Maßnahmen umsetzen und Ordnung schaffen
Die große Koalition hat sich letzte Woche in der Flüchtlingspolitik auf einen guten Kompromiss verständigt. Die vereinbarten Maßnahmen schaffen mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, beschleunigen die Asylverfahren und erleichtern eine schnelle Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben.
Auch zum Familiennachzug hat die Koalition eine klare Vereinbarung getroffen: Für Antragssteller, die lediglich subsidiär schutzberechtigt sind, wird der Familiennachzug auf zwei Jahre befristet ausgesetzt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, denen durch das Asylrecht kein Schutz gewährt werden kann und die nicht als Flüchtlinge anerkannt sind.
Nicht Bestandteil der Vereinbarung war, dass syrische Flüchtlinge als subsidiär Schutzbedürftige eingestuft werden und sie damit keinen Anspruch mehr auf eine Familienzusammenführung haben. Der Bundesinnenminister und die Innenminister der Länder haben hierzu im November des vergangenen Jahres eine eindeutige Festlegung getroffen: Alle syrischen Flüchtlinge erhalten in Deutschland Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention und haben deshalb Anrecht auf Familiennachzug. Und zwar aus gutem Grund: Denn zum einen können wir nicht syrischen Männern in Deutschland Zuflucht gewähren, ihren Kindern und Frauen aber, die in Syrien von Krieg und Gewalt bedroht sind, diesen Schutz verweigern. Und zum anderen würde eine Einzelfallprüfung eines der wichtigsten Ziele der Koalition konterkarieren: die Beschleunigung der Asylverfahren.
Ich sehe deshalb keinen Anlass, diese Frage in der Koalition nun erneut aufzumachen. Entscheidend ist, dass die Bundesregierung nun handelt und alle bisher vereinbarten Maßnahmen gemeinsam mit den Ländern entschlossen umsetzt.
Die SPD hat sichergestellt, dass Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, auch weiterhin ein menschliches und faires Verfahren erhalten. Haftähnliche Transitzonen, wie von der Union gefordert, sind vom Tisch:
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Asylsuchende mit geringen Chancen auf Anerkennung werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen untergebracht, in denen die Asylverfahren in rund drei Wochen abgeschlossen sein sollen. Diese Regelung betrifft Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, mit Wiedereinreisesperren oder solche, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzudecken.
Für diesen Personenkreis gilt auch eine verschärfte Residenzpflicht, d.h. sie dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Ihre Rückführung soll unmittelbar aus der Aufnahme-Einrichtung erfolgen. Wer sich diesem Verfahren verweigert, dem drohen künftig Sanktionen wie etwa Wegfall des Leistungsanspruchs.
- Alle Asylsuchende erhalten darüber hinaus künftig bei der Registrierung einen einheitlichen Ausweis, der in einer einheitlichen Datenbank erfasst wird. Dies verhindert, dass unterschiedliche Behörden mehrmals Personalien aufnehmen müssen und trägt somit zu einer deutlichen Beschleunigung der Asylverfahren bei.
Geschlossen anpacken und Probleme sachorientiert lösen, darauf kommt es jetzt an. Zu einer konstruktiven Zusammenarbeit gehört, dass sich alle Koalitionspartner an Absprachen halten. Ein Durcheinander und Chaos darf es nicht geben!
Pflegestärkungsgesetz II: Großer Fortschritt für eine bessere Pflege
Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich seit Jahren dafür ein, Pflegebedürftige besser zu unterstützen, pflegende Angehörige zu entlasten und gute Ausbildung und Arbeitsbedingungen von Pflegefachkräften zu sichern. Wichtige Erfolge haben wir bereits mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf und dem ersten Pflegestärkungsgesetz erzielt. Damit haben wir die Pflegeinfrastruktur deutlich verbessert und an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen angepasst.
Einen weiteren wichtigen Fortschritt bringt das Pflegestärkungsgesetz II, das wir in dieser Sitzungswoche abschließend beraten. Mit ihm werden die bisherigen drei Pflegestufen durch fünf Pflegegrade ersetzt, mit denen der individuelle Bedarf der Pflegebedürftigen genauer ermittelt werden kann. Dies kommt insbesondere auch Demenzkranken zu Gute. Niemand ist nach der Umstellung schlechter gestellt – viele aber besser. Gleichzeitig unterstützen wir pflegende Angehörige besser als bisher: Für sie wird die Pflegeversicherung künftig höhere Beiträge für Rente und Arbeitslosenversicherung leisten.
Gute Pflege hat ihren Preis. Und der muss solidarisch von der ganzen Gesellschaft geleistet werden. Daher bleibt es bei der paritätischen Finanzierung in der Pflegeversicherung. Das heißt, die Pflegeversicherung wird auch weiterhin zu gleichen Teilen durch Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
Klar ist: Eine hohe Qualität in der Pflege ist nur mit ausreichend vielen und gut ausgebildeten Pflegefachkräften gewährleistet. Mit einem Pflegeberufsgesetz werden wir deshalb noch in dieser Legislaturperiode das Berufsfeld Pflege attraktiver machen. Darüber hinaus fordert die SPD-Bundestagsfraktion einen bundesweit einheitlichen Personalschlüssel und eine flächendeckend gerechte Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn. Denn menschenwürdige Pflege und gute Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte müssen überall in Deutschland sichergestellt sein.
Sterbehilfe
Nach einer intensiven zweijährigen Debatte hat sich eine breite, parteiübergreifende parlamentarische Mehrheit auf einen rechtlichen Rahmen zur Suizidhilfe und -begleitung verständigt. Es war richtig, dass wir uns im Bundestag die notwendige Zeit genommen haben, um in dieser ethisch hochsensiblen Frage eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen.
Mit dem verabschiedeten Gesetz wird künftig die geschäftsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung strafrechtlich belangt. Suizidhilfe jedoch, die im Einzelfall in einer schwierigen Konfliktsituation erfolgt, wird nicht kriminalisiert – unabhängig davon, ob sie von Angehörigen oder Ärzten gewährt wird. Damit haben wir ein großes Stück rechtliche Klarheit geschaffen.