Zwei Drittel der Asylsuchenden sind im erwerbsfähigen Alter. Ihre Fähigkeiten und Talente dürfen nicht brachliegen. Die SPD-Fraktion will ihnen die Chance geben, bald nach ihrer Ankunft in Deutschland Arbeit zu finden. Damit sie in der Lage sind, sich und ihre Familien eigenständig zu versorgen. Darum beseitigt die Koalition rechtliche Hürden, die Asylsuchende vom Arbeitsmarkt ausgrenzen.
Die Maßnahmen
- Die vom Bund geförderten Integrationskurse sollen künftig auch von Asylbewerbern und Geduldeten mit guter Bleibeperspektive offen stehen. Die Mittel für Integrationskurse wurden allein 2015 um weitere 29 Millionen Euro erhöht.
- Die SPD-Fraktion will, dass Asylsuchende und Geduldete an der berufsbezogenen Sprachförderung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) teilhaben können und die Mittel dafür angepasst werden.
- Asylbewerber und Geduldete können sich bereits nach drei Monaten (bisher neun bzw. zwölf Monate) um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben. Nach 15 Monaten Aufenthalt entfällt die Vorrangprüfung - für Mangelberufe, hochqualifizierte und akademische Tätigkeiten bereits nach drei Monaten. Asylbewerber und Geduldete können dann eine Arbeit annehmen, ohne dass der Arbeitgeber vorher nachweisen muss, dass hierfür keine einheimischen oder aus der EU stammenden Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
- Damit zehntausende langjährig geduldete Personen nicht länger auf gepackten Koffern leben müssen, hat die SPD-Fraktion durchgesetzt, dassf ür langjährig Geduldete, die gut integriert sind und deren Lebensunterhalt weitgehend gesichert ist, eine alter- und stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung gilt. Eine noch weitergehende Regelung gilt für Jugendliche und Heranwachsende. Beide treten im August in Kraft.
- Jungen Asylsuchenden und Geduldeten, die eine Ausbildung absolvieren sowie den ausbildenden Betrieben soll mehr Rechtssicherheit gegeben werden. Die Aufnahme einer qualifizierten Berufsausbildung für junge Asylsuchende und Geduldete kann künftig ausdrücklich als Duldungsgrund gelten.
- Um Anträge auf Anerkennung ausländischer Bildungs- und Berufsabschlüsse schneller bearbeiten zu können, werden die Länder 16 zusätzliche Stellen bei der länderübergreifenden Gutachtenstelle einrichten.
- Asylbewerber und Geduldete können sich nun nach drei Monaten Aufenthalt frei im Bundesgebiet bewegen. Die sogenannte Residenzpflicht hat die Koalition auf Druck der SPD-Fraktion abgeschafft. Bisher mussten Asylbewerber und Geduldete nach einer Erlaubnis bei der zuständigen Behörde fragen, um temporär den jeweiligen Landkreis oder das Bundesland verlassen zu dürfen. Eine Wohnsitzauflage wird beibehalten, um eine gerechte Kostenteilung zwischen den Kommunen zu sichern.
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Die Bundesregierung erleichtert jungen Asylbewerbern und Geduldeten nun auch die Aufnahme von Praktika in Deutschland. Eine entsprechende Änderung der
Beschäftigungsverordnung billigte das Bundeskabinett. Die Erleichterung gilt für Pflichtpraktika, Orientierungspraktika und ausbildungs- oder studienbegleitende
Praktika mit einer Dauer von jeweils bis zu drei Monaten. Außerdem wird die Teilnahme an einer Einstiegsqualifizierung oder Berufsausbildungsvorbereitung erleichtert.
Der Bund zeigt damit Verantwortung und Solidarität. Es dauert naturgemäß einige Zeit, bis alle Maßnahmen greifen, dann aber wird die Integration von Asylsuchenden deutlich besser und effizienter funktionieren.
In der nächsten Folge geht es darum, Asylverfahren zu beschleunigen.