Die Integration auf dem Arbeitsmarkt ist einer der Pfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf.
Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung gezielter ausgestaltet. Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen je nach Zielgruppe früher als bisher zur Verfügung stehen und die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zum Teil erstmalig geöffnet werden. Außerdem wird die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden und Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung abhängig von der Arbeitsmarktlage zum Tragen kommt.
Darüber hinaus soll es Rechtssicherheit für Flüchtlinge in Ausbildung und die auszubildenden Betriebe geben: Der Aufenthaltsstatus von geduldeten Auszubildenden in schulischer und betrieblicher Ausbildung wird so geregelt, dass eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung gilt. Bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre erteilt (die sogenannte „3+2-Regel“).Die derzeit hierfür gültige Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben.
Wartezeiten auf Integrationskurse werden verkürzt
Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens konnte die SPD-Fraktion durchsetzen, dass bei einem Ausbildungsabbruch die Duldung einmalig zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes um sechs Monate verlängert wird.
Um den raschen Spracherwerb besser zu fördern, erleichtert das Gesetz den Zugang zu den Integrationskursen für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive. Unter Beibehaltung der Sprachkursanteile soll die Wertevermittlung in den Integrationskursen deutlich von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt werden.
Zudem sollen die Wartezeiten bis zum Zustandekommen eines Integrationskurses von bisher drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt werden. Kursträger sind künftig verpflichtet, ihr Kursangebot und freie Kursplätze zu veröffentlichen.
Die Gesetzesvorlage beinhaltet gleichzeitig Anreize für einen schnellen Erwerb der deutschen Sprache und die frühe Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Die Kriterien zur Erteilung des Daueraufenthaltsrechts sollen künftig gestaffelt werden. Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll etwas davon haben. Die Anforderungen an die Integrationsleistungen berücksichtigen jedoch die besondere Situation von Flüchtenden, die nicht mit denen der Arbeitsmigration gleichzusetzen sind. Bereits nach drei Jahren wird Flüchtlingen eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn sie die deutsche Sprache beherrschen (Sprachniveau C1) und ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selbst sichern. Nach fünf Jahren erhalten Flüchtlinge eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie es schaffen, neben weiteren Kriterien hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Sprachniveau A2) vorzuweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend zu sichern. In bestimmten Härtefällen wird von diesen Voraussetzungen abgesehen.
Mit der Einführung einer befristeten Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge und Asyl-suchende soll den Bundesländern die Möglichkeit gegeben werden, die Verteilung von Schutzberechtigten besser zu steuern. Die SPD-Fraktion hat darauf geachtet, dass diese Regelung einer schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht entgegensteht: Wer eine Berufs- bzw. Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnimmt, die den durchschnittlichen Bedarf einer Einzelperson in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Regelbedarf und Kosten der Unterkunft deckt, ist deshalb von der Wohnsitzzuweisung ausgenommen.
Katja Mast, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, und Daniela Kolbe, zuständige Berichterstatterin, betonen: „Die SPD-Fraktion hat deutliche Verbesserungen für Geflüchtete durchgesetzt. Flüchtlinge in Ausbildung werden besser geschützt und ehrenamtliches Engagement besser gewürdigt. Integration und Teilhabe für Menschen mit Fluchtgeschichte – noch nie waren die Rahmenbedingungen in Deutschland für sie so gut wie sie es nach Inkrafttreten des Integrationsgesetzes sein werden. Das ist ein großer Erfolg und trägt eine sozialdemokratische Handschrift.“