Obwohl die Kommunen insgesamt Steuern in Rekordhöhe einnehmen, steht vielen das Wasser bis zum Hals. Seit Jahren wächst der kommunale Schuldenberg. Am Donnerstagmorgen hat der Bundestag nicht zuletzt deshalb über ein Nachtragshaushaltsgesetz 2015 und einen Gesetzentwurf zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen sowie zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen debattiert (Drs. 18/4600, 18/4653).
Der Nachtragshaushalt dient vor allem den zusätzlichen Investitionen des Bundes, um Wohlstand und Arbeitsplätze zu sichern. Dabei geht es um 15 Milliarden Euro. Das Gros der zusätzlichen Mittel fließt dabei in höhere Investitionen in die Infrastruktur (4,3 Milliarden Euro) und in Energieeffizienz, Klimaschutz und Städtebau (2,2 Milliarden Euro).
Die SPD-Fraktion hat zudem durchgesetzt, dass 5 Milliarden Euro des Investitionspaketes eingesetzt werden, um Kommunen weiter finanziell zu entlasten. Damit sorgen die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten dafür, dass auch Kommunen mit angespannter Kassenlage in ihre wirtschaftliche Zukunft investieren können:
- Mit einem Sondervermögen von 3,5 Milliarden Euro sollen gezielt Investitionen finanz-schwacher Kommunen in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz gefördert werden (Kommunalinvestitionsförderungsfonds). Die Mittel werden nach einem Schlüssel an die Länder ausgeschüttet, der Einwohnerzahl, Höhe der Kassenkredite und Anzahl der Arbeitslosen berücksichtigt. Damit leistet die SPD-Fraktion einen wichtigen Beitrag, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in unserem Land zu wahren.
- Um die die finanziellen Spielräume der Kommunen weiter zu erhöhen, haben die Sozialdemokraten sich zudem mit Erfolg dafür eingesetzt, dass die Entlastung der Kommunen für das Jahr 2017 um weitere 1,5 Milliarden Euro auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro steigt und dann 2018 mit 5 Milliarden Euro ihre volle Höhe erreicht.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Carsten Schneider hob hervor, dass der Bund seine Investitionen mit dem Nachtragshaushalt um 10 Milliarden Euro erhöhe. Insbesondere gehe es darum, die Binnennachfrage weiter zu stärken. Deutschland profitiere von der „soliden Finanzpolitik“ der Koalition, sagte Schneider. Das Investitionspaket sei darum „der richtige Weg“.
Die SPD-Fraktion bleibt verlässlicher Partner der Städte und Gemeinden. Mit Erfolg hat sie sich dafür eingesetzt, dass die Entlastung der Kommunen bereits 2017 um weitere 1,5 Milliarden Euro auf insgesamt 2,5 Milliarden Euro steigt und dann 2018 mit 5 Milliarden Euro ihre volle Höhe erreicht. Um Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen zu unterstützen, stellt der Bund darüber hinaus 2015 und 2016 insgesamt 1 Milliarde Euro zur Verfügung. Perspektivisch setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion dafür ein, dass der Bund die vollen Kosten für Unterbringung von Flüchtlingen übernimmt.
Josip Juratovic, Integrationsbeauftragter der SPD-Bundestagsfraktion, sagte im Bundestag, der Bund müsse es als seine Aufgabe ansehen, die Unterbringung der Flüchtlinge zu finanzieren. Das müsse das Ziel für die Zukunft sein.
Der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Bernhard Daldrup betonte, dass der Bund mit dem Investitionsfonds seine Verpflichtungen umfänglich wahrnehme. Auch er mahnte, die Kommunen müssten bei den Kosten für die Flüchtlingsunterbringungen auf Dauer vom Bund entlastet werden.
SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann stellt klar: „Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten hat die Zukunftsfähigkeit der Kommunen einen besonders hohen Stellenwert.“