Stärkung der Binnennachfrage
Trotz weltwirtschaftlicher Herausforderungen und vergangener Handelskriege und damit verbundener zwischenzeitlicher Rückgänge deutscher Exporte steht die breit aufgestellte deutsche Volkswirtschaft insgesamt gut da. Das ist das Ergebnis von vielen richtigen unternehmerischen Entscheidungen, aber auch vieler Beschlüsse im Bundestag. Denn durch die Rückkehr zur Parität in der Krankenversicherung, die Familienentlastungen, die Rentenerhöhungen, die Entlastungen bei der Einkommensteuer und vieles mehr haben die Bürger:innen mehr Geld zur Verfügung, was die Binnenkonjunktur stärkt.
Auch in der Corona-Pandemie haben wir neben der Sicherung von Arbeitsplätzen durch das Kurzarbeitergeld und die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen einen klaren Fokus auf die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der Binnennachfrage gesetzt – etwa mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer, der Senkung der EEG-Umlage oder der Stärkung der Haushaltseinkommen von Familien.
Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Deutschland ist ein Innovationsland und darf den Anschluss an andere Hightech-Nationen nicht verlieren. Der Schlüssel für nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg ist eine innovative Wirtschaft mit gut ausgebildeten Beschäftigten. Forschung und Entwicklung müssen jedoch mittel- und langfristig ausgerichtet sein, um Innovationen zu ermöglichen.
Deshalb haben wir vereinbart, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft bis 2025 mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung aufwenden soll. Einen Beitrag leisten wir dazu mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, das Personalkosten für Forschungsprojekte in der Wirtschaft und der Auftragsforschung mit bis zu einer Million Euro fördert und damit auch die Fachkräftebasis stärkt.
Bürokratieabbau durch Digitalisierung
2019 haben wir das Bürokratieentlastungsgesetz III verabschiedet, das jährliche Entlastungen der Bürger:innen sowie der Wirtschaft in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht. Kern des Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Papiervorgänge möglichst abzuschaffen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei den Krankenkassen. Darüber hinaus haben wir ein ergänzendes Maßnahmenpaket zur Bürokratieerleichterung auf den Weg gebracht.
Meisterpflicht und faire Löhne im Handwerk
Unser Ziel ist es, im Handwerk mehr Qualität für Kund:innen zu erreichen und mehr Nachwuchs durch bessere Ausbildung zu gewinnen. Deshalb führen wir die 2004 abgeschaffte Meisterpflicht für viele Berufsgruppen wieder ein. Zu den Berufsgruppen gehören Raumausstatter:innen, Fliesen-, Platten-, Parkett- und Mosaikleger:innen sowie Orgel- und Harmoniumbauer:innen. Wir sind überzeugt davon, dass der Meisterbrief im Handwerk die beste Garantie für Qualität, Verbraucherschutz, den Schutz von Kulturgütern und Innovationskraft bietet.
Darüber hinaus haben wir in enger Abstimmung mit den Gewerkschaften die Tarifbindung im Handwerk gestärkt. Denn die Löhne im Handwerk liegen oftmals deutlich unter dem Lohnniveau der Industrie. Außerdem werden künftig die Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmer:innen in den Prüfungsverfahren beteiligt.
Fachkräftebasis sichern
Die Einwanderung von qualifizierten Arbeitskräften ist notwendig, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und unseren Wohlstand zu erhalten. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz öffnen wir unseren Arbeitsmarkt erstmals in vollem Umfang auch für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung. Bisher konnten Fachkräfte nur einwandern, wenn sie einen Hochschulabschluss hatten oder wenn ihr Ausbildungsberuf auf der sogenannten Engpassliste stand. Ein weiteres Novum: Wir laden Menschen ein, zu uns zu kommen, um hier einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz zu suchen. Bisher konnte nur kommen, wer bereits ein Arbeitsangebot vorweisen konnte. Wir haben damit klare Regeln für die gesteuerte Einwanderung in den Arbeitsmarkt geschaffen.
Klimafreundliche Industrie
Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Wir unterstützen die Industrie auf ihrem Weg zur Klimaneutralität und treiben den Umstieg auf klimaschonende Produktionsprozesse durch direkte Investitionsförderung voran. Mit dem Konjunkturpaket sowie der Wasserstoffstrategie haben wir viele Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung, aber auch für Investitionen in Digitalisierung, nachhaltige Energieversorgung, zukunftsfähige Mobilität und Gebäudesanierung bereitgestellt. Deutschland soll bis 2030 zum Leitmarkt für Wasserstofftechnologien werden, und zwar für die Erzeugung von grünem Wasserstoff wie auch dessen Einsatz in potenziellen Anwendungstechnologien. Zur Herstellung von grünem Wasserstoff soll der Stromverbrauch mittelfristig zu 100 Prozent aus Erneuerbare-Energie-Anlagen gedeckt werden.
Die Finanzierung der Wasserstoffinfrastruktur erfolgt zunächst getrennt von der Erdgasinfrastruktur. Der Bundestag behält sich vor, ein gemeinsames Regulierung- und Finanzierungskonzept zu erarbeiten, wenn mit dem EU-rechtlichen Rahmen die entsprechende Grundlage geschaffen ist. Perspektivisch soll der Aufbau des Wasserstoffnetzes über die EU-Förderprojekte hinaus unabhängig von einer Förderung und Finanzierung durch den Bundeshaushalt erfolgen. Zudem haben wir die Wasserstoffherstellung von der EEG-Umlage entlastet.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist die zentrale Voraussetzung für Klimaschutz und Wohlstand in unserem Land. Ohne den Ausbau der Erneuerbaren wandern Industrie und die Arbeitsplätze dorthin, wo es Erneuerbare gibt. Daher haben wir in dieser Legislaturperiode unter anderem die Ausbaupfade erhöht, zusätzliche Sonderausschreibungen für Erneuerbare beschlossen, die finanzielle Beteiligung von Kommunen sowohl bei Wind- als auch bei PV-Freiflächenanlagen gestärkt, den Solardeckel abgeschafft, strikte bundesweite Abstandsregeln für die Windkraft verhindert und die Rahmenbedingungen für ausgeförderte Erneuerbare-Energie-Anlagen verbessert.
Verantwortungsvolle Rohstoffpolitik
Unser Ziel ist eine verantwortungsvolle und nachhaltige Rohstoffpolitik. Dabei kommt den Unternehmen, die Mineralien für ihre Produkte beschaffen, eine zentrale Rolle zu. Besondere Sorgfalt ist bei Lieferketten für Rohstoffe wie Gold angezeigt, die aus Konflikt- und Risikogebieten stammen. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe wird künftig regelmäßig Überprüfungen der Importeure durchführen und auch über Sanktionsmittel verfügen. Die Sorgfaltspflicht selbst ist für Importeure bestimmter Mineralien aus Konfliktgebieten bereits in der entsprechenden EU-Verordnung festgelegt worden, was maßgeblich auf den Druck von Sozialdemokrat:innen im Bundestag und im Europaparlament zurückgeht.
Auch erhalten Rohstoffe, die eine wichtige Rolle in der Energiewende spielen, künftig eine besondere Aufmerksamkeit. Der für Batterieproduktionen wichtige Rohstoff Lithium wird in allen Formen als bergfreier Bodenschatz gelten. Begriffliche Unklarheiten haben bisher die weitere Aufsuchung von Lithium in Deutschland und infolgedessen auch die Gewinnung des Rohstoffs behindert. Außerdem wird auch die Erdwärme zum bergfreien Bodenschatz, um die Zulassung von Anlagen zur Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen zu vereinfachen.
Schnellerer Ausbau von Energieleitungen
Um die Windenergie aus dem Norden in den industriell starken Süden transportieren zu können, beschleunigen wir die Planungs- und Genehmigungsverfahren beim Netzausbau. Das Planungsrecht wurde einfacher und effizienter ausgestaltet, ohne Umweltstandards abzubauen oder die Beteiligung von Bürger:innen einzuschränken. Damit bereits bestehende Netze stärker ausgelastet werden können, können mithilfe digitaler Steuerungsinstrumente Einspeisung und Entnahme besser austariert werden. Auch haben wir einen Rechtsrahmen für größere Batteriespeicher geschaffen. Zur Netzstabilisierung können mittlerweile auch Erneuerbare-Energie-Anlagen herangezogen werden, wobei ihr Vorrang bei der Stromeinspeisung ins Netz erhalten bleibt. Insgesamt haben wir den Einsatz von Speichern erweitert und flexibilisiert.
Im Rahmen von Pilotprojekten sollen Anlagen zur Herstellung von grünem Wasserstoff zukünftig dazu beitragen, dass Windkraftanlagen im Norden nicht aufgrund ungenügender Netzkapazität gedrosselt werden müssen.
Schutz der Wirtschaft vor Ausverkauf
An den Verkauf von Unternehmen an außereuropäische Käufer:innen werden künftig strengere Maßstäbe angelegt. Kritische Unternehmensverkäufe werden nun auch daraufhin geprüft, ob sie die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und europäischen Wirtschaft nachhaltig sichern. Da auch andere EU-Mitgliedsstaaten entsprechende Prüfverfahren eingeführt haben, werden auch hierzulande die europäischen Auswirkungen von Unternehmensübernahmen geprüft. Konkret bedeutet das, dass es zukünftig darauf ankommt, ob ein Erwerb zu einer „voraussichtlichen Beeinträchtigung“ der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder Europa führt. Bisher war eine „tatsächliche Gefährdung“ maßgeblich. Darüber hinaus haben wir auch besonders schützenswerte Zukunftstechnologien noch gesondert aufgeführt, ohne die Innovationsprozesse gerade bei Start-ups zu behindern.
Schutz vor missbräuchlichen Abmahnungen
Abmahnungen werden immer wieder von Abzocker:innen missbraucht, die das Netz automatisiert nach Bagatellverstößen durchsuchen und Abmahnungen per Serienbrief versenden, um abzukassieren. Solche missbräuchlichen Abmahnungen sind etwa für kleine Unternehmen oder Vereine ein großes Problem. Deshalb haben wir geregelt, dass Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten in Telemedien zwar richtigerweise weiterhin abgemahnt werden können. Doch Mitbewerber:innen haben künftig keinen Anspruch mehr auf Erstattung der Kosten. Zudem haben wir die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1.000 Euro begrenzt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch die abmahnende Person sie geltend gemacht hat. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes eingetragen werden, nicht mehr dem Designschutz unterliegen und somit deutlich preiswerter werden. Die neuen Regeln stärken auch den fairen Wettbewerb.
Unternehmensinsolvenzen frühzeitig verhindern
Damit eine Insolvenz bereits frühzeitig abgewendet und das Unternehmen zügig saniert werden kann, können entsprechende Restrukturierungspläne in Zukunft auch mehrheitlich durch die Gläubiger:innen verabschiedet werden. Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind, soll es zudem erlaubt sein, die Verhandlungen über den Plan eigenständig zu führen und ihn selbst zur Abstimmung zu stellen. Damit schaffen wir ein vorinsolvenzliches Verfahren, das es Unternehmen ermöglicht, sich rechtzeitig zu sanieren und weiterhin am Markt zu bestehen. Das ist gerade auch in Zeiten der Krise ein wichtiges Instrument.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird attraktiver
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung kann einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe qualifizierter Beschäftigter am wirtschaftlichen Erfolg „ihres“ Unternehmens leisten und ist zugleich eine Möglichkeit, Mitarbeiter:innen zu motivieren und stärker an das Unternehmen (z. B. auch an Start-ups) zu binden. Künftig wird diese Beteiligung steuerlich attraktiver, indem der steuerfreie Höchstbetrag auf 1.440 Euro erhöht wird. Und: Arbeitnehmer:innen von Start-ups sollen ihre Einkünfte aus der Übertragung von Vermögensbeteiligungen am Unternehmen zunächst nicht besteuern müssen. Die Besteuerung soll erst zu einem späteren Zeitpunkt, in der Regel zum Zeitpunkt der Veräußerung, spätestens nach zwölf Jahren oder bei einem Arbeitgeber:innenwechsel erfolgen. Auch diese Besteuerung wird damit deutlich abgemildert.
Nationalen Tourismus stärken
Damit das Reiseland Deutschland noch besser nach außen beworben werden kann, haben wir die Zuwendungen für das Auslandsmarketing der Deutschen Zentrale für Tourismus stetig angepasst. Das fördert vor allem die Wirtschaftskreisläufe in den vielen Kultur- und Naturlandschaften in Deutschland und trägt dazu bei, Arbeitskräfte und soziale und verkehrliche Infrastrukturen vor Ort zu halten.
Außerdem wurde die Verantwortlichkeit des Bundes bei der Verwaltung der Wasserstraßen und Schifffahrt gebündelt. Dadurch können künftig alle Wasserwege effizient saniert werden, damit dringende Mängel beseitigt werden können und die durchlässige Befahrbarkeit der Wasserstraßen und Schleusen sichergestellt werden kann.
Mit der Stärkung des Kompetenzzentrums für Tourismus konnten Fördermaßnahmen beschleunigt werden. So wurde mit 1,5 Millionen Euro die Fördermaßnahme zur Leistungssteigerung und Innovationsförderung im Tourismus (LIFT) angestoßen, welche wichtige Impulse in den Bereichen Digitalisierung und Internationalisierung sowie Tourismus für lebenswerte Regionen gab.
Mit der Erstellung des Förder-Wegweisers, des Corona-Navigators und des Tourismus-Wegweisers konnte das Kompetenzzentrum dazu beitragen, dass sich die Unternehmen der Branche besser über die Fördermaßnahmen informieren können. Zudem erhalten die Reisegäste in den Regionen Informationen etwa über die Corona-Regeln vor Ort.
Wir setzen uns dafür ein, dass alle Menschen reisen können. Deshalb unterstützen wir das Projekt „Barrierefreies Reisen für alle“ – ein Kennzeichnungssystem für die Reisekette. Dieses Kennzeichnungssystem trägt bei zu einer besseren Transparenz bei der Reisewahl für Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder mit Einschränkungen ihrer Sinneswahrnehmungen. 3.000 Betriebe und Angebote in ganz Deutschland tragen bereits diese Kennzeichnung.
Fairness im digitalen Markt
Die zunehmende Digitalisierung der Wirtschaft muss auch im Wettbewerbsrecht abgebildet werden. Insbesondere in der Plattformökonomie vergrößern die Global Player ihre Marktmacht durch gezielte Strategien: Sie erschweren konkurrierenden Anbietern den Zugang zu Kundengruppen und bremsen Innovationsbestrebungen anderer Akteure. Daher wird nun der Missbrauch von marktbeherrschenden Unternehmen schärfer und auch proaktiver geahndet. Das sukzessive Aufkaufen von kleineren Unternehmen in bestimmten Märkten wird erschwert. Außerdem haben wir den Datenzugang für Plattform-Neuanbieter erleichtert, denn nur so haben sie eine Chance, sich am Markt zu etablieren. Damit Wettbewerber in bestimmten Feldern wie der Produktentwicklung effizient und gleichzeitig rechtssicher zusammenarbeiten können, schaffen wir ein absicherndes Instrument beim Bundeskartellamt.
Maßnahmepaket zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau wird ein Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien, insbesondere für die Bereiche Digitalisierung und Klimatechnologien aufgebaut, der anwachsend bis zu zehn Milliarden Euro umfassen soll („Zukunftsfonds“). Konkret soll die Förderung zum einen durch Wagniskapitalfonds geschehen, zum anderen durch die Länderförderinstitute, entweder direkt oder über weitere Intermediäre.
Menschenrechte auch für globale Lieferketten
Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Mit dem Sorgfaltspflichtengesetz müssen große in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. In die Verantwortung genommen sind ab 2023 Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten, ab 2024 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.
Außerdem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen leichter geltend machen: indem sie sich durch eine Nichtregierungsorganisation oder Gewerkschaft vor deutschen Gerichten vertreten lassen.
Das Gesetz schafft somit auch faire Wettbewerbsbedingungen für all jene Unternehmen, die ihre unternehmerischen Sorgfaltspflichten bereits erfüllen. Profitmaximierung durch Hungerlöhne, Kinder- und Zwangsarbeit wird eine Ende gemacht.