Seit Langem ist bekannt, dass die Mehrzahl dieser Dozentinnen und Dozenten in Integrationskursen nicht angemessen bezahlt wird – obwohl sie durch staatliches Geld entlohnt werden. Festangestellte bilden die Minderheit unter den Lehrenden, aber selbst eine Festanstellung ist häufig nicht mit einer finanziellen Besserstellung gegenüber Honorarkräften verbunden. Viele leben in prekären Verhältnissen, sind scheinselbständig und daher oft sozial nicht abgesichert, und das trotz ihrer sehr guten Ausbildung und dem hohen gesellschaftlichen Wert ihrer Tätigkeit. Aufgrund der geringen Bezahlung besteht auch die Gefahr, dass keine qualifizierten Lehrkräfte gefunden werden können, die den hohen Maßstäben des BAMF entsprechen.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert daher in ihrem Antrag „Arbeitsbedingungen von Lehrkräften in Integrationskursen verbessern“ (Drs. 17/10647), dass Lehrkräfte ein angemessenes Honorar erhalten, das ihrer Qualifikation entspricht, damit sie von ihrer Arbeit leben können. Dazu gehört die Erhöhung der minimalen Bezahlung auf 26 Euro. Dass dieser Betrag nicht unterschritten wird, muss das BAMF im Rahmen der Zulassung von Trägern sicherstellen.

Um das Problem der Scheinselbstständigkeit zu beheben, wird von der SPD-Fraktion weiter gefordert, dass die soziale Absicherung der Soloselbstständigen – unter denen sich viele Lehrkräfte von Integrationskursen finden – gewährleistet wird. Denn soziale Rechte sollen für alle, unabhängig vom Arbeitnehmerstatus, gewährt werden. Um den Status der Lehrkräfte festzustellen, muss sofort nach Anstellung ein Statusverfahren eingeleitet werden, um der betroffenen Person Rechtssicherheit zu geben. Darüber hinaus soll die Quote der festangestellten Lehrkräfte geprüft und erhöht werden, um Planungssicherheit und soziale Absicherung zu garantieren.

Denn es muss der Grundsatz gelten: Wer gute und gesellschaftlich wichtige Arbeit als studierte Lehrkraft leistet, muss dafür gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen erhalten.

 

Martin Mader