Teil 3 / Serie: Asyl- und Flüchtlingspolitik

Asylverfahren beschleunigen

Immer mehr Flüchtlinge aus verschiedenen Ländern kommen nach Deutschland. Sie sind oft traumatisiert von Kriegen, auf der Suche nach Schutz und einem besseren Leben. Die SPD-Bundestagsfraktion will den Menschen helfen, ihnen Perspektiven bieten. Deshalb müssen ihre Anträge auf Asyl schnell bearbeitet werden.
Schild einer Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber auf dem Gelände der Bayernkaserne

Eine lange Bearbeitungsdauer von Asylanträgen und die damit verbundene Unsicherheit ist für die Betroffenen eine weitere psychische Belastung. Die Zahl der Anträge lag 2011 bei 53.347, im vergangenen Jahr waren es bereits 202.834.

Im Koalitionsvertrag haben sich SPD und Union zum Ziel gesetzt, dass Asylanträge in der Regel in drei Monaten entschieden sein sollen. Durch zusätzliche Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer zuletzt bereits reduziert. 2014 lag sie mit durchschnittlich 7,1 Monaten und 2015 mit bisher 5,1 Monaten aber noch über den anvisierten drei Monaten. Bund und Länder haben daher einen Aktionsplan vereinbart, um die Verfahren weiter zu beschleunigen.

Die Maßnahmen

  • Bereits 2014 wurden die Stellen des BAMF deutlich aufgestockt. Für dieses Jahr erhält das BAMF insgesamt nochmals 1000 Stellen zusätzlich. 2016 ist ein weiterer Stellenaufwuchs um 1000 Stellen geplant.
  • Um die aktuell 221.000 Bestandverfahren abzubauen, wird das BAMF bundesweit insgesamt vier Entscheidungszentren einrichten.
  • Bei syrischen Asylsuchenden sowie Christen und Jesiden aus dem Irak wird ein verkürztes Asylverfahren angewandt.
  • Anträge aus den Westbalkan-Staaten, die kaum eine Chance auf Anerkennung haben, werden zuerst bearbeitet, und die Antragsteller werden aus der Erstaufnahmeeinrichtung nicht auf die Kommunen verteilt.
  • Die Länder haben zugesagt, die Gerichte personell in die Lage zu versetzen, die Durchschnittsdauer der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes auf zwei Wochen zu verkürzen. Bei Ablehnung soll zügig die Rückführung umgesetzt werden.
  • Wer aus einem sicheren Herkunftsstaat kommt, muss nachweisen, warum er oder sie im konkreten Fall internationalen Schutz braucht. Im Koalitionsvertrag wurden auf Drängen der Union die Staaten Serbien, Bosnien-Herzegowina und Mazedonien in den Kreis gesetzlich festgelegter sicherer Herkunftsstaaten aufgenommen. Staatsbürger aus diesen drei Staaten erhielten 2013 nur in 0,3 Prozent der Fälle eine Anerkennung, aber machten zeitweise den überwiegenden Teil der Asylanträge aus.

Der Bund zeigt damit Verantwortung und Solidarität. Es dauert naturgemäß aber einige Zeit, bis alle Maßnahmen greifen.

In der nächsten Folge geht es darum, junge Flüchtlinge besser zu betreuen.

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