Martin Rabanus, medienpolitischer Sprecher:
„Mit der Novellierung des Urheberrechts beschließen wir ein zentrales Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode. Die SPD-Bundestagsfraktion hat deutliche Verbesserungen für die Künstler durchgesetzt. Wir haben dafür gesorgt, dass der neue Direktvergütungsanspruch auch für ausübende Künstler gilt. Damit stärken wir die faire und angemessene Vergütung kreativer Leistung. Auch der verbesserte Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen und Streamingdiensten hilft, die notwendige Transparenz über die gesamte Verwertungskette und damit eine angemessene Vergütung herzustellen. Zudem verbessern wir das Urheberpersönlichkeitsrecht auch auf Plattformen.“
Jens Zimmermann, digitalpolitischer Sprecher:
„Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass unter anderem Karikatur und Parodie, so wie in der Richtlinie vorgesehen, auch zukünftig ohne besondere Zweckbindung erlaubt sind. Verwertungsgesellschaften erhalten einen Auskunftsanspruch gegenüber Plattformen, so dass sie Informationen über die Nutzung von Inhalten auf Youtube und Co erhalten und diese in die Verteilung der Gelder an die Künstler einfließen können. Die Vergütung der Künstler für nutzergenerierte Inhalte auf Plattformen wird damit einfacher und gerechter.“
Florian Post, zuständiger Berichterstatter:
„Die Corona-Pandemie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie wichtig digitales Lernen ist. Die SPD-Bundestagsfraktion hat durchgesetzt, dass Schulen und Universitäten urheberrechtlich geschützte Werke auch künftig für Lehre und Forschung nutzen können. Die entsprechende Schrankenregelung für Forschung und Bildung drohte 2023 auszulaufen. Wir führen zudem einen Anspruch auf Zugang zu Daten von Plattformen für die Forschung ein.“
Johannes Fechner, verbraucherschutzpolitischer Sprecher:
„Premiuminhalte wie Liveübertragungen von Fußballspielen fallen für die Dauer der Live-Übertragung nicht unter die Regelungen zu mutmaßlich erlaubten Nutzungen und können somit wie bisher weiter exklusiv vermarktet werden. Unsere Forderung, die Ausnahme für Live-Sportevents auf wenige Stunden nach Ende der Live-Übertragung zu erweitern, hat die Union abgelehnt.
Um zu verhindern, dass Künstlerinnen und Künstler, die Vergütungen einklagen, auf einer schwarzen Liste landen, hätten wir gerne ein Verbandsklagerecht gegen unangemessen niedrige Vergütungen eingeführt. Das war mit der Union leider nicht zu machen.“