Den SPD-Bundestagsabgeordneten war es besonders wichtig, dass mit dem Gesetz vor allem Frauen und Kinder besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution geschützt werden. Eine reine Umsetzung der EU-Richtlinie wäre dafür nicht ausreichend gewesen, betont der Matthias Bartke, zuständige Berichterstatter der SPD-Fraktion. Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde der Regierungsentwurf in der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses ergänzt und Formulierungen präzisiert (Drs. 18/4613, 18/9095). 

Künftig macht sich strafbar, wer ein Opfer unter Ausnutzung seiner Zwangslage nach Deutschland bringt, wenn er weiß, dass das Opfer zur Zwangsprostitution, zur Begehung von Straftaten oder zur Organentnahme gezwungen werden wird. Bisher war der Strafrichter zum Tatnachweis des Menschenhandels allzu oft auf eine Aussage des Opfers angewiesen, die diese häufig aus Furcht vor Gewalt und Vergeltung verweigerten. Mit der präzisen Neufassung des Tatbestandes Menschenhandel können die Ermittlungsbehörden nun effektiv gegen die menschenverachtenden Praktiken der Menschenhändler vorgehen, erklärt Bartke.

Außerdem werden mit dem Gesetz bestehende Strafgesetze zur Bekämpfung der Zwangsarbeit verschärft. "Richtig so", betont der rechtspolitische Fraktionssprecher Johannes Fechner: "Denn wir dulden nicht, dass Menschen in Deutschland in sklavenähnlichen Zuständen ausgebeutet werden". In der Gesetzesbegründung wurde geregelt, wann von Zwangsprostitution auszugehen ist, damit sich kein Freier herausreden kann. Fechner erklärt es: "Von Zwangsprostitution ist auszugehen, wenn die Prostituierte Verletzungen aufweist, wenn sie in eingeschüchtertem Zustand ist oder wenn Umstände vorliegen, die am freien Willen der Prostituierten zweifeln lassen – etwa wenn ein Zuhälter den Kontakt anbahnt und Entgelt und Art der sexuelle Handlung aushandelt".

 

Das Wichtigste zusammengefasst:

Der Deutsche Bundestag hat ein Gesetz der Großen Koalition zur Umsetzung von EU-Richtlinien „zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer“ beschlossen. Die SPD-Fraktion konnte im parlamentarischen Verfahren viele rechtliche Verbesserungen erzielen, so dass vor allem Frauen und Kinder noch besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution geschützt werden können.