Drei Jahre lang diskutierten Politiker und Pressevertreter das ursprünglich „Lex Google“ genannte Gesetz, das Suchmaschinen im Internet verpflichten soll, Lizenzgebühren für das Anzeigen von Verlagsinhalten zu bezahlen. Mittlerweile spricht sich ein breites Bündnis von Wirtschaftsverbänden, Wissenschaft, Netzaktivisten und sogar Journalistenverbänden gegen das Leistungsschutzrecht aus. Eine Reform des Urheberrechts sollte nach Ansicht der SPD-Bundestagsfraktion vor allem die Rechte von Journalistinnen und Journalisten stärken, da sie bislang eine schwache Position im Urhebervertragsrecht haben. Zudem sind die Arbeitsbedingungen vieler Kreativschaffender prekär und müssen verbessert werden, wenn die Kulturwirtschaft als Zukunftsbranche Innovationen und Arbeitsplätze hervorbringen soll. Das schwarz-gelbe Gesetz berücksichtigt dies nicht. Auch die SPD will, dass Presseverlage Arbeitgeber sein können und die Pressevielfalt erhalten bleibt, sie betrachtet das Leistungsschutzrecht in seiner jetzigen Form aber als falschen Weg. Die SPD-Bundestagsfraktion verweist seit Monaten darauf, dass bereits jetzt technische Möglichkeiten für Verlage bestehen, ihre Inhalte abzusichern und das Leistungsschutzrecht daher nicht notwendig ist.

Was darf noch kostenfrei angezeigt werden?

Auch die rechtlichen Lücken hat Brigitte Zypries, ehemalige SPD-Justizministerin, längst benannt. Die so genannten Snippets, kurze Textabschnitte, die Suchmaschinen weiterhin lizenzfrei anzeigen können sollen, definiert der Gesetzentwurf nicht. Die FDP habe ursprünglich 160 Zeichen vorgeschlagen, wie Zypries in der Debatte anmerkte, diese Definition tauche nun aber nirgendwo auf. Es herrsche Unklarheit, ob eine Schlagzeile wie „Bayern gegen Dortmund 1:0“ von Suchmaschinen noch kostenfrei angezeigt werden dürfe. Zypries befürchtet, dass nun Gerichte klären müssen, ab welcher Länge ein lizenzpflichtiger Text beginne. Es drohen jene Abmahnwellen, die eine Urheberrechtsreform gerade verhindern solle. Die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt dieses Ziel bereits bei MP3-Downloads. Brigitte Zypries kritisierte überdies: „Bürger sollen Gesetze auch verstehen. Diesen Anforderungen wird das Leistungsschutzrecht nicht gerecht.“ Lars Klingbeil, netzpolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion formulierte es noch schärfer: „Wenn man das Ganze im Eilverfahren durchdrückt, dann ist das ein Programm für Politikverdrossenheit.“

Sogar Netzpolitikerinnen und Netzpolitiker aus CDU/CSU und FDP hatten sich vor der Bundestagsdebatte gegen das Leistungsschutzrecht ausgesprochen und ihre Gegenstimmen angekündigt. Doch die schwarz-gelbe Regierung hörte weder auf ihre eigenen Experten noch auf den Beirat für digitale Wirtschaft, den Wirtschaftsminister Rösler berufen hatte.

Die Bundestagsfraktion der SPD hatte schon im vergangenen Jahr „Zwölf Thesen zum Urheberrecht“ vorlegt und über den „Kreativpakt“ ein Bündnis mit der Kulturwirtschaft geschlossen, das Innovationen fördern und die Arbeitsbedinungen von Kreativen verbessern soll. Der Erhalt einer vielfältigen Medienlandschaft bedürfe Anstrengungen, sagte Brigitte Zypries am Freitagmorgen.

Lars Klingbeil schloss seinen Redebeitag mit dem Verweis auf die „magere Bilanz“ von Schwarz-Gelb: Drei Jahre lang habe das Urheberrecht keine Veränderung erfahren. Das Leistungsschutzrecht lasse vielmehr irritierte Bürgerinnen und Bürger, Urheberinnen und Urheber zurück. Vom digitalen Wandel und einer zukunftsorientierten Medienpolitik ist unter Schwarz-Gelb nichts zu spüren.

 

Teresa Bücker