnung der Schlussakte von Helsinki am 1. August 1975 schuf mit der „Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa“ (KSZE) eine der Voraussetzungen für die Überwindung der Teilung Europas. Diese wurde formal mit der Unterzeichnung der Charta von Paris für ein neues Europa am 21. November 1990 markiert. Bis heute ist die Charta unverändert der zentrale Bezugspunkt für eine europäische Friedens- und Sicherheitsordnung. Leider verstärkt sich die bittere Erkenntnis, dass der Raum in der internationalen Politik für dringend erforderliche kooperative Sicherheit immer kleiner wird. Statt einer Zunahme erlebt die Menschheit eine Abnahme an kooperativer Sicherheit. Konfrontation und Unsicherheit nehmen zu. Dieser Trend muss in Richtung kooperativer Sicherheit umgewandelt werden. Die Agenda der OSZE insgesamt muss neu aufgestellt werden: Ziele, Lösungsvorschläge, Handlungen, Akteure, Zeitrahmen, Konsequenzen müssen beschrieben und eingehalten werden. Wir setzen uns dafür ein, die OSZE als Dialogplattform zu stärken – so unter anderem in Konfliktregionen wie Bergkarabach, um ein dauerhaft friedliches und gleichberechtigtes Miteinander der Menschen zu ermöglichen. Das erfordert mehr Verantwortung von allen.
Souverän, regelbasiert und transparent – eine sozialdemokratische China-Politik
Die Lage der Menschenrechte hat sich in der Volksrepublik China weiter verschlechtert. Insbesondere in Xinjiang verschärft sich die Situation der Uiguren und anderer muslimischer Minderheiten durch eine Ausweitung der Überwachung mittels digitaler Technologien, zunehmende Masseninternierungen, Zwangsarbeit und Zwangsmaßnahmen zur Geburtenregulierung. Auch in der Sonderverwaltungszone Hongkong hat sich die Menschenrechtssituation durch die Einführung des Nationalen Sicherheitsgesetzes erheblich verschlechtert. Das Prinzip „Ein Land, zwei Systeme“ wird u. a. durch die im Jahr 2021 erfolgte Wahlrechtsreform zunehmend ausgehöhlt.
Dennoch ist für uns Politik gegenüber China durch einen kontinuierlichen Dialog geprägt. Es gilt der Grundsatz, nicht nur über, sondern mit China zu reden und dabei konstruktiv-kritische Fragen der Kooperation und des Wettbewerbs zu behandeln. Ohne Dialog ist die Gestaltung der ökonomischen, ökologischen, sozialen und politischen Herausforderungen kaum vorstellbar. China wird ganz oben auf der Agenda des neuen US-Präsidenten Joe Biden stehen. Auch wenn die Interessen Europas und der USA nicht immer deckungsgleich sind, gibt es u. a. bei den Themen Marktöffnung, Investorenschutz und Schutz geistigen Eigentums eine gemeinsame Basis. Einen Kalten Krieg gegen China lehnen wir ab.
Humanitäre Hilfe und Entwicklung
Deutschland ist im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit und humanitären Hilfe mit knapp 25 Milliarden Euro der zweitgrößte Geber weltweit. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ist der Etat des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) so stark erhöht worden wie in dieser Legislaturperiode. Auch die Mittel für die humanitäre Hilfe konnten auf das Rekordniveau von jeweils mehr als zwei Milliarden Euro in den Jahren 2020 und 2021 angehoben werden.
Die steigenden Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe führten dazu, dass sich die ODA-Quote (Anteil der öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen) im Jahr 2020 auf 0,73 Prozent erhöhte.
Die Corona-Pandemie macht zahlreiche Erfolge der letzten Jahre im Kampf gegen Hunger und Armut zunichte. Viele Menschen in den Partnerländern leiden nicht nur an den gesundheitlichen Folgen von Corona, sondern aufgrund wegfallender Erwerbsmöglichkeiten und fehlender sozialer Sicherungssysteme auch an den wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Die Zahl der Hungernden und Armen droht dramatisch zu steigen. Gerade dafür haben wir 2020 die Mittel des Corona- Sofortprogramms in Höhe von 1,55 Milliarden Euro effektiv eingesetzt und etwa multilaterale Organisationen sowie den Auf- und Ausbau sozialer Sicherungssysteme gestärkt. Auch in diesem Jahr werden wir mit zusätzlichen 1,55 Milliarden Euro unsere internationale Solidarität zeigen und die Corona-Folgen in den Partnerländern lindern. Mit den Mitteln werden unter anderem der faire weltweite Zugang zu Impfstoffen, Therapeutika und Tests sowie Gesundheitssysteme insbesondere in den Entwicklungsländern unterstützt.
Faire Lieferketten gewährleisten
Wir wollen durch verbindliche Regeln weltweit menschenwürdige Arbeitsbedingungen mit existenzsichernden Löhnen erreichen. Deshalb haben wir das Gesetz zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht entlang der globalen Lieferketten („Lieferkettengesetz“) gegen den Widerstand weiter Teile der CDU/CSU-Fraktion vorangetrieben und im Juni 2021 im Bundestag beschlossen.
Große in Deutschland tätige Unternehmen müssen künftig anlassbezogen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Das Gesetz gilt ab 2023 für Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Mitarbeiter:innen, ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt und nichts dagegen unternimmt, der muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Nur wenn die Menschen- und Arbeitnehmerrechte für Produkte, die wir in Deutschland kaufen können, bei der Herstellung vor Ort eingehalten werden, können wir den Beschäftigten entlang der internationalen Lieferketten zukunftsfähige Perspektiven schaffen und ihnen ein Leben in Würde in ihrer Heimat ermöglichen. Viele Unternehmen in Deutschland verhalten sich bereits überaus verantwortungsvoll und achten auch die grundlegenden Rechte der Arbeitnehmer:innen entlang ihrer Lieferketten. Diese Unternehmen brauchen das neue, in Europa als Vorbild dienende Gesetz, nicht zu fürchten. Wir wollen mit dem Gesetz die schwarzen Schafe treffen, die mit Kinder- und Sklavenarbeit und Hungerlöhnen Profit machen. Eine einheitliche und wirkungsvolle Regelung auf europäischer Ebene ist unser Ziel. Doch jemand muss dabei voran gehen - und das sind wir.
Rechte Indigener verbindlich schützen
Die existenzielle Bedrohung indigener Völker nimmt stetig zu. Nicht nur der Lebensraum der Ureinwohner:innen, auch die Tier- und Pflanzenwelt werden zunehmend zerstört. Großprojekte, wie Staudämme oder Bergbau, führen oft zu Menschenrechtsverletzungen und schwerwiegenden Umweltkatastrophen. Um die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte Indigener rechtsverbindlich zu schützen, haben wir die Ratifikation des 1991 in Kraft getretenen Übereinkommens Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen über eingeborene und in Stämmen lebende Völker (ILO 169) in den Koalitionsvertrag geschrieben und für die gesetzliche Verabschiedung im April 2021 gesorgt.
Teilhabe von Frauen in der Friedenspolitik stärken
Wissenschaftliche Studien belegen, dass die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in Politik und Gesellschaft einen wichtigen Beitrag für dauerhaften Frieden, Entwicklung und Sicherheit auf der Welt leisten. Dies zeigt: Effektive Friedenspolitik erfordert, dass Frauen daran teilhaben. Deshalb haben wir den Aktionsplan zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit 2021 bis 2024 auf den Weg gebracht. Er zielt darauf ab, die vom UN-Sicherheitsrat im Oktober 2000 beschlossene Resolution 1325 zur Stärkung von Frauen in Friedensprozessen weiter umzusetzen.
Restriktivere Rüstungsexporte
Wir verfolgen eine restriktive Rüstungsexportpolitik. Wir wollen ausschließen, dass Rüstungsmaterial zur internen und externen Repression verwendet wird. Die Rüstungsexportrichtlinien haben wir bereits geschärft. Außerdem setzen wir uns dafür ein, den Export von deutschen Waffen ins Ausland künftig noch stärker einzuschränken. Darum haben wir als SPD-Bundestagsfraktion beschlossen, dass zukünftig der Export deutscher Rüstungsgüter in Staaten außerhalb von EU-, NATO- und ihnen gleichgestellten Ländern weiter eingeschränkt wird. Ferner soll die Endverbleibskontrolle, wo Waffen dann tatsächlich hingehen, ausgeweitet werden. Außerdem müssen Waffenexporte transparenter werden. Wir wollen daher, dass Parlament und Öffentlichkeit über Genehmigungen zukünftig früher und besser informiert werden. Der Beschluss ist unser Maßstab, an dem wir das Handeln der Bundesregierung im Bereich Waffenexporte messen.
Bundeswehrmandate für Frieden und Stabilität
Wir wollen die Welt sicherer machen. Es ist Konsens innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion, dass deutsche Streitkräfte nur im Rahmen der Vereinten Nationen, auf der Grundlage des Völkerrechts sowie im Rahmen von Systemen kollektiver Sicherheit nach Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes zusammen mit unseren Partnern aus den Bündnissen von NATO und EU eingesetzt werden können. In diesem Rahmen und durch einen konstitutiven Beschluss des Deutschen Bundestages legitimiert, engagiert sich die Bundeswehr mit rund einem Dutzend Mandaten weltweit für Frieden und Stabilität.
Engagement in Afghanistan
Mit dem Abzug der NATO-Truppen nach zwei Jahrzehnten geht nicht nur für Afghanistan, sondern auch für Deutschland ein einschneidendes Kapitel der jüngeren Geschichte zu Ende. In dieser Zeit engagierten sich Zehntausende Soldat:innen der Bundeswehr, Bundespolizist:innen und zivile Helfer:innen für eine sichere und stabile Zukunft Afghanistans. Für den gefährlichen Dienst und die wertvolle Arbeit gilt ihnen allen unser besonderer Dank.
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich auch in Zukunft für ein weiteres ziviles Engagement in Afghanistan ein. Das deutsche zivile Engagement muss in enger Kooperation mit internationalen Partnern aufrechterhalten werden, um insbesondere die Erfolge in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Frauenrechte und demokratischer Staatsaufbau abzusichern und auszubauen. Die vielfältige afghanische Zivilgesellschaft ist eine zentrale Errungenschaft – auch dank des internationalen Engagements –, sieht sich aber immer stärker Bedrohungen und gewalttätigen Angriffen ausgesetzt. Ihre Unterstützung sowie die humanitäre Hilfe für besonders bedürftige Bevölkerungsgruppen müssen Schwerpunkte des künftigen deutschen zivilen Engagements bleiben. Deutschland unterstützt auch weiterhin die innerafghanischen Verhandlungen zur friedlichen Beilegung der Konflikte im Land. Oberste Priorität muss die Wahrung der geltenden afghanischen Verfassungsordnung sowie der Menschen- und Grundrechte haben.
Moderne Bundeswehr
Nur mit einer gut ausgestatteten und modernen Bundeswehr können wir unseren Aufgaben als zuverlässiger Partner gerecht werden. Deshalb haben wir zwei große Gesetze verabschiedet, mit denen wir die Bundeswehr als Arbeitgeber attraktiver machen. Zudem konnten wir die Pläne des Verteidigungsministeriums, die Werke der Heeresinstandsetzungslogistik zu privatisieren, erfolgreich stoppen. Dieser wichtige Bereich der Bundeswehr darf nicht an die private Industrie abgegeben werden. Wir werden uns auch weiter dafür starkmachen, die Bundeswehr bestmöglich auszustatten und den Beschaffungsprozess im Bereich der Verteidigung zu beschleunigen.
Alle Soldat:innen der Bundeswehr müssen uneingeschränkt auf dem Grund unserer freiheitlichen Ordnung stehen. Politischer und religiöser Extremismus sowie schwerwiegende Straftaten dürfen keinen Platz in der Bundeswehr haben. Wir haben daher eine obligatorische Sicherheitsüberprüfung für alle Menschen eingeführt, die bei der Bundeswehr eine Waffenausbildung erhalten. Zudem gibt es nun für Soldat:innen in besonders herausgehobenen Funktionen auch eine intensivere Sicherheitsüberprüfung; zugleich werden auch die Reservedienstleistenden im Rahmen von Reservedienstleistungen überprüft.
In den deutschen Streitkräften wurde die Benachteiligung homosexueller Soldaten offiziell bis in das Jahr 2000 hinein praktiziert. Wir rehabilitieren die Betroffenen. Soldat:innen, die aufgrund des § 175 StGB in der Vergangenheit durch das Urteil eines Truppendienstgerichtes benachteiligt wurden, erhalten eine pauschalierte Entschädigung von 3.000 Euro. Außerdem werden einmalig 3.000 Euro für erhebliche Benachteiligungen ausgezahlt. Dazu gehören beispielsweise die Entlassung aus dem Dienst, die Entfernung aus der Führungsverantwortung im Truppendienst oder die Versagung von Beförderungen.
Neben dem Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts haben wir auch einen Rechtsanspruch auf kostenlose Beförderung in öffentlichen Fernbahnen sowie im Regional- und Nahverkehr für die Soldat:innen der Bundeswehr durchgesetzt.
Unsere plurale Gesellschaft muss sich auch in der Bundeswehr wiederfinden. Moderne Streitkräfte zeichnen sich auch durch religiöse Diversität aus. Um dieses Ziel weiter zu erreichen, haben wir in Ergänzung zur katholischen und evangelischen Militärseelsorge durchgesetzt, dass auch Soldat:innen jüdischen Glaubens in der Bundeswehr eine jüdische Militärseelsorge in Anspruch nehmen können.
Belarus
Die erzwungene Umleitung eines zivilen Passagierflugzeugs nach Minsk, um den Regimekritiker Roman Protasevich und seine Freundin Sofja Sapega zu verhaften, stellt nicht nur einen schweren Eingriff in die Sicherheit der internationalen zivilen Luftfahrt dar, sondern unterstreicht auch den kriminellen Charakter des Lukaschenko-Regimes. Polizei und Sicherheitskräfte greifen immer härter gegen alle oppositionellen Kräfte durch. Die Befugnisse der Polizei zur Niederschlagung der Proteste wurden erweitert. Wir fordern die belarussische Staatsführung auf, alle politischen Gefangenen umgehend freizulassen, Gewalt und Repressionen gegen die Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen und unabhängige Medien umgehend zu beenden sowie faire und freie Neuwahlen unter internationaler Wahlbeobachtung durch die OSZE zuzulassen.
Erinnerungskultur bewahren
Wir brauchen einen Ort des Gedenkens, der Erinnerung, der Information und des Dialogs über den Zweiten Weltkrieg und die nationalsozialistische Besatzungsherrschaft. Durch eine Dokumentations-, Bildungs- und Erinnerungsstätte wollen wir eine Lücke in der deutschen Erinnerungskultur schließen.
Auch mit Polen wollen wir unser historisches Bewusstsein für die gemeinsame Geschichte auf eine neue Grundlage setzen. Kein anderes Land hat länger unter der nationalsozialistischen Besatzung gelitten. Fast sechs Millionen polnische Bürger:innen fielen der rassenideologischen Vernichtungspolitik der Nationalsozialisten zum Opfer. Deshalb wollen wir einen sichtbaren und zugänglichen Ort der Begegnung von Deutschen und Polen schaffen.