Heute berät der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts in abschließender Lesung. Wir schließen mit dem Gesetz Straflücken, stärken die Rechte der Opfer und machen Völkerstrafverfahren auch international besser zugänglich. Außerdem machen wir deutlich, dass staatliche Hoheitsträger:innen für die Begehung von Völkerstraftaten grundsätzlich in Deutschland vor Gericht gestellt werden können, sagen Sonja Eichwede und Falko Droßmann.