Stärkung des Gesundheitswesens in der Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie stellt unser Land vor die größte Herausforderung seit Jahrzehnten. Um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, die Ausbreitung von Infektionen zu verlangsamen und das Gesundheitssystem zu stärken, haben wir die Testkapazitäten ausgebaut, Gesundheitsämter und Krankenhäuser gestärkt und die Förderung der Impfstoffentwicklung ausgeweitet.
Einen Überblick über die Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ergriffen wurden, finden Sie ab Seite 10.
Schnellere Arzttermine für gesetzlich Versicherte
Wir sorgen für schnellere Arzttermine und längere Sprechzeiten für gesetzlich Versicherte. Die Terminservicestellen der kassenärztlichen Vereinigungen vermitteln jetzt nicht nur Termine in fachärztlichen und psychotherapeutischen Praxen, sondern sind auch rund um die Uhr für die ambulante Versorgung und für Notfälle erreichbar. Sie unterstützen auch bei der Suche nach einer dauerhaft versorgenden Haus- oder Kinderarztpraxis. Termine können auch per App vereinbart werden.
Ärzt:innen wurden verpflichtet, für gesetzlich Versicherte mindestens 25 (statt bisher 20) Stunden Sprechzeit pro Woche anzubieten. Davon müssen Fachärzt:innen fünf Stunden als offene Sprechzeiten anbieten. Die Behandlung von gesetzlich versicherten Patient:innen wird besser vergütet. Außerdem steigern wir die Verbreitung der medizinisch sinnvollen Hausarztverträge.
Entlastung von gesetzlich Versicherten
Der bislang einseitig von den Beschäftigten zu zahlende Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird seit Januar 2019 wieder zur Hälfte von den Arbeitgeber:innen gezahlt. Für Selbständige, die freiwillig gesetzlich versichert sind, wurde der Mindestbeitrag mehr als halbiert. Aus dem Dienst ausscheidende Soldat:innen auf Zeit haben ein Beitrittsrecht zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung. Auch „Altfälle“, die nach dem 15. März 2012 ausgeschieden sind, können in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln.
Fairer Wettbewerb zwischen den Krankenkassen
Wir wollen einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen um Leistung, keinen Wettbewerb um die gesündesten Patientinnen und Patienten. Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Nachteil werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gutverdienende versichert oder mehr Menschen mit niedrigen Einkommen. Auch der Wohnort der Versicherten darf nicht zum Nachteil werden. Damit all dies keine Rolle spielt, haben wir mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz die Zielgenauigkeit der Finanzverteilung zwischen den Krankenkassen verbessert.
Mehr Ärzt:innen auf dem Land
Um die medizinische Versorgung auf dem Land zu verbessern, erhalten Ärzt:innen in unterversorgten Regionen künftig Zuschläge. Die kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, in solchen Gebieten eigene Praxen oder mobile und telemedizinische Versorgungsalternativen anzubieten. Krankenhäuser in dünn besiedelten Regionen werden mit zusätzlich 400.000 bis 800.000 Euro pro Klinik gefördert. Bundesweit werden etwa 140 Krankenhäuser gefördert.
Chancen der Digitalisierung nutzen
Patient:innen sollen die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen stärker nutzen können. Deshalb müssen die Krankenkassen eine elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen, wenn die Patient:innen dies möchten. Der Vorteil: Die Informationen liegen immer vor, wenn sie gebraucht werden – beispielsweise, wenn eine andere Praxis aufgesucht wird und die Patient:in relevante Daten freigibt. Datenschutz und Datensicherheit haben wir gesetzlich geregelt. Die Hoheit über die eigenen Daten verbleibt bei den Patient:innen. Sie entscheiden, welche Daten in der elektronischen Akte gespeichert werden, wer zugreifen darf und ob Daten wieder gelöscht werden.
Zudem können geprüfte Gesundheits-Apps künftig als Kassenleistung verschrieben werden. Wir haben das elektronische Rezept und den digitalen Krankenschein auf den Weg gebracht. Wir stärken den Einsatz digitaler Anwendungen im Pflegebereich, um den Alltag von Pflegebedürftigen und Angehörigen zu erleichtern. Zudem bauen wir den Zugang zu Videosprechstunden und telemedizinischen Leistungen weiter aus. Heil- und Hilfsmittelerbringer (z. B. Physiotherapeut:innen oder zahnmedizinische Labore) sollen an die Telematik angebunden werden.
Bessere Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln
Wir verbessern die Versorgung mit Heilmitteln. Das sind medizinische Leistungen wie Physio- oder Ergotherapien. Solche Therapien müssen ärztlich verschrieben werden. Künftig können die behandelnden Therapeut:innen aber eigenverantwortlich über die konkreten Therapiemaßnahmen entscheiden. Außerdem werden sie besser bezahlt. Auch die Versorgung mit qualitativ hochwertigen Hilfsmitteln, wie etwa mit Rollstühlen oder Hörgeräten, wird verbessert.
Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Medikamente müssen immer zuverlässig zur Verfügung stehen. Bei Lieferengpässen in der Apotheke können Patient:innen künftig schneller mit anderen verfügbaren Arzneimitteln versorgt werden, ohne dass sie einen Aufpreis zahlen müssen. Um die Sicherheit in der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten zu erhöhen, hat der Bund seit September 2019 mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten. Außerdem haben wir die Voraussetzungen für eine bessere Identifizierung, Zertifizierung und Registrierung von Medizinprodukten geschaffen und die Marktaufsicht in Deutschland gestärkt.
Stärkung der Apotheken vor Ort
Die Bürger:innen profitieren täglich von der flächendeckenden Arzneimittelversorgung und der qualifizierten Beratung durch Apotheken. Damit das so bleibt, stärken wir die Apotheken vor Ort gegenüber Versandapotheken. Apotheken sollen künftig mehr pharmazeutische Dienstleistungen anbieten und dafür auch mehr Geld erhalten. Außerdem wird für gesetzlich Versicherte künftig der gleiche Preis für verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten – unabhängig davon, ob sie vor Ort oder online gekauft werden.
Masern zurückdrängen
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten. Um die Zahl der Masernfälle zu reduzieren, haben wir für bestimmte Gruppen eine Pflicht zur Vorlage einer Masern-Impfbescheinigung beschlossen. Neben Kindern müssen die Mitarbeiter:innen von Kitas und Schulen, medizinischen Einrichtungen und Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein.
Diabetes und Adipositas besser bekämpfen
Etwa sieben Millionen Menschen leiden in Deutschland an Diabetes. Zwei Drittel der Männer, die Hälfte der Frauen und 15 Prozent der Kinder und Jugendlichen sind zudem leicht bis stark übergewichtig. Sie haben damit ein hohes Risiko, an Diabetes zu erkranken. Deshalb haben wir konkrete Vorgaben für eine Nationale Diabetesstrategie erarbeitet und vereinbart. Sie muss perspektivisch in eine ressortübergreifende Strategie für Gesundheitsförderung und Prävention in Deutschland einmünden. Diese muss alle chronischen und lebensstilbedingten Volkskrankheiten in den Blick nehmen. Außerdem werden Menschen mit Adipositas künftig interdisziplinär und damit zielgenauer und besser versorgt.
Bereitschaft zur Organspende erhöhen
Angesichts der seit Jahren niedrigen Spenderzahlen hat der Bundestag die Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende gestärkt. Ab 2022 haben Bürger:innen über ein Online-Register die Möglichkeit, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende wird auch in den Ausweisstellen möglich. Ferner können Hausarztpraxen ihre Patient:innen bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespenden beraten.
Schutz vor Konversionsbehandlungen
In Deutschland werden nach wie vor sogenannte Konversionstherapien angeboten und durchgeführt. Hierbei handelt es sich um Behandlungen, die darauf abzielen, die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person zu ändern oder zu unterdrücken. Derartige Maßnahmen bedeuten für die Betroffenen sehr viel Leid und gehen häufig mit schwerwiegenden psychischen Belastungen einher.
Deshalb haben wir solche Behandlungen an Minderjährigen verboten. Bei Erwachsenen sind Behandlungen verboten, wenn die Betroffenen über den therapeutischen Nutzen der Behandlung getäuscht oder nicht hinreichend über Risiken und die nicht bewiesene Wirksamkeit aufgeklärt worden sind. Auch die Werbung für solche „Therapien“ haben wir untersagt.
Ausbildung zur Hebamme wird attraktiver
Hebammen werden künftig in einem dualen Studium mit hohem Praxisanteil ausgebildet und erhalten während der Ausbildung eine Vergütung. Damit wird den hohen Anforderungen Rechnung getragen, die an Hebammen im komplexer werdenden Gesundheitssystem gestellt werden, und die Ausbildung wird attraktiver. Außerdem fördern wir seit 2021 zusätzliche Stellen für Hebammen in Krankenhäusern.
Psychotherapie wird Studienfach
Der psychotherapeutischen Behandlung kommt eine wachsende Bedeutung in unserem Gesundheitssystem zu. Um die psychotherapeutische Versorgung zu stärken, haben wir die Berufsausbildung zur Psychotherapeutin und zum Psychotherapeuten grundlegend modernisiert. Die Neuregelung ermöglicht ein Direktstudium der Psychotherapie. Voraussetzung für die Approbation ist demnach künftig ein eigenständiges Masterstudium.
Ausbildung in der technischen Medizin wird attraktiver
Eine gute Versorgung von Intensivpatient:innen ist wichtig. Frauen und Männern in der sogenannten technischen Medizin kommt dabei eine Schlüsselrolle zu: Tagtäglich sind wir auf ihre Expertise und Erfahrung angewiesen, um Menschenleben zu retten. Damit das so bleibt, haben wir das Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin (MTA) beschlossen. Damit sorgen wir für eine zeitgemäße, umfassend qualifizierende Ausbildung auf aktuellem technischen Stand, die vor allem einen fairen Ausbildungsvertrag und eine angemessene Vergütung umfasst. Zudem haben wir das Schulgeld abgeschafft und für Rechtssicherheit bei der Arbeit von Notfallsanitäter:innen gesorgt. Damit wollen wir junge Menschen überzeugen, sich für einen der wichtigsten Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden.