Eine für alle – die Musterfeststellungsklage

Wer Recht hat, muss auch Recht bekommen – und gemeinsam geht das noch besser: Wir haben mit der Musterfeststellungsklage für einen echten Meilenstein im Verbraucherschutzrecht gesorgt. Eingetragene Verbraucherverbände können zentrale anspruchsbegründende oder anspruchsausschließende Voraussetzungen feststellen lassen. Verbraucher:innen können sich der Klage anschließen und mit dem rechtskräftigen Ergebnis ihre Ansprüche individuell gegenüber dem Unternehmen geltend machen: einfach, kostengünstig, ohne hohes Risiko und auf Augenhöhe. Die Unternehmen bekommen Rechtssicherheit, und die Gerichte werden durch die Bündelung entlastet.

Bei einer der ersten großen Musterfeststellungsklagen haben sich im Diesel-Skandal mehr als 400.000 getäuschte Personen angeschlossen, die einen VW gekauft hatten.

Faire Verbraucherverträge

Wir haben die lästigen und teuren automatischen Vertragsverlängerungen abgeschafft. Verbraucher:innen sind künftig nicht mehr in Verträgen gefangen, bei denen sie nach zwei Jahren Laufzeit die Kündigungsfrist verpasst haben. Bei Handy wie auch bei Abos (z. B. von Zeitung, Fitness-Studios oder Streaming-Diensten) gilt zukünftig: maximal zwei Jahre Vertragslaufzeit, danach monatlich kündbar. Online geschlossene Verträge können demnächst mit dem neuen „Kündigungsbutton“ genauso einfach gekündigt werden, wie sie geschlossen wurden. Wir schützen Verbraucher:innen zudem besser vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen und sanktionieren unerlaubte Telefonwerbung wirkungsvoller. Künftig müssen beispielsweise Strom- oder Gasverträge aber auch Handy- und Internet-Verträge in Textform geschlossen werden. Auch werden die Rechte der Verbraucher:innen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gestärkt: Wenn sie zum Beispiel ihre Ansprüche auf Entschädigung wegen Flugausfällen an einen Dienstleister abtreten wollen, kann das nicht mehr mit AGB-Vertragsklauseln verhindert werden.

Besserer Verbraucherschutz im Inkassorecht

Wir wollen Schuldner:innen entlasten und die Inkassogebühren senken. Forderungen und Kosten für deren Einziehung sollen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Darüber hinaus ist es wichtig, dass Verbraucher:innen vorher wissen, was sie erwartet, wenn sie eine Rechnung nicht rechtzeitig bezahlen: Sie müssen deshalb künftig besser darüber informiert werden, in welchem Auftrag der Inkassodienstleister handelt, um welchen Vertrag genau es geht und welche Kosten bei Verzug entstehen können.

Zusätzlich haben wir die Gesetze für Inkassodienstleister und die Rechtsanwaltschaft reformiert, damit Verbraucher:innen weiterhin rechtssicher und niedrigschwellig Forderungen eintreiben können.

Erleichterungen und Rechtssicherheit für Schuldner:innen

Jede und jeder Schuldner:in soll eine zweite Chance erhalten und nach einer finanziellen Notlage wieder schnell auf die Beine kommen. Deshalb verkürzen wir die Dauer des sogenannten Restschuldbefreiungsverfahrens von sechs auf drei Jahre – sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher:innen. Für diese Gleichbehandlung haben wir uns als SPD-Bundestagsfraktion besonders eingesetzt. Die Verkürzung gilt dabei rückwirkend für alle Insolvenzverfahren, die seit Oktober 2020 beantragt werden. Für den Zeitraum ab 17.12.2019 gelten abgestufte verkürzte Fristen.

Damit unterstützen wir unter anderem auch diejenigen Schuldner:innen, die es wegen der Corona-Pandemie besonders schwer haben und ein Insolvenzverfahren eröffnen müssen. Das kürzere Verfahren soll aber nicht dazu führen, dass im Falle einer zweiten Insolvenz eine zweite Restschuldbefreiung schneller erteilt wird. Deshalb unterliegt die erneute Erteilung einer Sperrfrist von elf Jahren und dauert insgesamt fünf Jahre.

Insolvenzsicherung künftig über einen Reisesicherungsfonds

Als Konsequenz aus der Insolvenz von Thomas Cook im September 2019 und dem Einspringen des Staates bei der Entschädigung betroffener Reisekund:innen sollen weitreichende Änderungen zur Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen gelten. Statt der bisherigen Praxis durch den Abschluss von Versicherungen wird ein Reisesicherungsfonds etabliert, in den Anbieter von Pauschalreisen einzahlen – und zwar abhängig von ihrem Umsatz. Für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen.

Zugleich können Kundengeldabsicherer fortan ihre Haftung pro Geschäftsjahr nicht mehr auf 110 Millionen Euro begrenzen. Es wird stattdessen eine Haftungsbegrenzung auf 22 Prozent des Jahresumsatzes des jeweils abzusichernden Reiseveranstalters ermöglicht. Denn die Insolvenz von Thomas Cook hat gezeigt, dass die geltende Haftungsbegrenzung zu Unsicherheit führt und die Gefahr besteht, dass Reisende nicht in dem Maße entschädigt werden, wie es das EU-Recht vorsieht.

Starke Rechte für Verbraucher:innen im Darlehensrecht

Wir stärken die Rechte von Verbraucher:innen beim Abschluss von Darlehensverträgen und bei der vorzeitigen Rückzahlung von Krediten. Soweit Verbraucher:innen ihre Darlehensverbindlichkeiten vorzeitig erfüllen, haben sie künftig ein Recht auf Ermäßigung aller Kosten des Darlehens entsprechend der verbleibenden Laufzeit des Vertrages.

Außerdem wird das gesetzliche Muster der Informationen für einen Widerruf angepasst: Wenn Verbraucher:innen einen Darlehensvertrag abschließen, haben sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Alle dazugehörigen Informationen, wie beispielsweise die geltende Frist für den Widerruf, müssen künftig vom Kreditinstitut klar, verständlich und vollständig aufbereitet werden. Verweist eine solche Information auf Vorschriften des nationalen Rechts, die wiederum auf andere Vorschriften verweisen (sogenannter „Kaskadenverweis“), entspricht dies nicht den Vorgaben.

Um Verbraucher:innen wirksam vor unverhältnismäßigen Kostenbelastungen zu schützen, deckeln wir Abschlussprovisionen bei der Restschuldversicherung bei 2,5 Prozent.

Verkauf von Gütern und Waren mit digitalen Elementen

Das Gesetz zur Stärkung der Verbraucherrechte beim Kauf eines Smartphones, eines Tablets oder einer Software sieht künftig eine Update-Pflicht für Verkäufer:innen von digitalen Gütern vor, um eine längere Funktionstüchtigkeit und IT-Sicherheit zu garantieren.

Außerdem stärken wir die Gewährleistungsrechte von Verbraucher:innen: Tritt nach einem Kauf ein Mangel auf, so wird künftig ein Jahr lang vermutet, dass der Mangel zum Kaufdatum bereits bestand und damit ein Gewährleistungsfall vorliegt.

Schadensersatz bei unlauteren Geschäftspraktiken

Verbraucher:innen, die durch unlautere Geschäftspraktiken geschädigt wurden, werden wirksamer geschützt. Verbraucherinformationen bei Rankings und Verbraucherbewertungen auf Vergleichs- und Vermittlungsportalen werden transparenter: Betreiber:innen müssen künftig über die Hauptparameter des Rankings und die Gewichtung dieser Parameter informieren. Wird das Ranking durch versteckte Werbung oder Provisionszahlungen beeinflusst, muss dies klar gekennzeichnet werden. Wichtig für Fußball- und Konzertfans: Ticketbörsen müssen künftig über den Originalpreis des Veranstalters Auskunft geben und darüber, ob es sich bei Verkäufer:innen um gewerbliche Anbieter:innen oder andere Verbraucher:innen handelt.

Mehr Schutz gibt es auch für Teilnehmer:innen an Kaffeefahrten: Die Veranstalter müssen der zuständigen Behörde zur Kontaktaufnahme auch eine Anschrift, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse mitteilen und darüber informieren, unter welchen Bedingungen den Teilnehmer:innen bei Vertragsabschluss ein Widerrufsrecht zusteht. Finanzdienstleistungen, Medizinprodukte oder Nahrungsergänzungsmittel dürfen zukünftig auf „Kaffeefahrten“ nicht mehr vertrieben werden.

Ein Meilenstein ist außerdem, dass Verbraucher:innen jetzt einen Schadensersatzanspruch bei unlauteren Geschäftspraktiken erhalten, zum Beispiel wenn ein Unternehmen irreführend wirbt und Verbraucher:innen dadurch ein Schaden entsteht. Außerdem haben wir erreicht, dass erstmals Regelungen für das Influencer-Marketing auf Instagram, TikTok und Co. erlassen werden.

Ampelkennzeichnung für Lebensmittel

Erfahrungen in anderen Ländern haben gezeigt: Die ampelfarbene Kennzeichnung von Lebensmitteln hilft dabei, gesündere Konsumentscheidungen zu treffen. Sie macht die Nährstoffe in Lebensmitteln auf einen Blick erfassbar und vergleichbar. Nach langem Widerstand der Union und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft haben wir uns durchgesetzt. Der „Nutriscore“ ist inzwischen in Deutschland eingeführt – ein Erfolgsmodell, denn immer mehr Unternehmen nutzen ihn freiwillig. Der nächste Schritt muss nun eine EU-weit verbindliche Nutriscore-Kennzeichnung sein.

Der Nutriscore verrechnet negative Inhaltsstoffe wie Zucker, Fett und Salz mit positiven wie Obst, Gemüse, Ballaststoffen und Proteinen. Die Gesamtbewertung wird auf einer Farbskala von Dunkelgrün über Gelb bis hin zu Knallrot hervorgehoben. So bietet Nutriscore auch einen Anreiz für die Hersteller, ihre Rezepturen zu verbessern.

Gesündere Fertigprodukte

Um eine gesündere Ernährung zu erleichtern, wurde im Dezember 2018 die Nationale Reduktionsstrategie beschlossen, mit der der Zucker-, Fett- und Salzgehalt in Fertigprodukten bis 2025 verringert werden soll. Leider enthält die Reduktionsstrategie des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nur freiwillige und wenig ambitionierte Reduktionsziele, die die Lebensmittelwirtschaft selbst gesetzt hat.