Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher;
Gabriele Hiller-Ohm, tourismuspolitische Sprecherin:
Thomas Cook-Geschädigte können sich noch zwei Wochen lang, bis zum 15. November 2020, für die freiwilligen Ausgleichszahlungen der Bundesregierung anmelden. Die SPD-Fraktion im Bundestag rät Betroffenen, sich zügig zu registrieren.
„Das Anfang Mai an den Start gegangene Anmeldeportal des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für die freiwilligen Ausgleichszahlung des Bundes ist noch zwei Wochen bis zum 15. November 2020 geöffnet. Geschädigte, die sich noch nicht registriert haben, sollten können dies schnell noch nachholen. Dabei ist es nicht erforderlich, dass alle Dokumente bei der Anmeldung schon vorliegen. Diese können auch später nachgereicht werden.
Das BMJV Bundesjustizministerium hat einen Wegweiser mit allen wichtigen Informationen unter https://www.bmjv.de/thomas-cook erstellt.
Wir sind froh, dass wir mit Christine Lambrecht und Olaf Scholz zwei Kabinettsmitglieder haben, die für die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht auf dem Schaden sitzen lassen, sondern die rechtliche Abwicklung der Rückzahlungen übernehmen und das Geld für die vielen Geschädigten bereitstellen.“