Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind weltweit knapp 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Immer mehr davon suchen auch in Deutschland Schutz vor Krieg, Gewalt und Verfolgung in ihrer Heimat. So gab es in Deutschland laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2013 127.023 Asylanträge, 2014 schon 202.834. Und dieses Jahr sollen es laut Prognose bis zu 500.000 Anträge sein. 

Unser Land ist mit der Versorgung der Flüchtlinge und Asylsuchenden gefordert, aber nicht überfordert. Es ist unsere humanitäre Pflicht, Schutzsuchende menschenwürdig aufzunehmen und zu versorgen.

Alle föderalen Ebenen müssen diese Verantwortung gemeinsam schultern. Um die Herausforderung steigender Flüchtlingszahlen zu meistern, hat der Bund mit Ländern und Kommunen ein Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht.

Die Maßnahmen

Im ersten Teil unserer Reihe zur Flüchtlingspolitik befassen wir uns mit den getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Unterstützung von Ländern und Gemeinden.

  • Der Bund wird 2015 seine Soforthilfe verdoppeln und von 2016 an einen dauerhaften substanziellen Beitrag zur Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen leisten. 
  • Er zieht seine pauschale Hilfe für das Jahr 2016 demnach vor und wird so 2015 insgesamt 1 Milliarde Euro bereitstellen, um Länder und Kommunen stärker finanziell zu unterstützen. 
  • Eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern erarbeitet bis Herbst 2015 Vorschläge, wie der Bund dauerhaft solch einen substanziellen Beitrag zu den Kosten der Versorgung, Unterkunft und Integration von Flüchtlingen leisten kann.
  • Durch bessere Information der Krankenkassen über die Zugangsvoraussetzungen von Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern zur Krankenversicherung und eine Änderung des SGB V (Verpflichtung gesetzlicher Krankenkassen zur Übernahme der Impfstoffkosten für Kinder und Jugendliche aus EU-Mitgliedstaaten) werden Kommunen und die Länder bei Maßnahmen im Gesundheitswesen um schätzungsweise 10 Millionen Euro jährlich entlastet.
  • Der Bund wird ein Gesetz vorlegen, das es den Kommunen ermöglicht, die Abrechnung der Gesundheitskosten für Asylbewerber auf die gesetzlichen Krankenversicherungsträger zu übertragen.
  • Eine weitere Entlastung der Kommunen entsteht durch die Reform des Asylbewerberleistungsgesetzes: Beim Vorliegen bestimmter humanitärer Aufenthaltstitel werden die betroffenen Personen - wenn sie die Voraussetzungen erfüllen - künftig Leistungen aus dem SGB II und SGB XII erhalten. Bei Inkrafttreten am 1. April 2015 lagen diese insgesamt bei rund 31 Millionen Euro im Jahr 2015 und bei 43 Millionen Euro in den Folgejahren.
  • Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) überlässt Ländern und Kommunen zinsfrei Flächen, die zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sollen.
  • Durch Änderungen im Baurecht können Unterkünfte nun auch auf siedlungsnahen Grundstücken oder in Gewerbegebieten errichtet werden. Die SPD-Fraktion setzt sich darüber hinaus dafür ein, den Wohnungsneubau für die gesamte Bevölkerung zu stärken.

Der Bund zeigt damit Verantwortung und Solidarität. Es dauert naturgemäß einige Zeit, bis alle Maßnahmen greifen, dann aber werden die Kommunen spürbar finanziell und organisatorisch entlastet werden.

In der nächsten Folge geht es darum, die Integration von Asylsuchenden und Geduldeten zu fördern.