In dieser Woche jährt sich das Ende des zweiten Weltkrieges zum 70. Mal. Wir gedenken an diesem Tag des unfassbaren Leids, das dieser Krieg verursachte, der 50 Millionen Menschen, die ihr Leben verloren, und der vielen Menschen, die er heimatlos machte. 40 Jahre nach Kriegsende hat der damalige Bundespräsident Richard von Weizäcker vor dem Deutschen Bundestag den 8. Mai 1945 zu Recht als einen Tag der Befreiung bezeichnet. Seine Worte sind uns auch heute noch eindrückliche Mahnung, der Wahrheit historischer Schuld ins Auge zu blicken und zugleich Aufforderung, Verantwortung für Gegenwart und Zukunft zu übernehmen. In Anerkennung unserer Geschichte sind wir in besonderem Maße gefordert, uns für Frieden und Menschlichkeit zu engagieren. Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit sind leider auch in unserem eigenen Land nicht überwunden. Die jüngsten Neonazi-Vorfälle zur 1. Mai-Kundgebung in Weimar haben uns schockiert. Sie waren nicht nur ein Angriff auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, sondern auch auf die Sozialdemokratie und die Gewerkschaftsbewegung insgesamt. Wir werden dem rechten Mob entschlossen mit allen Mitteln des Rechtsstaates entgegentreten!

50 Jahre diplomatische Beziehungen zu Israel

Heute ist Deutschland Teil der internationalen Gemeinschaft, die uns, bereit zur Aussöhnung, nach dem zweiten Weltkrieg wieder in ihren Kreis aufgenommen hat. Am 6. Mai feiert unsere Fraktion mit Gästen aus Israel 50 Jahre diplomatische Beziehungen zwischen unseren beiden Staaten. Wir werden gemeinsam zurückblicken auf eine Vergangenheit, in der der von den Deutschen begangene Völkermord an den europäischen Juden stets gegenwärtig bleibt. Und wir wollen unseren Blick zugleich auf das dichte politische, wirtschaftliche und kulturelle Netz richten, das beide Staaten heute miteinander verbindet.

Die deutsch-israelischen Beziehungen sind außerordentlich eng und freundschaftlich. Sie werden gleichwohl für beide Staaten immer ein besonderes Verhältnis bleiben. In einem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen bekennen wir uns zur besonderen Verantwortung unseres Landes für Israel. Sein Existenzrecht und seine Sicherheit sind für den Deutschen Bundestag nicht verhandelbar.

BND / NSA – rasche Aufklärung notwendig!

Um die Sicherheit unseres Landes und seiner Bewohner zu gewährleisten, sind wir auf Nachrichtendienste und ihre Fähigkeit angewiesen, Gefahren für die öffentliche Sicherheit rechtzeitig zu identifizieren. Die Kooperation mit ausländischen Diensten ist notwendig. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass deutsches Recht und deutsche Interessen jederzeit gewahrt bleiben. Die aktuellen Vorwürfe gegenüber BND und Bundeskanzleramt sind schwerwiegend. Umso dringlicher ist eine rasche Klärung des Sachverhalts. Erst im Anschluss daran kann die Frage politischer Verantwortung beantwortet werden. Wichtig ist: Alle Fakten müssen nun schnell auf den Tisch und dem Untersuchungsausschuss zu Verfügung gestellt werden. Dazu gehört insbesondere auch die sogenannte Selektorenliste, anhand deren beurteilt werden kann, in welchem Ausmaß gegen vereinbarte Grund-sätze in der Zusammenarbeit zwischen BND und NSA verstoßen wurde.

Es liegt in der Natur von Nachrichtendiensten, dass sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit agieren. In unserem Rechtsstaat müssen jedoch die parlamentarische Kontrolle sowie die Fach- und Rechtsaufsicht der Exekutive zu jeder Zeit sichergestellt sein. Hier darf es keine Grauzonen geben! Deshalb werden wir konkrete Vorschläge für eine Reform des BND-Gesetzes erarbeiten und dabei das Augenmerk auf die Überwachung von Auslandskommunikation legen.

Flüchtlinge – Kommunen substanziell und dauerhaft entlasten

Der Strom an Menschen reißt nicht ab, die unter Lebensgefahr versuchen, vor Krieg und Gewalt aus ihrer Heimat Richtung Europa zu fliehen. Der 10-Punkte-Plan des Europäischen Rates kann nur ein erster Schritt sein. Notwendig ist ein generelles Umdenken in der europäischen Flüchtlingspolitik: Wir brauchen eine effektive Seenotrettung, die sich nicht auf die europäischen Küstenregionen beschränken darf, und wir müssen die kriminellen Schlepperbanden wirksamer bekämpfen. Daneben muss Europa eine solidarische Lösung für die Verteilung der Schutzsuchenden auf die Mitgliedstaaten finden. Zudem muss es alle politischen Wege nutzen, die dazu beitragen, die Lage in den Herkunfts- und Transitländern zu stabilisieren.

Deutschland ist mit der Aufnahme der Flüchtlinge gefordert, aber nicht überfordert. Das Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger zeigt: Wir sind ein starkes und ein mitfühlendes Land. Um Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge sicherzustellen, muss unsere gesamte Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Gerade Kommunen sind hierbei finanziell, sozial und logistisch enorm gefordert. Die SPD-Bundestagsfraktion setzt sich deshalb dafür ein, dass der Bund sich dauerhaft und substanziell an den steigenden Kosten der Kommunen beteiligt, die im Vergleich zu 2010 um rund 233 Prozent gestiegen sind. Es darf nicht sein, dass Städte, Gemeinden und Landkreise wegen internationaler Krisen ihre eigentlichen kommunalen Aufgaben aus Überlastung vernachlässigen müssen.

Mindestlohn schon jetzt großer Erfolg!

Auf den Kundgebungen zum 1. Mai wurde deutlich: 2015 war ein gutes Jahr für gute Arbeit: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben viel erreicht für faire Löhne und eine gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Gemeinsam mit den Gewerkschaften haben wir viele Jahre für flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gekämpft, der nun seit vier Monaten gilt. Andrea Nahles hat auf dem Treffen des Koalitionsausschuss eine erste, eindeutig positive Zwischenbilanz gezogen: Der Mindestlohn wirkt und schützt Millionen von Beschäftigten vor Lohndumping. Und entgegen manchen Unkenrufen hat er nicht zu einem Einbruch auf dem Arbeitsmarkt geführt. Wo es einzelne Probleme bei der Umsetzung gibt, etwa beim Ehrenamt, wird Ministerin Nahles sie unaufgeregt angehen und lösen. Klar ist aber: Am Mindestlohn wird nicht gerüttelt.

Fracking – Schutz von Trinkwasser und Umwelt geht vor!

Bei der Anwendung neuer Technologien wie dem Fracking muss der Schutz von Mensch und Umwelt absoluten Vorrang haben. Nach geltendem Recht ist Fracking zur Erdgasgewinnung in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Der Gesetzentwurf von Barbara Hendricks und Sigmar Gabriel ändert dies und schafft endlich einen strengen Rechtsrahmen für Fracking. Unsere beiden Minister haben damit in kurzer Zeit ein umfassendes und sehr umweltfreundliches Regelungspaket vorgelegt, nachdem die Vorgängerregierung vier Jahre lang untätig war. In besonders sensiblen Gebieten wird Fracking jeglicher Art verboten. Dem „unkonventionellen“ Fracking zu wirtschaftlichen Zwecken wird ein Riegel vorgeschoben. Es bleibt bis auf weiteres verboten. Erlaubt werden können lediglich Probebohrungen zu Forschungszwecken. Denn diese riskante Technologie ist nur dann zu verantworten, wenn Gefahren für Umwelt und Menschen ausgeschlossen werden können. Wir werden im Zuge des parlamentarischen Verfahrens prüfen, inwieweit die Regelungen des Gesetzentwurfes unserem Ziel, dem bestmöglichsten Schutz von Umwelt und Gesundheit, entsprechen. Klar ist: Das geplante Gesetz ist eine einmalige Chance, dem Fracking in Deutschland klare Regeln und enge Grenzen zu setzen.