Ein robustes Wirtschaftswachstum, eine hervorragende Lage am Arbeitsmarkt und stabile Steuereinnahmen – unser Land steht gut da. Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen, dass Deutschland ein starkes Land bleibt und alle die gerechte Chance auf eine gute Zukunft haben. Dafür kämpfen wir in dieser Großen Koalition – mit Erfolg, wie ein Blick auf die letzten Monate zeigt: Gemeinsam mit unserem Koalitionspartner haben wir wichtige Vorhaben umgesetzt. Auf dem Weg dorthin sind unterschiedliche Auffassungen in der Sache natürlicher Bestandteil im gemeinsamen Ringen um Lösungen. Die Große Koalition beweist aber immer wieder ihre Kraft, sich auf gute Lösungen zu einigen. Diese erfolgreiche Arbeit in der Großen Koalition werden wir fortsetzen, denn wir haben in dieser Regierung noch viel vor.
Tarifeinheit – Für eine funktionierende Sozialpartnerschaft
Nach unserem Grundgesetz tragen die Sozialpartner die Verantwortung für den fairen Ausgleich der Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Tarifautonomie und Tarifpartnerschaft haben einen großen Anteil am wirtschaftlichen Erfolg Deutschlands.
Voraussetzung dafür sind starke Gewerkschaften, die das Wohl aller Beschäftigten im Blick behalten und dafür sorgen, dass Arbeit die Wertschätzung erhält, die sie verdient.
Mit dem Gesetz zur Tarifeinheit gehen wir nun – nach Tarifpaket und Mindestlohn – einen weiteren wichtigen Schritt, um die Tarifautonomie zu stärken. Damit kommen wir auch der Aufforderung der Sozialpartner nach, die nach der geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2010 eine gesetzliche Regelung zur Tarifeinheit gefordert haben. Das Gericht hatte den bis dahin geltenden Grundsatz „Ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ aufgehoben, der dazu geführt hatte, dass die Bundesrepublik Deutschland wesentlich weniger Streiktage erlebte als andere Industriestaaten. Nun schaffen wir klare Regeln für den Fall, dass mehrere Gewerkschaften in einem Unternehmen konkurrieren (Tarifkollision): Hier gilt künftig der Tarifvertrag, der die größte Akzeptanz in der Belegschaft hat. Streikrecht und Koalitionsfreiheit werden durch das Gesetz nicht angetastet – auch wenn die Opposition dies wider besseres Wissen immer wieder behauptet. Vielmehr gilt wie bisher: Ein Arbeitskampf muss verhältnismäßig bleiben. Und darüber entscheiden auch in Zukunft die Arbeitsgerichte. Das Entscheidende bei der Tarifeinheit ist: Mit ihr wirken wir einer Zersplitterung der Arbeitnehmervertretung entgegen. Und gleichzeitig schützen wir die Belange kleinerer Gewerkschaften durch besondere Verfahrensregeln.
Flüchtlinge im Mittelmeer: Solidarisch helfen, Ursachen bekämpfen
Der Strom an Menschen, die unter Lebensgefahr versuchen, vor Krieg und Gewalt nach Europa zu fliehen, wird auf absehbare Zeit nicht abreißen. Europa kann diese humanitäre Herausforderung nur gemeinsam bestehen. Es muss entschlossen handeln und sich auf seine gemeinsamen Werte der Mitmenschlichkeit und der gegenseitigen Solidarität besinnen. Oberste Priorität hat die Seenotrettung, um weitere Tote auf dem Mittelmeer zu verhindern. Gleichzeitig muss Europa seine bisherigen Anstrengungen verstärken, um die politische und wirtschaftliche Situation in den Transit- und Herkunftsländern zu stabilisieren. Die Große Koalition hat bereits beschlossen, die Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit bis 2019 deutlich um rd. 8,3 Mrd. Euro zu erhöhen. Denn nur wenn wir die Fluchtursachen bekämpfen, werden wir den Flüchtlingsstrom langfristig verringern können. Bis dahin müssen wir das skrupellose Geschäft von Schlepperbanden unterbinden. Bis dahin gilt es in Kooperation mit den Autoritäten vor Ort, Maßnahmen gegen das skrupellose Geschäft von Schlepperbanden zu ergreifen. Die Option eines Einsatzes militärischer Mitteln kann nur auf der Basis eines UN-Mandates geprüft werden. Sie kann ohnehin nur ein Teil einer umfassenderen Gesamtstrategie sein.
Europa muss beim Thema Flüchtlinge zeigen, dass es fähig ist, sich auf nachhaltige Lösungen zu verständigen. Deshalb unterstützen wir den Vorstoß der EU-Kommission, die Verantwortung für die Aufnahme und die Versorgung der Flüchtlinge solidarisch unter den Mitgliedsstaaten anhand eines Quotensystems aufzuteilen, das die jeweilige Leistungsfähigkeit und Bevölkerungsgröße berücksichtigt.
Nachtragshaushalt 2015: Großes Entlastungspaket für Kommunen
Nur wenn wir heute klug investieren, ist unser Land auch morgen noch gut aufgestellt. Deshalb bleibt es bei der im Koalitionsvertrag verankerten Maxime: Mehreinnahmen werden vorrangig für Investitionen eingesetzt. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dafür gesorgt, dass 15 Milliarden zusätzlich im Bundeshaushalt bereitstehen, um in Infrastruktur, Bildung und Klimaschutz zu investieren und Kommunen zusätzlich zu entlasten. Dieses Paket bringen wir jetzt mit dem Nachtragshaushalt auf den Weg.
Mit einem kommunalen Investitionsfonds in Höhe von 3,5 Mrd. Euro greifen wir zudem finanzschwachen Kommunen gezielt unter die Arme, damit diese nicht den Anschluss verlieren und eine angemessene Daseinsvorsorge anbieten können. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass der Bund die Städte und Gemeinden bei den steigenden Kosten für Flüchtlingen strukturell und substanziell entlastet. Denn es darf nicht sein, dass Kommunen in die Zwangslage kommen, ihre eigentlichen Aufgaben vernachlässigen zu müssen. Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, für die auch Bund und Länder angemessen Verantwortung übernehmen müssen. Hier erwarten wir beim Treffen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder im Juni endlich eine klare und konkrete Übereinkunft!
Nachrichtendienste: Klare Regeln und effektive Kontrolle
Internationaler Terror verlangt internationale Antworten. Dazu gehört auch die Kooperation mit befreundeten ausländischen Diensten. Sie ist notwendig, um Gefahren für unsere öffentliche Sicherheit rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren. Allerdings müssen deutsches Recht und deutsche Interessen stets gewahrt bleiben. Die Auslandsüberwachung bedarf daher eines klaren rechtlichen Rahmens. Rechtsfreie Räume darf es nicht geben! Deshalb muss auch die nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen Bündnispartnern verbindlichen Regeln unterliegen: Beiden Seiten muss klar sein, was die Geheimdienste im Land des anderen jeweils dürfen – und was nicht.
Wir brauchen funktionsfähige Nachrichtendienste, die einer effektiven parlamentarischen Kontrolle unterliegen. Deshalb müssen nun zügig alle Fakten auf den Tisch. Denn nur mit einer umfassenden Sachaufklärung können wir Lücken in der Gesetzgebung sowie bei der Ausstattung unserer Nachrichtendienste schließen. Niemand verlangt eine öffentliche Präsentation sensibler Daten. Aber der Deutsche Bundestag muss in einer geeigneten Weise, die Geheimschutz sicherstellt und Aufklärung möglich macht, über die Selektorenliste informiert werden.