Mit der Koalitionseinigung auf ein Lieferkettengesetz ist der SPD-Bundestagsfraktion ein Durchbruch gelungen. Sie hat damit ein zentrales Anliegen unter Dach und Fach gebracht. Große Teile der CDU/CSU-Bundestagsfraktion wollten das deutsche Lieferkettengesetz blockieren oder es im Sinne verantwortungsloser Unternehmen weichspülen. Die SPD-Fraktion hat aber bis zum Schluss auf klare Regeln bestanden – auch aus Fairness gegenüber jenen Unternehmen, die Menschenrechte schützen. Nun wurde das Gesetz verabschiedet.

„Das Lieferkettengesetz ist ein historischer Schritt im Kampf gegen Ausbeutung, Kinderarbeit und Hungerlöhne“, sagt der entwicklungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sascha Raabe. „Ich habe selbst vor Ort zu oft Menschen leiden sehen müssen, die unter brutalsten Bedingungen für unsere Konsumgüter ausgebeutet werden“, so Raabe. Damit müsse jetzt endlich Schluss sein.

Künftig müssen große in Deutschland ansässige Unternehmen prüfen, ob entlang ihrer Wertschöpfungsketten gegen Menschenrechte verstoßen wird – und wirksame Schritte zur Prävention und Abhilfe ergreifen. In die Verantwortung genommen sind ab 2023 Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten, wobei es für das Jahr 2023 eine Übergangsphase gibt, bei der zunächst nur Umnehmen mit 3.000 Beschäftigen erfasst werden. Wer gegen die Sorgfaltspflicht verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Bei großen Unternehmen können diese mehrere Millionen Euro betragen und einen Ausschluss von öffentlichen Aufträgen zur Folge haben.

Außerdem können Betroffene, die ihre Menschenrechte verletzt sehen, ihre individuellen Ansprüche gegenüber deutschen Unternehmen leichter geltend machen: Indem sie sich von einer Nichtregierungsorganisation oder Gewerkschaft vor deutschen Gerichten vertreten lassen. Damit wird ein neues Kapitel aufgeschlagen. Deutschland wird eines der effektivsten Lieferkettengesetze in Europa haben.

Ausbeuterische Kinderarbeit und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten müssen ein Ende haben. Das sogenannte Sorgfaltspflichtengesetz ist da ein wichtiger Schritt - und ist eine gute Blaupause für eine europäische Lösung.

Im parlamentarischen Verfahren hat die SPD-Fraktion zudem deutlich nachgeschärft: So wird der Anwendungsbereich des Gesetzes auch auf ausländische Unternehmen mit Niederlassung in Deutschland ausgeweitet. Auch Betriebsräte sind künftig beim Sorgfaltspflichtenmanagement mit einzubeziehen. Das wird die Qualität deutlich erhöhen.