Bisher durfte der Bund Investitionen in die Bildungsinfrastruktur nicht flächendeckend vornehmen. Bisher war die Fördermöglichkeit des sozialen Wohnungsbaus durch den Bund befristet. Bisher waren auch Investitionen des Bundes in den Öffentlichen Personennahverkehr gedeckelt und befristet.

Durch eine Änderung der Verfassung wird damit bald Schluss sein. Die Spitzen der Koalitionsfraktionen haben sich mit den Fraktionen von FDP und Grünen auf eine Änderung der Artikel 104b, 104c, 104d neu, 125c und 143e des Grundgesetzes verständigt. Am Donnerstag hat der Bundestag den entsprechenden Gesetzentwurf in namentlicher Abstimmung beschlossen.

Hinter diesen technischen anmutenden Formulierungen verbirgt sich die Öffnung neuer Kanäle, damit der Bund in den Bundesländern in Bereiche investieren kann, bei denen dringend benötigtes Geld fehlt: bei der digitalen Ausstattung von Schulen, bei der dauerhaften Finanzierung des sozialen Wohnungsbaus und beim Ausbau des umweltfreundlichen öffentlichen Nahverkehrs.

Die geplanten Änderungen des Grundgesetzes sind auch ein wichtiger Beitrag, um die sozialen und regionalen Unterschiede in Deutschland abzubauen und damit für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu sorgen.

Die Lebenschancen eines Menschen dürfen weder von dem Portemonnaie der Eltern abhängen noch von der Postleitzahl der Region, in der man aufwächst. Anders gesagt: Herkunft darf nicht über Zukunft entscheiden.

Was sich nun ändern wird:

Für bessere Schulen mit einer modernen digitalen Ausstattung

Künftig kann der Bund allen Ländern und Kommunen Finanzhilfen zur Modernisierung der Bildungsinfrastruktur (zum Beispiel WLAN, Server, digitale Tafeln etc.) zur Verfügung stellen. Die Beschränkung auf finanzschwache Kommunen wird gestrichen. Auf dieser Grundlage können dann auch endlich die Mittel für den Digitalpakt fließen, die schon seit einigen Jahren den Schülern und Lehrern versprochen wurden.

Für mehr Wohnungen zu bezahlbaren Mieten

Künftig kann der Bund den Ländern dauerhaft Geld für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung bis 2020 wird im Grundgesetz gestrichen. Im Rahmen des Wohngipfels im September dieses Jahres hat die Koalition für das Jahr 2019 nochmal 500 Millionen Euro zusätzlich über die Koalitionsvertrag hinaus zur Verfügung gestellt. Insgesamt stehen damit in dieser Wahlperiode 5 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung.

Für einen besseren öffentlichen Nahverkehr

Hier wird die bestehende Befristung bis 2025 und Deckelung der Investitionen gestrichen. Die Mittel für das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden entsprechend der Vereinbarung im Koalitionsvertrag von 333 Millionen Euro bis zum Ende der Wahlperiode auf 1 Milliarde Euro verdreifacht. Damit kann die Schieneninfrastruktur der Kommunen, etwa U- und Straßenbahnen, ausgebaut und modernisiert werden.

SPD-Fraktionschefin Andrea Nahles erinnert daran, dass nun eine jahrealte SPD-Forderung umgesetzt werde. „Das ist ein guter Tag für die junge Generation in unserem Land.“

Diese Grundgesetzänderungen sind also ein großes Investitionspaket in die Zukunft unseres Landes. In Köpfe, Arbeitsplätze, Heimat, Umwelt und gleichwertige Lebensverhältnisse.

Diese Lebensverhältnisse zu schaffen und zu erhalten, ist eine dauernde Aufgabe und Herausforderung. Als nächsten Schritt wird die Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ bis Mitte kommenden Jahres Eckpunkte für ein Fördersystem zur Unterstützung strukturschwacher Regionen vorlegen.

Der Bundesrat muss als Ländervertretung noch zustimmen.