Organisation

Die 207 gewählten Mitglieder der SPD bilden gemeinsam die SPD-Bundestagsfraktion. Die Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion wird von der/dem Fraktionsvorsitzenden, dem geschäftsführenden Fraktionsvorstand und dem Fraktionsvorstand geplant und koordiniert.

Der Geschäftsführende Fraktionsvorstand (GfV) besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden, den stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sowie den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen bzw. Geschäftsführern und dem Justiziar. Die Parlamentarischen Geschäftsführer:innen erledigen die juristischen und organisatorischen Aufgaben im Parlamentsbetrieb.

Dem erweiterten Fraktionsvorstand gehören außer dem GFV noch weitere 25 von der Fraktion gewählte Mitglieder an.

Die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden sind für politische Themenbereiche zuständig und koordinieren die Arbeit der ihnen zugeordneten Arbeitsgruppen. 

Die inhaltliche Arbeit der SPD-Bundestagsfraktion wird in den Arbeitsgruppen geleistet. Sie erarbeiten eigene Gesetzentwürfe, Anträge und Befragungen der Regierung. Sie laden sich Experten ein, um ihre Ideen zu diskutieren.

Außerdem bewerten sie die Gesetzentwürfe der Regierung und anderer Fraktionen sowie deren Anträge und sie bereiten die Ausschusssitzungen vor. Des Weiteren erarbeiten sie Strategien im Umgang mit Themen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat 25 Ausschussarbeitsgruppen.

Der Ablauf einer Sitzungswoche

Insgesamt gibt es pro Jahr 22 Sitzungswochen. Ab Montagmittag beginnen die Gremien der Fraktion zu tagen, wer daran teilnimmt, muss entweder schon am Sonntag aus dem Wahlkreis nach Berlin kommen oder am Montagvormittag.

Den Anfang macht die Runde der Parlamentarischen Geschäftsführer, ihr folgt die Sitzung des GFV und am späten Nachmittag tagt der Fraktionsvorstand. Die Gremien bereiten die Fraktionssitzung und vor allem die dort zu treffenden Entscheidungen vor.

Am Montagabend tagt auch eine Reihe von Landesgruppen, sie setzen sich damit auseinander, wie sich anstehende Bundestagsentscheidungen in den jeweiligen Bundesländern auswirken und was bei der Umsetzung noch im Speziellen zu beachten ist.

Die meisten Arbeitsgruppen tagen am Dienstagmorgen, mittags treffen sich ihre Sprecher zur sogenannten Obleutebesprechung und diskutieren die anstehenden Themen. Sie wird vom ersten Parlamentarischen Geschäftsführer geleitet. Am Dienstagnachmittag um 15:00 Uhr tritt dann die gesamte Fraktion zusammen. Der Fraktionsvorsitzende leitet die Fraktionssitzung. Hier werden die anstehende Plenarwoche und aktuelle Themen besprochen sowie Anträge und Papiere beschlossen.

Am Mittwoch arbeiten die Abgeordneten in den Ausschüssen des Bundestages, dort werden Anträge und Gesetzentwürfe debattiert und es wird abgestimmt, bevor die Vorlagen ins Plenum gehen. Das Plenum tagt ab Mittwochmittag bis Freitagnachmittag. Danach fahren die Abgeordneten in ihre Wahlkreise.

Arbeit der Abgeordneten in ihren Wahlkreisen

In den Wahlkreisen stehen die Abgeordneten ihrer örtlichen Parteigliederung Rede und Antwort zu den Beschlüssen der Fraktion und des Bundestages. Und sie pflegen den intensiven Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern, örtlichen Verbänden und Initiativen sowie mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften. Ihre dort gesammelten Eindrücke nehmen sie dann wieder mit in den Bundestag und bringen sie in die Diskussion ein.

Ein paar Zahlen

Es gibt pro Wahlperiode rund 260 Plenarsitzungen, dort werden 11.000 Reden gehalten. Das dauert 1.960 Stunden. Es gibt mehr als 10.000 Drucksachen. Zwischen 750 und 1.000 Gesetze werden pro Wahlperiode beraten.