Ernährung
Wissenschaftlich erarbeitete verbindliche Zielmarken für die Reduktion von Zucker, Fett und Salz werden dafür sorgen, dass verarbeitete Lebensmittel tatsächlich gesünder werden.
In vielen anderen Ländern ist diese Strategie bereits erfolgreich. Die Reduktionsstrategie soll sich vor allem an Verbraucherinnen und Verbraucher richten, die häufig zu Fertigprodukten greifen. Denn gerade diese Gruppe ist besonders häufig von ernährungsbedingten Krankheiten betroffen. Die vereinbarte Weiterentwicklung der Nährwertkennzeichnung ist der Einstieg in die Ampel, die auf einen Blick den Nährwertvergleich zwischen Produkten und damit die bessere Wahl ermöglicht.
In Schulen, Kitas und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sollen künftig die Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Ernährung für wirklich gesundes und nachhaltiges Essen sorgen.
Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB §40) wird so überarbeitet, dass Hygieneverstöße rechtssicher veröffentlicht werden können. Zudem soll eine neue Regelung zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über Hygiene und Lebensmittelsicherheit den Betrieben die Möglichkeit bieten, freiwillig die Kontrollergebnisse darzustellen. Gleichzeitig wird im LFGB klargestellt, dass die Länder z. B. auch ein verpflichtendes Hygienebarometer eigenständig einführen können.
Das Internetportal www.lebensmittelwarnung.de wird verbraucherfreundlich überarbeitet. Die Befugnisse der Lebensmittelkontrolleure werden an die Erfordernisse des Internethandels mit Lebensmitteln angeglichen. Die Bund-Länder-Kontrollinstanzen sollen stärker vernetzt, die Standards der Lebensmittelkontrollen vereinheitlicht, und die Reaktionszeit im Krisenfall verkürzt werden.
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