Der Bundestag hat am Freitag ein Gesetz verabschiedet, das einersogenannte „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ ermöglicht (Drs. 18/12329, 18/12378). Damit soll neu geregelt werden, welche urheberrechtlichen Nutzungshandlungen in Bildung und Wissenschaft gesetzlich erlaubt sind, ohne dass es einer Zustimmung der Urheber und sonstiger Rechtsinhaber bedarf.

Ernst Dieter Rossmann, forschungspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, sagt: „Bis zum letzten Moment hat die SPD-Bundestagsfraktion gekämpft, damit die wissenschaftsfreundliche Reform des Urheberrechts nicht scheitert“.

Das Gesetz erläutert die künftigen Nutzungsbefugnisse für Unterricht, Forschung und Wissensinstitutionen möglichst konkret und verzichtet so weit wie möglich auf unbestimmte Rechtsbegriffe. Damit wird die Rechtssicherheit bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte deutlich erhöht.

„Der Gesetzesentwurf regelt klar und verständlich für die Anwender, welche urheberrechtlich geschützten Werke an Universitäten und Bildungseinrichtungen künftig erlaubnisfrei genutzt werden dürfen“, sagt der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Joannes Fechner. Dozenten müssten künftig nicht mehr aufwändig prüfen, ob es ein „angemessenes Lizenzangebot“ gebe, und auch die drohende Abschaltung digitaler Semesterapparate zum kommenden Wintersemester sei damit vom Tisch.

Das Gesetz enthält auch eine Neuregelung im Patentgesetz, damit das Deutsche Patent- und Markenamt die sogenannte Nichtpatentliteratur besser nutzen kann als bisher.

Bei aller Zufriedenheit über das beschlossene Gesetz stellt Ernst Dieter Rossmann aber gleichzeitig klar, dass die durch die Digitalisierung entstehenden Möglichkeiten damit noch nicht komplett genutzt seien: „Die Chancen der Digitalisierung sind mit der Reform noch lange nicht ausgeschöpft. Im Bereich Open Access liegen neue Möglichkeiten, um Forschung und Lehre noch besser zu vernetzen. Sie gilt es zu nutzen und zu fördern.“