Die Bundesministerin für Arbeit- und Soziales Andrea Nahles (SPD) beteiligte im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzentwurfs Betroffenenverbände, Länder, Kommunen und Sozialpartner. Es sei ihr darum gegangen, das Teilhaberecht zu verbessern, das vor allem im Neunten Sozialgesetzbuch verankert ist. „Das Bundesteilhabegesetz ist eine der großen sozialpolitischen Reformen in dieser Legislaturperiode“, sagte Katja Mast, die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion.

Erfreulich sei, dass der Kabinettsentwurf von heute gegenüber dem Referentenentwurf aus dem April zahlreiche Verbesserungen enthalte. Diese beträfen vor allem die Regelungen zum Eigenbeitrag, der bei Leistungen der Eingliederungshilfe gezahlt werden müssten. „Ab dem Jahr 2020 sind nun sowohl das Einkommen als auch das Vermögen eines Partners oder einer Partnerin vollständig von der Anrechnung befreit“, freute sich die Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Kerstin Tack. Es sei ein wirklich wichtiger Schritt, damit Menschen mit Behinderungen endlich Ehen und Lebenspartnerschaften eingehen könnten, ohne dass dies zu erheblichen finanziellen Einschnitten beim Partner führe.

Für erwerbstätige Personen, die gleichzeitig Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege beziehen, werden künftig außerdem grundsätzlich nur die neuen Anrechnungsregelungen der Eingliederungshilfe gelten. Damit können sie ab dem Jahr 2017 bis zu 27.600 Euro und ab 2020 etwa 50.000 Euro anrechnungsfrei ansparen, während es heute nur 2600 Euro sind.

Das Bundesteilhabegesetz ist damit ein großer Schritt mit deutlichen Verbesserungen und der Einstieg, um Menschen mit Assistenzbedarf aus der Sozialhilfe zu holen. Nichtsdestotrotz sehen wir aber auch noch weiteren Ergänzungsbedarf. Im parlamentarischen Verfahren wird sich die SPD-Bundestagsfraktion für weitere Verbesserungen im Sinne der Betroffenen einsetzen.

Ein weiterer Erfolg: „Wir haben durchgesetzt, dass die Mehrkosten für die Reform der Eingliederungshilfe nicht auf die im Koalitionsvertrag vereinbarte Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro angerechnet werden“, sagte der kommunalpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Bernhard Daldrup

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