Ausländische Kinder und Jugendliche auf der Flucht, die ohne Begleitung in Deutschland ankommen, brauchen in besonderem Maße Schutz und Zuwendung. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt die Initiative von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD), die Unterkunft und Betreuung unbegleiteter junger Flüchtlinge bundesweit zu koordinieren. Darüber hinaus will die SPD-Bundestagsfraktion die Teilhabe der jungen Menschen an Bildung, Kultur und Gemeinschaft fördern. Anlässlich der Reform des Bleiberechts hat die SPD-Bundestagsfraktion zum Beispiel sichergestellt, dass der Aufenthalt für junge Asylsuchende und Geduldete, die in Deutschland eine Berufsausbildung beginnen, rechtssicher ist.

Die Maßnahmen

  • Bundesweite Verteilung von unbegleiteten Minderjährigen: Ausländische Kinder und Jugendliche, die ohne Begleitung zu uns kommen, haben ein besonderes Schicksal und brauchen viel Unterstützung. Ihre Versorgung und Betreuung soll künftig bundesweit koordiniert erfolgen. Innerhalb einer kurzen Frist soll geklärt werden, wo ihr jeweiliger künftiger Aufenthaltsort sein wird. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Bisher kamen in Großstädten wie Hamburg, Frankfurt am Main und München sowie in einzelnen Kommunen besonders viele unbegleitete Flüchtlingskinder an. Diese ersten Anlaufstellen müssen dringend entlastet werden, damit eine jugend- und kindergerechte Versorgung weiterhin gewährleistet werden kann.
  • Bundesprogramm „Willkommen bei Freunden“: Um die gesellschaftliche Teilhabe junger Menschen mit Fluchterfahrung zu fördern, hat der Bund das Programm „Willkommen bei Freunden“ gestartet. Gemeinsam mit der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz (SPD), unterstützt das Programm Kommunen, Projekte und Initiativen. Ziel ist es, vor Ort ein gutes Kontakt- und Servicenetzwerk für die Kinder und Jugendliche zu schaffen.
  • Rechtssicherheit für Jugendliche in Ausbildung: Junge Asylsuchende und Geduldete, die eine Ausbildung absolvieren, und ausbildende Betriebe haben jetzt mehr Rechtssicherheit. Die SPD-Fraktion hat bei der Überarbeitung des Aufenthaltsrechts eine gesetzliche Klarstellung durchgesetzt: Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für Jugendliche und Heranwachsende kann ausdrücklich als Duldungsgrund gelten.
  • Zugang zu Praktika: Die Bundesregierung erleichtert jungen Asylbewerbern und Geduldeten auch die Aufnahme von Praktika in Deutschland. Eine entsprechende Änderung der Beschäftigungsverordnung hat das Bundeskabinett bereits gebilligt. Die Erleichterung gilt für Pflichtpraktika, Orientierungspraktika und ausbildungs- oder studienbegleitende Praktika mit einer Dauer von jeweils bis zu drei Monaten. Außerdem wird die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung erleichtert.

 

Der Bund leistet damit einen deutlichen Beitrag zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung, Betreuung und Förderung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Naturgemäß wird es einige Zeit dauern, bis alle Maßnahmen greifen.