Bei der Bewältigung der Corona-Pandemie ist oberstes Ziel der Ampel-Koalition weiterhin, die wirtschaftlichen und sozialen Belastungen so gering wie möglich zu halten. Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz sieht dazu steuerliche Maßnahmen zugunsten von Bürger:innen und Unternehmen vor.
Die wirtschaftliche Erholung wird durch zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen unterstützt. Dazu werden die Möglichkeiten der Verlustverrechnung verbessert, die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens verlängert und die steuerlichen Investitionsfristen ausgeweitet.
Zudem werden Arbeitnehmer:innen entlastet: Die Homeoffice-Pauschale sowie die Steuerbefreiung der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld werden verlängert.
Der SPD-Fraktion ist es besonders wichtig, dass die herausragende Leistung der Pflegekräfte durch einen steuerfreien Bonus auch finanziell honoriert wird. Hinzu kommt, dass auch Boni, die tarifvertraglich vorgesehen sind oder freiwillig vom Arbeitgeber geleistet werden, bis zu einer Höhe von 4.500 Euro steuerfrei gestellt werden. Zuvor war eine Summe von 3.000 Euro vorgesehen.
Davon profitieren sowohl die Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen als auch die Beschäftigten in Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen mit einer den Krankenhäusern vergleichbaren medizinischen Versorgung, Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und Rettungsdiensten.
Die Maßnahmen im Überblick:
1. Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen
Die Ampel-Fraktionen haben den Kreis der von der Steuerbefreiung Begünstigten noch einmal unter die Lupe genommen und um weitere Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen, wie z.B. Arztpraxen und Rettungsdienste, erweitert.
Davon werden hunderttausende Menschen profitieren.
Zudem wird die Obergrenze, bis zu der Pflegeboni steuerfrei gestellt werden, auf 4.500 Euro erhöht.
2. Homeoffice-Pauschale
Die bestehende Regelung zur Homeoffice-Pauschale wird um ein Jahr bis zum 31.12.2022 verlängert.
Mit der Pauschale können Arbeitnehmer:innen pro Homeoffice-Tag fünf Euro von der Steuer absetzen. Gilt bis zu einem Maximalbetrag von 600 Euro.
3. Erweiterter Verlustrücktrag
Verlustrücktrag bedeutet, das im laufenden Jahr nicht ausgeglichene Verluste mit Gewinnen aus dem Vorjahr verrechnet werden. Das führt zu Steuerrückzahlungen und stärkt somit die Liquidität der Unternehmen.
Die befristete Erhöhung der Höchstbeträge für den Verlustvortrag wird um weitere zwei Jahre verlängert, zudem wird dauerhaft ein zweijähriger Verlustrücktrag eingeführt.
4. Degressive AfA & Ausdehnung der Investitionsfristen
Die degressive Abschreibung (auf den Anschaffungszeitraum 2022) und die Investitionsfristen beim Investitionsabzugsbetrag für kleine und mittlere Unternehmen werden um ein weiteres Jahr verlängert.
Diese Investitionsanreize stärken die Wachstumskräfte unserer Wirtschaft.
5. Verlängerung der Steuererklärungsfristen
Steuerberater müssen neben Steuererklärungen auch noch Corona-Hilfen beantragen und abrechnen. Zum Ausgleich dieser besonderen Belastung wurden die Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen verlängert.
Dies gilt für die Besteuerungszeiträume 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024. Verlängert werden die Fristen für beratene Steuerpflichtige und in geringem Umfang auch für Unberatene.