Die SPD-Fraktion ist der festen Überzeugung, dass sich erfolgreiches wirtschaftliches Handeln und die Achtung sozialer und menschenrechtlicher Standards gegenseitig bedingen und stärken. Zudem hat die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten aufgefordert, die UN-Leitprinzipien umzusetzen, und mit Nationalen Aktionsplänen das Völkerrecht in einen Verantwortungs- und Handlungsrahmen für Staaten und Unternehmen zu übertragen. Doch wie soll die Einhaltung der Regeln kontrolliert und ein Beschwerdemechanismus etabliert werden? Diese und andere Fragen beschäftigen Arbeitnehmer/innen ebenso wie mittelständische und große internationale Unternehmen – seien es Textilhersteller, Autozulieferer, Tourismuskonzerne, Handelsketten oder rohstoffverarbeitende Firmen.
Viele Unternehmen orientieren sich bereits an den OECD-Leitsätzen und den ILO-Kernarbeitsnormen. Doch trotzdem herrschen in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern immer noch schwierige Arbeits- und Produktionsbedingungen: es gibt keine existenzsichernden Löhne, die gesetzlichen Arbeitszeiten werden nicht eingehalten, die Arbeitsbedingungen zum Beispiel von Minenarbeitern sind oft besonders gesundheitsgefährdend, es kommt teilweise zu Kinderarbeit und im schlimmsten Fall zu katastrophalen Unfällen wie dem Einsturz von Textilfabriken wie zuletzt im Niedriglohnland Bangladesch, bei dem 2013 rund 1100 Arbeiterinnen und Arbeiter starben.
Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten ernst nehmen
Im Namen der SPD-Bundestagsfraktion luden Bärbel Kofler, entwicklungspolitische Sprecherin, und Frank Schwabe, menschenrechtspolitischer Sprecher, am 5. Februar 2015 zu einer großen Konferenz zum Thema „Menschenrechtliche und soziale Verantwortung von Unternehmen“. Mehr als 200 Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik diskutierten im SPD-Fraktionssaal im Bundestag, welche Maßnahmen für eine Verbesserung der weltweiten Arbeits- und Produktionsbedingungen und für mehr Transparenz in den Lieferketten geeignet sind.
Auch deutsche Firmen seien gefordert, menschenunwürdige Arbeitsbedingungen zu verhindern, machte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann in seinem Begrüßungsstatement deutlich. Er habe zwar Verständnis dafür, dass Firmen dem Preisdruck des internationalen Wettbewerbs unterworfen seien. „Gleichwohl müssen die Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten ernst nehmen“, sagte der Fraktionsvorsitzende. Von Missständen bei der Herstellung seien nicht nur Textilfirmen, sondern auch viele andere Branchen betroffen. „Auch Luxusprodukte werden unter solchen Bedingungen produziert“, ergänzte Oppermann.
Freiwilligkeit versus Verbindlichkeit
Die Fragen der Verbindlichkeit und Wirksamkeit, wie auch eine mögliche globale Vorreiterrolle von Deutschland innerhalb der EU waren auch die Themen einer Podiumsdiskussion, an der teilnahmen: Professor Jochen von Bernstorff (Universität Tübingen), Gisela Burckhardt (femnet e.V.), Verena Hahn (Amnesty International e.V.), Heiko Schwiderowski (DIHK Deutsche Industrie- und Handelskammer), Michael Windfuhr (DIMR Deutsches Institut für Menschenrechte) sowie Frank Zach (DGB Deutscher Gewerkschaftsbund).
Die SPD-Abgeordneten sowie zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Nichtregierungsorganisationen machten deutlich, dass sie nach den Erfahrungen der Vergangenheit zu verbindlichen Richtlinien für die Wirtschaft tendieren, damit die UN-Leitprinzipien auch Lebensrealität werden. Denn „wenn wir in einem überschaubaren Zeitraum mit freiwilligen Verpflichtungen nicht weiter kommen, ist das Parlament als Gesetzgeber gefordert, gesetzliche Vorgaben zu machen, damit soziale und menschenrechtliche Standards besser als bisher eingehalten werden“, machten neben Oppermann auch Kofler und Schwabe deutlich. Die SPD-Fraktion sei aber auch in noch auszuhandelnden Bereichen für „freiwillige Regeln“ offen, sofern diese „eine Kraft“ haben, die in ihrer Wirkung den verbindlichen gleichkomme.
Der DIHK-Außenwirtschaftsexperte Heiko Schwiderowski warnte davor, die öffentliche Diskussion auf die Frage der Verbindlichkeit oder Freiwilligkeit von Regeln zu beschränken. Von mehr als 400.000 deutschen Unternehmen, die im Ausland tätig sind, halte sich die große Mehrheit an die bestehenden Regeln. Es gelte, auf einen europäischen Umsetzungsplan hinzuarbeiten, anstatt eine deutsche Insellösung umzusetzen. Zudem würden kleinere Unternehmen durch strengere Berichtspflichten über Gebühr belastet.
Auf der Suche nach wirksamen Hebeln
Gewerkschaftsvertreter Frank Zach wies darauf hin, dass deutsche Unternehmen zum Beispiel aktiver werden könnten bei der Aufklärung über Arbeitnehmerrechte vor Ort in den Schwellen- und Entwicklungsländern. Als ein weiterer „Hebel“, um zusätzliche gesetzliche Regelungen überflüssig zu machen, wurde auch die Möglichkeit diskutiert, Sozialklauseln in unternehmerischen Handelsverträgen und staatlichen Handelsabkommen durchzusetzen und Verstöße stärker zu sanktionieren.
Im Hinblick auf die Frage der Opferentschädigung warf Professor Jochen von Bernstorff die Frage auf, welche Vorsorgepflichten von deutschen transnationalen Unternehmen zu leisten seien. Primär sei der „Gaststaat“, in dem die Produktionsstätte steht, in der Pflicht, seine Bevölkerung zu schützen, so der Völkerrechtler. Jedoch müsse man ernsthaft diskutieren, wie sich künftig auch das deutsche und internationale Recht für Geschädigte in anderen Ländern, in denen die eigenen Firmen Einfluss nehmen, öffnen müsse. Das Ziel müssten internationale Regelungen sein, die auch über die OECD-Länder hinausgingen.
Deutschland ohne nationale Alleingänge, aber mit Führungsanspruch
Die SPD-Bundestagsfraktion will im Europäischen Jahr der Entwicklung die Chance nutzen, das Thema „Gute Arbeit weltweit“ und die Frage der Wertschöpfungsketten auf die Agenda des G7-Gipfels unter deutscher Präsidentschaft zu setzen, um Deutschlands Anspruch an eine Vorreiterrolle Deutschlands gerecht zu werden. „Erste, aber entscheidende Schritte“ habe man von politischer Seite bereits mit dem vom Deutschen Bundestag angenommenen Koalitionsantrag „Gute Arbeit weltweit – Verantwortung für Produktion und Handel global gerecht werden“ gemacht, so die SPD-Abgeordneten Kofler und Schwabe.
Es sei daher richtig und wichtig, dass die Bundesregierung unter Federführung des Auswärtigen Amtes nun begonnen habe, mit dem Nationalen Aktionsplan „endlich einen Ordnungsrahmen für eine verbesserte Unternehmensverantwortung im Bereich des Menschenrechtsschutzes zu entwickeln“.
In seinem Schlusswort betonte auch Christoph Strässer (SPD), Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, dass Deutschland mit der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans die einmalige Chance hätte, mit allen „Stakeholdern“ – insbesondere auch der Zivilgesellschaft – in den nächsten zwei Jahren im engen Dialogprozess konkrete Maßstäbe für die Verteidigung der universellen Menschenrechte zu setzen – zu denen nicht nur Unternehmen in Deutschland verpflichtet werden, sondern auch die global agierende Weltwirtschaft. Für Strässer sei allein schon der konkrete Auftrag im Koalitionsvertrag und die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Menschenrechte“ ein „Quantensprung“.
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Jasmin Hihat / dpa